Ohh....
Da kann ich leider nicht helfen. Ganz so weit
bin ich noch nicht mit lernen.
Sorry
Wie lange bist du schon beim ILS-Studium dabei ?
Ohh....
Da kann ich leider nicht helfen. Ganz so weit
bin ich noch nicht mit lernen.
Sorry
Wie lange bist du schon beim ILS-Studium dabei ?
HI,
genaus so hab ich die Frage auch gelöst und beantwortet.
Ja, ich bin im ILS-Froum unterwegs.
Bei was hast du denn ne Frage geschrieben??
Kann ich mir gern mal anschauen
Viele Gruesse
Hi Giselas,
vielleicht hast du mitlerweile selbst die Antwort gefunden:
bei a) - kann er keine Herausgabe fordern, da das Eigentum im Gutglauben
übergegangen ist
bei b) - kann Schadensersatz gefordert werden bezueglich ungerechtfertige
Bereicherung durch unerlaubte Handlung
Hoffe das hilft etwas.
Ich hänge aber an Aufgabe 4 !!
Hallo ihr beiden,
seit ihr bei der Aufgabe eigentlich weiter gekommen.
Ich häng da nämlich auch grad fest und weiss nicht weiter.
Für nen kurzen Denkanstoss wäre ich sehr dankbar.
Viele liebe Gruesse