Beiträge von sisja

    Hallo Leute,
    könntet Ihr mir bitte bei der Lösung der Aufg. 1 b) und c) weiter helfen?!?


    1.b) ermitteln Sie die höchstmögliche Kapitalerhöhung aus
    Gesellschaftsmitteln, und beurteilen Sie diese Maßnahme im Hinblich auf die
    vorgesehene Investition.
    Hier einige Bilanzposter des Unternehmens:
    Gezeichnetes Kapital 75
    Kapitalrücklagen 15
    Gewinnrücklagen
    1. gesetzliche RL 4
    2. andere Gewinn-RL 120

    Ich habe zwar folgender Massen angefangen:
    Bei der AG besteht ein genehmigtes Kapital von 36 Mio. € (genehmigte
    Kapitalerhöhung gem. §§ 202 ff AktG); d. h., dass dieses Kapital höchstens
    50 % des gezeichneten Kapitals ausmachen dürfte ( 36 Mio. € * 100 % / 50 % = 72 Mio. € ). Dies bedeutet, dass die AG – innerhalb der Frist von 5 Jahren ihr Kapital um 50 % steigern darf – inzwischen schon eine Kapitalerhöhung um 3 Mio. (75 Mio. € - 72 Mio. € ) vorgenommen hatte. Somit dürfte die AG jetzt nur noch eine Kapitalerhöhung von 33 Mio. € vornehmen.


    Aber auch wieder aufgehört, da ich gleichzeitig denke, dass die Lösung
    bestimmt etwas mit der "Umbuchung der Rücklagen" in das "Gezeichnete
    Kapital" zutun haben muss.
    Fazit: Ich bin ratlos; welche Lösung wird denn nun erwartet?
    1.c) Geben Sie 2 Möglichkeien an, die von der AG im Rahmen der Umfinanzierung genutzt werden könnten.


    Damit kann ich irgendwie überhaupt nichts anfangen.


    Ich danke Dir schon mal im Voraus.
    LG
    Natalie

    Hallo alle zusammen,

    ich brauche bitte Eure Hilfe um die Aufgabenstellung der Aufg 2 a) zu verstehen. Die Aufgabe lautet:

    Die Metabau GmbH plant die Investition einer neuen Maschine und geht von den nachstehenden Daten aus:
    Anschaffungskosten 216.000 €
    Rest- / Schrottwert 0 €
    Nutzungsdauer 6 Jahre
    Kalkulationszinssatz 8 %
    Sonstige Kosten (ohne Zinskosten und Abschreibung) geschätzt 60.000 € / Jahr
    Umsatzerlöse geschätzt 100.000 € / Jahr

    Hinweis: Die geschätzten sonstigen Kosten und Umsatzerlöse sollen (für die Aufgabenstellung a) als repräsentative Jahreswerte für die gesamte Nutzungsdauer angenommen werden.

    a) Ermitteln Sie den erwarteten Erfolg und legen Sie dar, ob die Investiti-on vorgenommen werden soll. Das Investitionsvorhaben soll nun mehr durch eine dynamische Betrachtungsweise überprüft werden. Dazu stehen die nachstehenden Daten zur Verfügung.

    Jahr 1 2 3 4 5 6 Gesamt
    Einnahmen in € 100.000 100.000 120.000 125.000 120.000 100.000 665.000
    Ausgaben in € 60.000 60.000 60.000 60.000 5.000 65.000 370.000
    Überschuss in € 40.000 40.000 60.000 65.000 55.000 35.000 295.000

    Meine Frage wäre jetzt:

    Ist der oben fett markierter Satz so zu verstehen, dass jetzt eine "dynamische Investitionsrechnung" durch zuführen ist oder, dass einfach eine Vergleichsrechnung aufzustellen (was würde unter dem Strich rauskommen, wenn dieser Betrag zu diesem Prozentsatz angelegt wäre (Finanzanlage))?

    Danke euch im Voraus

    Gruß

    Hi Chilly,

    guck dir mal die Seite 12 des BuJa 4-Heftes an, da steht:

    wenn das Gebäude beim Erwerb objektiv wertlas war, dass dann die Abbruchkosten (die ja schon im Jahre X5 entstanden sind, aber erst X6 bezahlt werden mussten) zu den Herstellunskosten des neuen Gebäudes gehören (H 33a EStG - FAll 3b).

    D.h., dass der Nettobetrag der Abbruchkosten gleich Bilanzansatz auf den 31.12.X5 für " im Bau befindliche Gebäude" sind. ;)

    Hallo alle zusammen,

    ich brauche bitte Eure Hilfe um die Aufgabenstellung der Aufg 2 a) zu verstehen. Die Aufgabe lautet:

    Die Metabau GmbH plant die Investition einer neuen Maschine und geht von den nachstehenden Daten aus:
    Anschaffungskosten 216.000 €
    Rest- / Schrottwert 0 €
    Nutzungsdauer 6 Jahre
    Kalkulationszinssatz 8 %
    Sonstige Kosten (ohne Zinskosten und Abschreibung) geschätzt 60.000 € / Jahr
    Umsatzerlöse geschätzt 100.000 € / Jahr

    Hinweis: Die geschätzten sonstigen Kosten und Umsatzerlöse sollen (für die Aufgabenstellung a) als repräsentative Jahreswerte für die gesamte Nutzungsdauer angenommen werden.

    a) Ermitteln Sie den erwarteten Erfolg und legen Sie dar, ob die Investiti-on vorgenommen werden soll. Das Investitionsvorhaben soll nun mehr durch eine dynamische Betrachtungsweise überprüft werden. Dazu stehen die nachstehenden Daten zur Verfügung.

