Hallo,
ich sitze gerade über einer Einsendeaufgabe und komme nicht so ganz weiter,es geht um ein freibleibendes Angebot.
Kurz zur Aufgabe:
V schreibt an K: „Ich biete Ihnen meinen Mercedes Benz für € 15.000,- an. Das Angebot ist freibleibend.“ K, der über das günstige Angebot sehr erfreut ist, schreibt sofort zurück: „Ihr Angebot nehme ich hiermit an.“ V, der zwischenzeitlich von D für den Mercedes € 18.000,- geboten bekommen hat, teilt K mit, dass er an D liefern werde.
Kann K von V Übereignung des Pkws verlangen?
Meiner Meinung nach nicht,da das Angbot ja freibleibend ist, aber ich fnde auch nicht die Stelle im BGB.
Ich bin für jede Hilfe dankbar:pfeif: