Beiträge von wian3003

    Hallo,

    ich habe eine Aufgabe zu lösen, wo ich absout nicht weiß, wie ich wo anfangen soll. Vielleicht kann mir jemand helfen und diese Aufgabe erklären.

    Folgendes:

    An der Börse wird eine Anleie aufgelegt. Bei einem Nominalzins von 4% und einen Emissionskurs von 97% soll die Rückzahlung nach5 Jahren zu 102% erfolgen. Berechnen Sie die Effektivverzinsung, wenn die Zinseszinsrechnung verzichtet wird.

    Ich danke jeden, der mir helfen kann.

    FG

    Hallo,

    vielleicht kann mir einer helfen. Ich glaube, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

    Folgende Situation:

    Ein Kunde befindet sich seit geraumer Zeit in Zahlungsschwierigkeiten. Das Unternehmen rechnet mit einem Forderungseingang von nur noch 50%. Bis dahin ist alles klar. Ich buche Zweifelhafte Forderungen an Forderungen und stelle die 50% in die Einzelwertberichtigung ein. Jetzt kommt mein Problem. Vor der Bilanzaufstellung erfährt das Unternehmen, dass nun doch kein Forderungsausfall ist. D. h. sie können mit der ganzen Forderungssumme rechnen. Was buche ich da? Es ist noch keine Zahlung erfolgt. Kann ich einfach eine Umbuchung für die Einstellung in die Einzelwertberichtigung vornehmen?

    Wäre für jeden Tipp dankbar.

    FG

    Ich danke Dir für Deine Erklärung. Das mit den Orten habe ich einfach noch nicht so drauf. Habe ich das jetzt so verstanden, dass § 3 (1a) nur gilt, wenn ein Unternehmen, das mehrere Betriebsstätten hat u. a. auch in ein Gemeinschaftsgebiet, wie Belgien dieser § gilt? Und wenn es eine ganz normale innergemeinschaftliche Lieferung ist § 3 (6)? Aber wenn jetzt innerhalb von Deutschland ein Gegenstand innerhalb seines Unternehmens verlagert wird, dann ist es ein Innenumsatz, dem kein § zugeordnet ist?! Kannst Du mir jetzt noch folgen? :confused:

    FG

    Wer kann mir meinen Denkfehler aus dem Kopf hämmern? :chair:

    Folgende Aufgabe: Am 20.10.2009 veräußerte Günther Braus (Köln) an den regelversteuernden Unternehmer Klein aus Brügge (Belgien) einen gebrauchten Fahrzeuganhänger für netto 14.500 €. Klein trat gegenüber Braus mit seiner belgischen Ust-Idnr. auf. Braus befördert den Anhänger mit eigenem LKW von Köln nach Brügge.

    Lösung dazu: Art der Leistung: Lieferung (§ 3 (1) UStG) und Ort: Köln (§ 3 (6) S. 1 UStG)

    Warum trifft hier jetzt nicht für Art der Leistung § 3 (1a) UStG (Ist doch eine innergem. Lieferung, oder?) und für den Ort dann nicht § 3c (1) Belgien zu? Bin verwirrt. Hilfe!!!

    FG

    Hallo,

    vielleicht kann mir mal jemand einen Tipp oder Denkanstoß geben bei folgender Frage:

    Wie werden im Rahmen der VGR die Einkommensentstehung, -verteilung, und -verwendung erfasst?

    Irgendwie habe ich da jetzt ein Brett vor dem Kopf und weiß nicht so recht, was da jetzt ungefähr gemeint ist. Also, ich weiß schon, was eine VGR ist, kann aber irgendwie jetzt nicht nachvollziehen, was da jetzt für eine Antwort verlangt wird.

    Ich danke jeden, der mir einen Denkanstoß geben kann.

    LG

    Hallo,

    das hast Du vollkommen richtig verstanden. Die Bank bekommt etwas und Forderungen werden weniger. Das Plus wird ja immer auf die Sollseite gebucht bei Aktivkonten. Und ursprünglich wurden ja die verkauften Erlöse auf die Forderungen gebucht. Forderungen an Erlöse. D. h. da der Kunde überweist müssen die Forderungen weniger werden. Du musst Dir immer nur überlegen, was sind Aktiv- und was Passivkonten. Wo ist Zunahme und wo ist Abnahme.
    Vielleicht hat Dir meine Erklärung etwas geholfen.