    Die Metabau GmbH plant die Investition einer neuen Maschine und geht von den nachstehenden Daten aus:
    Anschaffungskosten 216.000 €
    Rest- / Schrottwert 0 €
    Nutzungsdauer 6 Jahre
    Kalkulationszinssatz 8 %
    Sonstige Kosten (ohne Zinskosten
    und Abschreibung) geschätzt 60.000 € / Jahr
    Umsatzerlöse geschätzt 100.000 € / Jahr

    Hinweis: Die geschätzten sonstigen Kosten und Umsatzerlöse sollen (für die Aufgabenstellung a) als repräsentative Jahreswerte für die gesamte Nutzungsdauer angenommen werden.

    a) Ermitteln Sie den erwarteten Erfolg und legen Sie dar, ob die Investiti-on vorgenommen werden soll. Das Investitionsvorhaben soll nun mehr durch eine dynamische Betrachtungsweise überprüft werden. Dazu stehen die nachstehenden Daten zur Verfügung.

    Jahr 1 2 3 4 5 6 Gesamt
    Einnahmen in € 100.000 100.000 120.000 125.000 120.000 100.00 665.000
    Ausgaben in € 60.000 60.000 60.000 60.000 65.000 65.000 370.000
    Überschuss 40.000 40.000 60.000 65.000 55.000 35.000 295.000

    Meine Frage wäre jetzt:

    Ist der oben fett markierter Satz so zu verstehen, dass jetzt eine "dynamische Investitionsrechnung" durch zuführen ist oder, dass einfach eine Vergleichsrechnung aufzustellen (was würde unter dem Strich rauskommen, wenn dieser Betrag zu diesem Prozentsatz angelegt wäre (Finanzanlage))?:confused:

    Danke euch im Voraus

    Gruß

    Natalie

    Hallo Chilly,

    in a) geht es darum, dass du beurteilen musst, wie die gekauften Objekte zu beurteilen sind.

    Da das Grundstück langfristig genutz werden soll, ist es zu aktivieren (§§ 240, 246 HGB) und dem AV zuzuordnen. Es ist zu AK zu bewerten ( § 253 (1) HGB, § 6 (1) Nr. 1 Satz 1 EStG), dazu gehören auch die Anschaffungsnebenkostn.
    Da das Gebäude zum Zeitpunkt des Erwerbs objektiv wertlos war (H33a EStH-Fall 3b)) gehört der Kaufpreis (hier 50.000 €) zu den Anschaffungskosten des Grund + Bodens. Da der Abbruch mit Absicht auf Errichtung eines neuen Gebäudes vorgenommen wurde, gehören die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des zu Errichteten Gebäudes.

    bei b) musst du die Bilanzansätze ermitteln, mit denen diese Objekte in der Bilanz auf den 31.12.x5 zu aktivieren wären. Vergesse aber die "im Bau befindliche Anlage" nicht.

    Bei c) musst du Korrekturbuchungen vornehmen, wie z. B.

    per Grundstück 50.000 €
    an außerplanmäßige Abschreibung 50.000 €

    da ja das Grundstück zum vollen Kaufpreis hätte aktiviert werden müssen, d. h. unter anderem auch, dass die außerplanmäßige Abschreibung hat gar nicht statt finden dürfen.

    Ich hoffe, dass reicht als Denkanstoß aus;) und falls du noch weitere Fragen hast, dann melde dich wieder.:)

    Gruß
    Natalie

    Hallo Brigitte,
    ich bin gerade auch bei der selben Aufgabe und die Anmerkung in der Aufgabenstellung: " Das Investitionsvorgaben soll nunmehr durch eine dynamische Betrachtungsweise überprüft werden." bereitet mir Probleme. Welche Investitionsrechnung ist nun damit gemeint?
    Hast du die Aufgabe inzwieschen gelöst? Ich wäre dir für deine Hilfe sehr dankbar.

    Gruß
    Natalie

    Hallo Brigitte,

    ich bin gerade bei der gleichen Frage und komme einfach nicht auf die Lösung :confused:. Du kennst doch inzwischen bestimmt die Antwort darauf. Könntest du mir bei der Beantwortung behilflich sein?

    Gruß Natalie

    Hallo Gianna,
    betreffend deiner Frage, lautet die Antwort, dass die gesetzliche Kündigungsfrist auch für den AN gilt, da- ich weiß jetzt leider den zutreffenden §§ nicht, aber- es darf auch im Vertrag nicht zu Ungunsten des AN vereinbart werden, und wenn es doch der Fall sein sollte, dann gilt diese Vereinbarung als ungültig.

