Beiträge von tina103

    Also ich hab folgendes geschrieben:

    • Bereitstellung eines angemessenen Gegenwerts für bereits erbrachte oder in der Zukunft zu erbringende Leistungen.

    • Erzeugung einer Anreizwirkung um die Arbeitnehmer zu zukünftigen Leistungen zu motivieren.

    • Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens um geeignetes Personal zu akquirieren und längerfristig zu binden. Denn beim Ausscheiden eines Mitarbeiters fließt immer auch ein Teil unternehmensspezifischen Wissens ab und bereits erfolgte Investitionen in diesen Arbeitnehmer können sich nicht mehr auszahlen.

    Hallo,

    folgende Aufgabe treibt mich zum Wahnsinn :)

    B ist für einen vertraglich vereinbarten Stundenlohn von 18 € bei der Reinigungsfirma R als Fensterputzer tätig, die insgesamt 5 Mitarbeiter beschäftigt. Beide sind tarifgebunden. Durch einen neuen Tarifvertrag wird der Tariflohn um 10% von 15 auf 16,50 € erhöht. Welchen Lohn kann B verlangen?

    Mein Antwortversuch:

    B kann nicht mehr Lohn von der Reinigungsfirma R verlangen. Sein vertraglicher Stundenlohn bleibt von der Tariferhöhung unberührt.

    Da er mehr Stundenlohn als den Tariflohn erhält, handelt es sich bei den Mehrleistungen um tarifliche Sonderzulagen des Arbeitgebers. Diese können vom Arbeitgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen gekürzt oder beendet werden.
    Die Tariferhöhung wird somit mit den freiwilligen Leistungszulagen von B verrechnet.
    Er bekommt also weiterhin 18 € Stundenlohn.


    Kann mir jemand mal sagen ob mein Ansatz einigermaßen in die richtige Richtung geht oder komplett daneben liegt.
    DANKE