    LG

    Hallo,

    ich weiß jetzt nicht wirklich, ob ich Dir helfen kann. Aber soweit ich es im Hinterkopf habe, wird die AfA für Gebäude immer neu abgeschrieben oder von vorn abgeschrieben, wenn das Gebäude den Besitzer wechselt. Sieh mal den § 7 EStG Dir an. Zählen tun dann immer die Anschaffungskosten, wenn umgeschrieben wurde, zählt wohl der Schätzwert. (Alles ohne Gewähr!)
    Wenn das Haus verkauft ist, dann muss man wieder sehen inwiefern da sich für den Verkäufer ein Veräußerungsgewinn entsteht.
    Aber vielleicht schaut hier ein Steuerberater mal rüber, weil es doch etwas kompliziert ist. Schon allein, weil ja wohl nie eine Steuererklärung abgegeben wurde.

    MfG

    Hallo Valja,

    ich habe zwar bei der sgd BIL02 lösen müssen, aber da die Zahlen irgendwie stimmen, denke ich, dass wir die gleichen Aufgaben haben. Mein Lernheftcode war BIL01-XX5-A09. Falls Du jetzt doch andere Aufgaben hast, müsstest Du die einzelnen, die ich jetzt als falsch ansehe, noch einmal konkret reinschreiben.

    Nr. 3 musst Du noch einmal prüfen. Da fehlt die Umsatzsteuerbuchung.
    Nr. 4 war bei mir Barverkauf an Verpackungsmaterial. Man nimmt da dann nicht die Bezugskosten, sondern ganz normal Aufwendungen für Verpackungsmaterial (6101)
    Nr. 6 war bei mir eine bargeldlose Gehaltszahlung
    Nr. 10 Umsatzsteuerbuchung fehlt!
    Nr.11 war bei mir Telefonrechnung bar bezahlt
    Buchung: 440 an 288
    Nr. 12 Umsatzsteuerbuchung fehlt!
    Nr. 16 Umsatzsteuerbuchung fehlt!
    Nr. 20 Buchung ist okay, aber bitte Zahl überprüfen. In meiner Aufgabe bezog sich das auf Fall 14. Indirekte Abschreibung 60%
    Nr. 25 habe ich auch ander Anschaffungskosten, aber da müsste man jetzt genau wissen, ob Du wirklich das gleiche Heft hast.

    Okay, wenn Du Fragen hast, dann frag.

    LG Angela

    :winkewinke:

    ich habe hier mal wieder eine Aufgabe zu lösen, die voll aus dem Leben gegriffen ist. Hier fehlt mir im Moment noch jedwegiger Ansatz. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Folgende Aufgabe:

    A erwarb aus der Schweiz einen Schrank (Nutzungsdauer 10 Jahre) für netto 8.000 sfr. Der schriftliche Kaufvertrag wurde am 08.10.2007 bei einem Großhändler in Zürich abgeschlossen. die Lieferung des Schrankes erfolgte am 03.11.2007, der Kaufpreis wurde am 11.01.2008 bezahlt. Die Kurse des Schweizer Franken entwickelten sich wie folgt:

    08.10.2007: 1,16 €
    03.11.2007: 1,20 €
    31.12.2007: 1,21 €
    11.01.2008: 1,25 €

    A buchte wie folgt:

    Einrichtungsgegenstände 9.600 € an Verbindlk. 9.600 €

    Die im November 2007 gezahlten Einfuhrumsatzsteuer wurde zutreffend verbucht und als Vorsteuer abgezogen. Insoweit braucht hierauf bei der Lösung nicht eingegangen zu werden.

    Um die Verbindlk. begleichen zu können, nahm A in Kanada ein Darlehen auf. Der Darlehensvertrag wurde am 11.12.2007 über US $ 4.500 abgeschlossen. Die Darlehensauszahlung erfolgte am gleichen Tag in Höhe der vereinbarten Summe. Bezüglich der Rückzahlung wurde vereinbart, dass diese Ende 2012 in einer Summe zu erfolgen hat. Zinsen für das Darlehen sind erst ab dem 01.01.2008 zu zahlen.

    A buchte wie folgt: Bank 7.740 € an Darlehen 7.740 €

    Die Kurse betrugen:

    11.12.2007 1 US $: 1,72 €
    31.12.2007 1 US $: 1,70 €
    11.01.2008 1 US $: 1,62 €

    Weitere Buchungen sind nicht erfolgt.

    Nehmen Sie zu dem Sachverhalt aus handels- und steuerrechtlicher Sicht Stellung. Ermitteln Sie den erforderlichen Bilanzansatz zum 31.12.2007.

    Buchungen sind vorzunehmen. Stellen Sie bitte auch die Gewinnauswirkung der Buchungen dar.

    Ich hoffe jemand kann mir helfen. Zumindest soweit, dass ich mal einen Ansatz bekomme. Ich denke, dann wird es wohl gehen. Ich danke im Voraus.

