Beiträge von cezisj

    Die Antworten befasst sich mit dem Protektionismus, bzw. Vor- und Nachteile.

    Chancen:
    Stärkung d. heimischen Industrie = Schaffung neuer Arbeitsplätze

    Risiken:
    Beschränkung des Exporte nach Jp. durch Jp. = Verlust von Arbeitsplätzen
    Wohlfahrtsverlust da weniger Produktvielfalt
    keine Nutzung globalisierter Wertschöpfung

    " Die Mitgliedsstaaten der EG haben ihre gesetzgeberische Kompetenz in der Handelspolitik an die europäische Ebene abgegeben. Als Zollunion verfügt die EU über einen gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittländern. Art. 133 des EG-Vertrages gibt der Europäischen Gemeinschaft die Kompetenz, Maßnahmen zur Verfolgung einer einheitlichen europäischen Handelspolitik zu verfolgen. Die Gemeinsame Handelspolitik besteht aus der autonomen Handelspolitik (interne Maßnahmen der EG: z.B. Anti-Dumping-Verordnung) und der vertraglichen Handelspolitik (Außenhandelsabkommen mit Drittstaaten). Die Europäische Kommission besitzt das Vorschlags- und Verhandlungsmonopol. Sie vertritt auch die EU-Staaten bei den Verhandlungen der WTO. Die Abkommen werden vom Rat geschlossen." (http://de.wikipedia.org/wiki/Handelspolitik)

    Dementsprechend sind EGV und Kommission sowie WTO sinnvolle Quellen.

    Das BMWA äußert sich auch zur EU Handelspoliltik: http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Aus…tik-eu-wto.html

    Die Frage nach der Gerechtigkeit des Wirtschaftens betrifft immer die Frage der Verteilung, deshalb auch Verteilungsgerechtigkeit.

    Man unterscheidet zwei Arten von Verteilung: Die Primärverteilung erfolgt durch den Markt. Die Sekundärverteilung erfolgt durch den Staat. In der freien Marktwirtschaft hat der Staat nur die Aufgabe, die bestehende Rahmenordung durchzusetzen und keine Sekundärverteilung Steuern und Subventionen durchzuführen.

    Es bleibt also die Frage der Gerichtigkeit der Primärverteilung durch den Markt. Am Markt wird für eine bestimmte Leistung ein Preis erzielt. Werden die Marktergebnisse nicht durch die Sekundärverteilung des Staates verzerrt, liegt vollkommene Leistungsgerechtigkeit vor. Demnach ist die freie Marktwirtschaft gerecht.

    Sie ist zugleicht auch ungerecht, nicht in der Realität nicht alle Modellannahmen, v.a. Homogenität der Wirtschaftssubjekte, vollkommende Informationen, keine Transaktionskosten, ..., erfüllt sind.

    Exemplarische soll dies bei der falschen Homogenitätsprämisse gezeigt werden. Die Annahme, dass alle Wirtschaftssubjekte homogen, d.h. gleicharitg sind, ist nicht zutreffend. Es gibt Spitzensportler und Menschen mit Handicap. Sie können nicht die gleiche Leistung bringen, obwohl sie es vielleicht gerne würden.

    Aus genannten Gründen ist die freie Marktwirtschaft gleichzeitig gerecht und ungerecht.

    Von sich aus haben sich die Euroländer an keine anderen Länder gebunden. Ausnahmen sind diejenigen Länder, die sich im EWS II befinden (Dänemark, Estland, Litauen und Slowenien). Für sie hat die EZB eine Interventionspflicht übernommen. Gegenüber den anderen Währungen verfolgt die EZB eine Free-float-Strategie. Demnach soll die EZB nicht intervenieren.

    Flexiblen Wechselkurses (keine Intervention):

    Vorteile:
    Es kann keine Spekulation gegen das Wechselkursregime geben.
    Es kann keine lang anhaltende Falschbewertung des Wechselkurses geben.
    Dem Staat entstehen keine hohen Kosten der Wechselkursbindung.

    Nachteile:

    Die Transaktionskosten sind höher.
    Evtl. schwankt der Kurs stark, so dass man keine Preisstabilität importieren kann

    Folgen:

    Ein niedriger Doller verbilligt, da internationaler Handels meist darüber abgewickelt wird, die Importe. Exporte sind allerdings verteuert. Eine billige Exporte stützen den Arbeitsmarkt.

    "Das Bruttonationaleinkommen (bisher: Bruttosozialprodukt) ergibt sich, indem zum Bruttoinlandsprodukt die von der übrigen Welt empfangenen Primäreinkommen (Arbeitnehmerentgelt, Vermögenseinkommen, Subventionen) hinzugezählt und die an die übrige Welt geleisteten Primäreinkommen (Arbeitnehmerentgelt,
    Vermögenseinkommen, Produktions- und Importabgaben) abgezogen werden." (Statistisches Bundesamt 2004: 7).

    In unserem Fall heisst das, das wir ausgehend vom BIP die Importe an Konsumgütern und Vorleistungen addieren und Exporte subtrahieren. Dies wurde in der ersten Antwort gemacht.

    Das Statistische Bundesamt hat diesen Zusammenhang der VGR schön dargestellt. Hier ein Link zur Quelle, die auch oben verwendet wurde.

    http://www.destatis.de/download/d/veroe/ueberblick.pdf

    Da hast recht, man braucht beides. Anschaulich lässt sich dies mit Hilfe der HH-Theorie erklären. Sparen kann als intertemporale Nutzenallokation verstanden werden. D.h. ein Wirtschaftssubjekt hat die Wahl zwischen sofortigem Konsum und zukünftigem Mehrkonsum.

