Hallo Luckygirl,
schau dir dazu den Abschnitt Titel 3. Vertrag im BGB Allgemeiner Teil genauer an. Insbesondere folgende Paragraphen:
§ 145
§ 151
§ 157
§ 433
Noch ein kleiner Anstoss, hat Meyer die Ware für besagte Rechnung beim Versandhaus bestellt? Was hat er für die versehentliche Bezahlung erhalten?
Ich hoffe es hilft dir weiter, wenn nicht dann melde dich.
LG
Asko