Guten Morgen!
Habe die ESA schon vor einiger Zeit bearbeitet. Für die Aufgabe 5 gab es volle Punktzahl. Hier die Antwort:
Aufgabe 5:
a) Da jedes dieser Restaurants eigenständig handelt, kann der Metzgermeister alle/jedes dieser drei Restaurants zur Zahlung auffordern.
Die Restaurantkette Wiener Wald stellt hierbei eine Holding-Gesellschaft dar - was eine Handelsgesellschaft ist - deren Aufgabe im Wesentlichen darin besteht, im Rahmen eines Konzerns als Dachgesellschaft die Geschäftsanteile oder Aktien der abhängigen Unternehmen zu verwalten und den Konzern einheitlich zu leiten.
b) Im Zweifel auf Zahlung kann der Metzgermeister jeden einzelnen Betrieb der Kette auf Zahlung verklagen, da alle eigenständig handeln.
o In Münster muss er die Hamburger GmbH verklagen
o In Berlin muss er den Geschäftsleiter als Einzelunternehmer verklagen
o In Magdeburg muss er die Tochter-GmbH der Hamburger Gesellschaft verklagen.
c) Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Metzgermeister wird der Insolvenzantrag gegen den jeweiligen Schuldner gestellt.
o Münster gegen die Hamburger GmbH
o in Berlin den Geschäftsführer und
o in Magdeburg gegen die Tochter-GmbH der Hamburger Gesellschaft
d) Laut §371 HGB (Befriedigungsrecht) kann der Metzgermeister den vollen, ihm geschuldeten Betrag der Hamburg GmbH in Münster aufrechnen und seine Restschuld begleichen, was in diesem Fall 5.600 Euro sind (23.400 € - 17.800 €).
Tut mir nur den Gefallen und formuliert es etwas um, damit es nicht exakt der gleiche Wortlaut ist.
Gruß
Nightflower