    Die Frage bezieht sich jedoch auf Kreditumsätze. M.E. tritt also Entsparen gegenüber Sparen in den Vordergrund. Entsparen ist nicht immer eine freiwillige Entscheidung. Daher könnte man argumentieren, dass die Sparwilligkeit dominanteren Einfluss als di eSparfähigkeit hat.

    Um die BLW-Lastigkeit herauszunehmen, möchte an dieser Stelle noch die Wirkung externer Effekte ansprechen. Externe Effekte sind Auswirkungen auf Dritte. Diese können entweder einen Nutzen schaffen oder Kosten verursachen.

    In der Umweltpolitik sind besonders die externen Kosten interessant. D.h. die Grenzkosten der privaten Produktion sind kleiner als die Grenzkosten der Gesellschaft. Dies resultiert beispielsweise aus den Schadstoffemissionen. Diese Zusatzkosten zwischen privaten und öfftentlichen Grenzkosten sind negative externe Effekte bzw. Kosten.

    Wie sollen diese Kosten getragen werden? Generell unterscheidet man Verursacher- und Nutznießerprinzip. Um im Beispiel zu bleiben müssen nach dem Verursacherprinzip die Umweltverschmutzer für die Emission aufkommen. Nach dem Nutznießerprinzip müssten die Bürger den Produzenten die Kosten für Filteranlagen o.Ä. tragen, sofern sie saubere Luft atmen wollen.

    Da die Politik eigenorientiert (Wählerstimmenmaximierung) handelt, sind geeignete Maßnahmen gemäß der o.g. Prinzipien unterschiedlich durchsetzbar. Sie unterscheiden sich ebefalls hinsichtlich ökonomischer und ökologischer Effizienz.
    Ökonomische Effizienz beschreibt die Minimierung der Kosten (Zahlungsbereitschaft,etc.) während die ökologische Effizienz als Erreichung des optimalen Umweltstandards zu jedem Zeitpunkt definiert ist.
    Welche Maßnahmen gibt es? Die bekanntesten sind Gebote und Verbote, die Pigou-Steuer sowie der Zertifikathandel.

    Dein Prof will einfach nur wissen, ob die mit den Begriffen K.- und S.-politik was anfangen kannst. Wie lauten die Definitionen? Sicherlich kann man das mit der MwSt in Verbindung bringen. Den Umweg über Fiskalpolitik und andere Steuerarten würde ich nicht gehen.

    Der Einkommensbegriff, wie er in der VGR verwendet wird, bezieht sich auf die Gesamtheit aller Einkommen.

    Unter dem Volkseinkommen versteht man die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen inländischer privater Haushalte. Die Größe ist identisch mit dem Nettonationaleinkommen (= Nettosoziaprodukt) zu Faktorkosten.

    Die primäre Einkommensverteilung ist die Verteilung des Einkommens durch den direkten Produktionsprozeß. D.h. Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit. Das ist das Markteinkommen.
    Als sekundäre Einkommensverteilung wird die Verteilung bezeichnet, welche durch staatliche und private Umverteilung entsteht. Im Vordergrund steht hierbei die Fiskalpolitik und Sozialversicherungen aber auch karitative Organisationen und Familien können zur Umverteilung beitragen. Man spricht von Transfereinkommen.

    Aus Satzfetzen etwas zu schließen ist schon verzwickt. Warum setzt du den ganzen Kontext nicht rein? So kann man im Zusammenhang denken. Wahrscheinlich werden hier aber Begriffe durcheinander geworfen.

    Begriffe werden im Duden definiert. Dieser ist für die deutsche Sprache rechtsverbindlich. Hier ist das Gläubgierland ein "Land, in der Rolle eines Gläubigers". Ein Gläubiger ist "jemand, der aus einem Schuldverhältnis berechtigt ist, an einen anderen finanzielle Forderungen zu stellen".

    Demnach ist die Aufgabenstellung falsch. Was zu beweisen war.

    Unter der Vorraussetzung, dass Produktionswert und Ersparnis jeweils Bruttoausdrücke sind, hier die Lösung. Ansonsten nochmal um Abschreibungen korrigieren.

    BIP = PW - VLinland - VLausland =
    x = 277 - 90 - 11 = 176
    alternativ:
    BIP = C + Ex - Im + I
    x = 105 + 21 - 12 + 62 = 176

    BNE = BIP - Ex + Im + VLausland =
    x = 176 - 21 + 12 + 11 = 178

    S = I = 62

    NNE = BNE - D
    x = 178 - 25 = 153
    da weder Produktionsabgaben noch Subventionen in der Rechnung enthalten sind ist NNE = VE = 153

    Zum Nachlesen empfehle ich dir Rittenbruch: Makroökonomie, München/Wien: Oldenbourg. Der gesamte erste Teil des Buches beschäftigt sich sehr ausführlich und detailliert sowie übersichtlich mit der VGR.

    Das BIP ist das Einkommen Y einer Volkswirtschaft. Es setzt sich aus Konsum C, Investition I, Staatsausgaben G sowie Importen Im und Exporten Ex zusammen. Letzgenannte sind der Außenbeitrag NX

    Es gilt:

    Y=C+I+G+NX
    Y=C+I+G+Ex-IM

    D.h. bei wachsendem BIP nimmt c.p. der Außenbeitrag zu. Dies würde allerdings auf ein außenwirtschaftliches Ungleichgewicht hindeuten. Allerdings muss hierfür c.p. gelten, dass Ex>Im sind. Dies muss nicht zwangsläufig der Fall sein.