Hallo,
wahrscheinlich bin ich etwas zu spät, habe aber erst jetzt Deine Mail gelesen (Urlaub).
Es handelt sich hierbei um die Ansparrücklage für Anschaffungen vor dem 01.01.1992 (s.Sonderafa § 4 (1) FördG).
Damit ist die Frage zu bejahen.
Gruß
Monika
Beiträge von TaeBo
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Hallo,
ich bin am Verzweifeln. Folgende Frage kann ich leider nicht beantworten:
Darf ein kleiner oder mittlerer Betrieb im Fördergebiet neben der Sonderabschrei­bung nach dem FördG noch die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch nehmen ?
Vielleicht kann mir jemand einen Denkanstoß geben.
Danke
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Hallo,
eigentlich sollte eine Steuererklärung für 2006 für Dich günstig ausfallen, da Du ja ab Oktober 2006 keine steuerpflichtigen Einkünfte mehr erzielt hast (oder ?). Damit wird das von 01-09/06 erzielte Einkommen auf das ganze Jahr verteilt.
Gruß
Monika -
Hallo Ute,
da hast Du Dir ja ganz schön was vorgenommen. Gleich 2 Prüfungen so kurz hinter einander. Hut ab !!!
Bei mit ist das nicht ganz so eindeutig mit den einzelnen Fächern. Ich mag gern die Buchführung- und Bilanzaufgaben, Steuerrecht ist auch ganz o.k., weil ja auch praxisnah. Als nächstes kommt bei mir die Kostenrechnung, was ich mir sehr interessant vorstelle (weil das was mit Mathe zu hat). BWL und VWL geht so, aber am blödsten finde ich die Aufgaben zur Datenverarbeitung. Das habe ich auch noch nicht abgegeben. Hast Du auch so eine Einheit ?
lg Monika -
Hallo Ute,
entschuldige bitte die späte Antwort.
Ich gehöre wohl zu den Menschen, die gern lernen, aber dem Prüfungsstreß lieber aus dem Weg gehen. Mein Ziel ist es, ohne die Prüfung das Fernstudium abzuschließen. Da ich bereits eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt (mit Prüfung) hinter mir habe, will ich mich mit dem Fernstudium nunmehr intensiver in dasThema Bilanzen einarbeiten.
Z.Zt. bearbeite ich den Rest der fünften von insgesamt 6 Sendungen.
Wenn Du Interesse hast, können wir gern Kontakt halten und uns gegenseitig unterstützen.
Bist Du das mit Sohnemann auf dem Foto ? Ich habe schon erwachsene Kinder und bin demnach auch schon etwas älter (deswegen kein Interesse an Prüfungsstreß mehr).
Ich drück Dir jedenfalls die Daumen für Frühjahr 2009.
lg
Monika
Monika -
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich glaube, ich weiß jetzt wo der Gedankenfehler ist. Beim Neueinstieg des Gesellschafters C geben die beiden alten Gesellschafter A und B jeweils anteilig Kapital ab. A gibt 20 % (300.000 ./. 100.000) und B gibt 10 % (200.000 ./. 50.000) ab. Das Gesamtkapital bleibt auch nach dem Einstieg von C 500.000.
Dann würde das neue Beteiligungsverhältnis A=40% (200.000), B=30% (150.000) und C=30% (150.000) stimmen.
Ich hoffe, ich liege damit richtig. -
Hallo,
ich habe ein kleines Problem i.S. Einstieg eines neuen Gesellschafters (C) in eine bestehende OHG.
Gesellschafter A und B sind mit 300.000 bzw. 200.000 beteiligt. Jetzt steigt der neue Gesellschafter C mit 150.000 ein - lt. Aufgabe: C zahlt 150.000 auf das Bankkonto der OHG für seinen Kapitalanteil ein.
Das neue Beteiligungsverhältnis ist: A=40%, B=30%, C=30%
Hier komme ich leider nicht weiter. Bei den Kapitalanteilen 300.000, 200.000 und 150.000 komme ich auf ein Verhältnis von 46,15 %, 30,77 % und 23,08 %.
Wo mache ich hier den entscheidenen Denkfehler ? Vielleicht hat jemand eine Idee.
Gruß Monika -
Hallo,
ich mache z.Zt. ein Fernstudium zum Bilanzbuchhalter. Hierzu hole ich mir gern Zusatzinformationen über das Internet. Dabei bin ich auf diese Seite gestoßen.
Nachdem ich schon öfter als Gast diese Seite besucht habe, möchte ich nun selbst auch aktiv beteiligt sein. Beim Fernstudium ist man doch ziemlich auf sich selbst gestellt. Mir fehlt einfach der Austausch mit den anderen ´Mitlernern´.
Nun freue ich mich auf einen regen Austausch.
Liebe Grüße aus dem Norden Deutschlands
Monika