    Gruß
    Sisja

    Hallo Leute, ich habe wieder mal eine oder eher gesagt zwei Fragen.

    Ich hänge gerade an der EA Nr. 2 und 3. Kann mir jemand von euch helfen?!

    Nr. 2. eine Kapitalgesellschaft hatte im Geschäftsjahr 07 Aktien für 1. Mio. € (inkl. Erwerbsnebenkosten) erworben und diese zum 31.12.07 als Wertpapiere das Umlaufvermögens wegen des Kursrückganges korrekt mit 950.000 € aktiviert.
    Im Laufe des Geschäftsjahres 08 beschloss die Geschäftsleitung, diese Wertpapiere als längerfristige Anlage zu halten; zu diesem Zeitpunkt stellt sich der TW der Aktien auf 1,2 Mio. €.
    a) Welche bilanzielle Konsequenz hat die entscheidung der Geschäftsleitung?
    b) Zeigen Sie die auseirkungen dieser Entscheidung auf das Anlagengitter.
    c) Wie müsste eine spätere Umwidmung der Wertpapier (Rückübertragung vom AV ins UV) im Anlagengitter ausgewiesen werden?

    Nr. 3. Eine Kapitalgesellschaft passivierte am 31.12.06 eine Rückstellung für Gewerbesteuer in Höhe von 12 780 €. Der Gewerbesteuerbescheid für das Geschäftsjahr 06 wurde im Folgejahr zugestellt; danach ergab sich eine Gewerbesteuer-Nachzahlung von 12 600 €.
    Auf welches Ergebnis des Geschäftsjahres 07 wirkt sich der Unterschiedsbetrag von 180 € (zu viel gebildete Gewerbesteuer-Rückstellung) aus? auf das
    a) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
    b) Finanzergebnis
    c) außerordentliches Ergebnis

    Meine Gedanken dazu:
    Nr. 2 a) Es findet eine Umbuchung der Wertpapiere aus dem Umlauf- in das Anlagevermögen. für die Umbuchung in das Anlagevermögen müssen die Wertpapiere nicht dach dem Niederwertsprizip bewertet werden und aus diesem Grund steigt die Bilanzsumme ohne dass sie die Anzahl ändert.
    b) - In der Spalte Zugänge ist der Wert von 950.000 € einzutragen
    - Bei den Zuschreibungen ist der Wert von 50.000 € einzutragen
    - Buchwert 07: 0 €
    - Buchwert 08: 1.000.000 €
    c)- Abgänge 1.000.000 €
    - Buchwert 08: 1.000.000 €
    - Buchwert 09: 0€

    nr.3 Da die Gewerbesteuer-Rückstellung über das Konto Sonstige Zinsen und Erträge aufgelösst wird, wirkt sich der Unterschiedsbetrag auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus.

    Das sind so meine Überlegungen dazu, bin mir aber nicht wirklich sicher, dass es so auch stimmt. Würde mich über jede Anregung und Hilfestellung freuen.

    Gruß, sisja

    Hallo Leute,
    könnte vielleicht jemand von Euch mir einen Denkanstoß zur Einsendeaufgabe Nr. 5 geben:

    " Die EZB verringert die Geldmenge, um die Geldetwertungsrate - gemessen am Preisindex des BIP (der Summe aller produzierten Sachgüter und Dienstleistungen) - zu verringern. Diese Maßnahme fürht nicht zum gewünschten Erfolg.
    Aufg.: Begrunden Sie, welche Ursache dieser Mißerfolg haben könnte."

    Meine Überlegung dazu wäre, dass als mögliche Ursachen entweder
    - steigende Umlaufgeschwindigkeit oder
    - sinkendes reales BIP
    anzusehen sind, aber wie vormuliere ich es richtig?

    Ich danke Euch schon mal im Voraus für Eure Hilfe.

    Gruß Natalie

    Hallo Leute,
    ich benötige bitte Denkanstoß zur Aufg. 4 der EA ArBi 1.

    Die Aufgabe lautet in etwa:

    Ein Betrieb der Metallindustrie mit 60 AN hat Absatzschwierigkeiten, und es wird überlegt einen Teil der Produktion ins Ausland zu verlagern. Der Betriebsrat ist zu Zugeständnissen bereit, wenn die Arbeitsplätze erhalten werden.

    Die Betriebsvereinbarung sollte folgenden Inhalt haben:
    a) Keine betriebsbedingten Kündigungen in den nächsten 3 Jahren
    b) Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit um 2 Std. über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinaus ohne Lohnausgleich
    c) Wegfall außertariflicher Sonderzulagen.

    Fragen:

    a) Sind diese Vereinbarungen rechtswirksam?
    b) Kann der Arbeitgeber seine Tarifbindung ausschließen, indem er nach seinem Austritt aus dem Arbeitgeberverband die vorgenannten Vereinbarungen abschließt?

    Meine Überlegungen dazu:

    Keine!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich renne mit meinen Überlegungen immer gegen eine Wand
    Kann mir bitte jemand einen Denkanstoß geben !?!

    Gruß
    Natalie