    LG und schönen Sonntag noch

    Angela

    Hallo,

    sitzt zufällig jemand auch über die Fallstudie STW13F und möchte sich gern auch über dieses oder jenes austauschen? Gemeinsam geht es vielleicht besser?!

    LG Angela

    Hallo Tatjana,

    schön, dass Du mir so schnell geholfen hast. Allerdings komme ich immer noch nicht auf das Ergebnis. Entweder ist es mittlerweile so spät, dass ich nicht mehr rechnen kann oder keine Ahnung.

    Also, bis zum Rohergebnis ist alles klar. Aber dann...
    650.000
    ./. Löhne und Gehälter 250.000
    ./. Soziale Abgaben 60.000
    ./. Abschreibungen auf Sachanl. 80.000
    + Erträge aus Beteiligungen 15.000
    ./. Zinsen 5.000
    = Ergebnis... 270.000 (????)
    ./. Steuern 90.000
    = Jahresüberschuss 180.000 (????)

    Also, irgendwas muss ich da noch übersehen. Aber was? Es ist super, dass Du mir so hilft. Das wäre jetzt richtig in die Hosen gegangen.

    LG und schönen Feiertag morgen.
    Angela

    ups, zu zeitig abgeschickt...

    Also noch mal von vorn.

    Umsatzerlöse: 800.000
    Erhöhung des Bestandes an FE und UE: 50.000
    Sonstige betriebl. Erträge: 40.000
    Materialaufwand (Aufw. f. Rohst.): 100.000
    = Rohergebnis: 610.000
    Personalaufwand:
    a) Löhne und Gehälter: 250.000
    b) Soziale Abgaben...: 60.000
    Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände: 80.000
    = Betriebsergebnis: 220.000
    Erträge aus Beteiligungen: 15.000
    Zinsen und ä. Aufw.: 5.000
    Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit = Unternehmensergebnis vor Steuern: 240.000
    Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: 90.000
    Jahresüberschuss: 330.000

    Jahresüberschuss: 330.000
    ./. Einstellung in die gesetzl. Rücklage: 30.000
    ./. Verlustvortrag aus dem Vorjahr: 10.000
    = Bilanzgewinn: 290.000

    So, ich hoffe, dass es halbwegs lesbar ist.

    LG und lieben Dank
    Angela

    Hallo Tatjana,

    ich danke Dir von ganzen Herzen. Ich bin manchmal so ein Schussel. Ich habe da aber immer ein merkwürdiges Gefühl, dass das nicht richtig sein kann. Lieben Dank!

    Kannst Du mir vielleicht auch bei Aufgabe 2a) helfen? Oder hast Du die Aufgabe nicht vorliegen? Dann müßte ich sie doch mal komplett hier aufschreiben. Jedenfalls denke ich da auch, dass ich da irgendwas vergessen habe. Ich habe einen Jahresüberschuss von 330.000 € und eine Bilanzgewinn von 290.000 € raus.

    Besten Dank für Deine Hilfe. Ich hoffe, ich kann mir hier alsbald mal revangieren.

    LG Angela

    Hallo Ihr fleißigen Lerner und Lernerinnen,

    ich bin noch nicht lange hier in diesem Forum registriert, hoffe aber doch, dass mir irgendwer bei o. g. Heft helfen kann. Es geht um folgende Aufgabe:

    Ermitteln Sie in dem vorliegenden Fall den Geschäfts- oder Firmenwert nach § 255 (4) HGB! Bitten den Rechenweg detailliert angeben. Folgende Bilanzpositionen sind gegeben:
    Grundstücke und Gebäude: 1 Mio. €
    Maschinen: 2,5 Mio. €
    BGA: 1,5 Mio. €
    Beteiligungen: 0,5 Mio. €
    Vorräte: 3,5 Mio. €
    Forderungen: 2 Mio. €
    Verbindlichkeiten: 5 Mio. €

    Der Kaufpreis: 10 Mio. €

    Ich habe jetzt folgendes berechnet:

    Kaufpreis für das gesamte Unternehmen ./. (Gesamtwert der einzelnen Vermögensgegenständen - Schulden) = entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert.

    10 Mio. € ./. 4 Mio. € = 6 Mio. €

    Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Gesamtwert der Vermögensgegenstände 9 Mio. € sind (zusammengesetzt aus Grundstücke, Maschinen, BGA, Beteiligungen und Vorräte).

    Ist das so korrekt, oder habe ich da einen Denkfehler? Ich bin da irgendwie verunsichert. ?(

    Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. ich danke schon mal im Voraus.

    LG Angela