Hallo Franzi!
Ich würde die Aufteilung so vornehmen:
Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (Lohnquote):
- Gehalt eines Angestellten
- Lohn eines Landarbeiters
- Gehalt eines Beamten
Einkommen aus Unternehmertätigkeit und aus Vermögen (Gewinnquote):
- Zinsen
- Pacht
- Gewinn eines Einzelunternehmers
- Einkommen eines Rechtsanwalts.
Gruß
kella