Kommt natürlich drauf an, was für Einkommensordnung in der Aufgabenstellung gemeint ist - es kann ja auch ganz unterschiedliche geben, die alle irgendwie "sinnvoll" erscheinen.
Bei der Ermittlung von Einkommenssteuer geht man von 7 offiziellen Einkunftsarten aus:
1. Land und Forstwirtschaft
2. Gewerbebetrieb (Gewinn eines Einzelunternehmers)
3. Selbstständige Arbeit (Einkommen eines Rechtsanwalts)
4. Nicht selbstständige Arbeit (Lohn eines Landarbeiters, Gehalt eines Angestellten, Gehalt eines Beamten)
5. Kapitalvermögen ( Zinsen)
6. Vermietung und Verpachtung (Pacht)
7. Sonstiges