bezugsrecht kiska2910 20. Juni 2008 um 20:57 Hallo, kann der Altaktionär davon ausgehen, dass er mindestens den rechnerischen Wert des Bezugsrechts realisieren kann, wenn er sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligen will? Wenn ja, warum? würde mich über ne Antwort freuen:D