Die Frage nach der Gerechtigkeit des Wirtschaftens betrifft immer die Frage der Verteilung, deshalb auch Verteilungsgerechtigkeit.
Man unterscheidet zwei Arten von Verteilung: Die Primärverteilung erfolgt durch den Markt. Die Sekundärverteilung erfolgt durch den Staat. In der freien Marktwirtschaft hat der Staat nur die Aufgabe, die bestehende Rahmenordung durchzusetzen und keine Sekundärverteilung Steuern und Subventionen durchzuführen.
Es bleibt also die Frage der Gerichtigkeit der Primärverteilung durch den Markt. Am Markt wird für eine bestimmte Leistung ein Preis erzielt. Werden die Marktergebnisse nicht durch die Sekundärverteilung des Staates verzerrt, liegt vollkommene Leistungsgerechtigkeit vor. Demnach ist die freie Marktwirtschaft gerecht.
Sie ist zugleicht auch ungerecht, nicht in der Realität nicht alle Modellannahmen, v.a. Homogenität der Wirtschaftssubjekte, vollkommende Informationen, keine Transaktionskosten, ..., erfüllt sind.
Exemplarische soll dies bei der falschen Homogenitätsprämisse gezeigt werden. Die Annahme, dass alle Wirtschaftssubjekte homogen, d.h. gleicharitg sind, ist nicht zutreffend. Es gibt Spitzensportler und Menschen mit Handicap. Sie können nicht die gleiche Leistung bringen, obwohl sie es vielleicht gerne würden.
Aus genannten Gründen ist die freie Marktwirtschaft gleichzeitig gerecht und ungerecht.