Beiträge von Bea261080

    Hallo electronic1982!

    Was ich bis jetzt raus gesehen hab, du solltest dir bei 5. noch mal die Abwandlung genau durchlesen!

    Bei deiner Antwort zu 7. solltest du dir den § 108 II noch mal ansehen. Ich denke dann kommst du selber drauf.

    Lg Bea

    Hey Leute brauch mal eure Hilfe!!!

    Ich hab Probleme mit 5a. Ich kriegs einfach nicht auf die Reihe die Produkte den Grafikprogrammen zu zu ordnen. Ich hab da wohl nen Denkfehler. Ich hab jetzt folgende Zuordnung:

    Adobe InDesign = DPT
    Paint = Rastergrafik
    AutoCAD = Vektorgrafik
    Grafikk. Excel = Layoutprogramm

    Kommt das hin? Irgendwie tu ich mich schwer das innerlich umzusetzen?!

    Für Hilfe wäre ich echt dankbar!!!!:hammer:

    Dankeschön Mareen,

    einige von deinen Paragraphen hab ich auch auf meinem Schmierzettel stehen ;) Das ist echt ein Thema wo man sich mit so einigem beschäftigen kann. Zu viel gibts doch aber nicht oder? Lieber zu viel als zu wenig?

    Lg:confused:

    Danke für eure Hilfe!!!

    Ja ich hab auch lieber mehrere Meinungen und bild mir daraus dann meine eigene. In dem Fall hab ich den Denkanstoß gebraucht, weil ich unter a schon alles geschrieben hab, was bei b auch zutreffen würde...wie das manchmal ist, ist man sich dann nicht mehr sicher. Aber so weiß ich dass ich auf dem richtigen Weg bin und auch die richtigen Gesetze rausgesucht hab!

    Vielen Dank und schon mal schönes WE!!!!:D

    Ich hätte da mal gern einen Denkanstoß, falls ich nicht ganz richtig liege. Ich hab mir jetzt die Fragen 2 a) und 2 b) so oft durchgelesen dass ich nicht mehr weiß, ob meine Lösungsansätze dazu richtig sind. Bin also verwirrt :eek: Kennt ihr bestimmt auch...
    Bei a) bin ich auf §8 eingegangen, ich habe (jetzt mal grob zusammengefasst) geschrieben, dass er auf Grund seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit keine Verträge abschließen kann und so weiter.

    Bei b) hab ich mich auf § 108 bezogen, Einwilligung ges. Vertreters, bin auch auf die Verletztung der Aufsichtspflicht § 832 BGB und Jugendschutz, Vermögenssorge und Elterliche Sorge eingegangen.

    Für Hinweise wäre ich euch sehr dankbar!!!:yeah:

    Ich hätte da mal gern einen Denkanstoß, falls ich nicht ganz richtig liege. Ich hab mir jetzt die Fragen 2 a) und 2 b) so oft durchgelesen dass ich nicht mehr weiß, ob meine Lösungsansätze dazu richtig sind. Bin also verwirrt :eek: Kennt ihr bestimmt auch...
    Bei a) bin ich auf §8 eingegangen, ich habe (jetzt mal grob zusammengefasst) geschrieben, dass er auf Grund seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit keine Verträge abschließen kann und so weiter.

    Bei b) hab ich mich auf § 108 bezogen, Einwilligung ges. Vertreters, bin auch auf die Verletztung der Aufsichtspflicht § 832 BGB und Jugendschutz, Vermögenssorge und Elterliche Sorge eingegangen.

    Für Hinweise wäre ich euch sehr dankbar!!!:yeah:

    Hallöle!!!
    Ich sitze an der Aufgabe 2! Ich hab schon Ergebnisse stehen, aber mein Problem ist, ich hab die Frage a) jetzt so oft gelesen, dass ich nicht mehr weiß, ob meine Lösungsansätze richtig sind???:peitsch:
    Also ob ich die Frage richtig verstehe??? Ich tu mich da schwer mit der rechtlichen Stütze??? Ich bin jetzt ( grob erläutert ) auf §8 BGB eingegangen, habe mit angebracht, dass er eben allein keine Verträge unterschreiben kann u. s. w. Bei b) bin ich auf § 108 eingegangen und habe die Aufsichtspflicht ( §832 BGB ) eingebracht, elterliche Fürsorge, Vermögenssorge, persönliche Sorge und so.

    Ich bräuchte da nur nen Denkanstoß ob ich auf dem richtigen Weg bin :o

    Lg Bea