Hallo zusammen,
ich muss eine Aufgabe bearbeiten und hänge bei den abzugsfähigen Sonderausgaben fest.
Es geht darum, dass ein Selbständiger, der Einkäufte aus einem Gewerbebetrieb nach §15-17 EStG bezieht Beiträge zu einer privaten Lebensversicherung zahlt. Bei einem Arbeitnehmer, der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bezieht (§19 EStG) würde ich normal die Vorsorgepauschale nach §10c Abs.2 EStG berechnen und dann noch die Höchbetragsrechnung nach §10 Abs. 3 berücksichtigen. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich dass auch beim Selbständigen machen muss. Schließlich erzielt dieser keinen direkten "Arbeitslohn" wie ein Arbeitnehmer. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich das für den Selbständigen anrechnen kann/muss?
Hinzu kommt, dass der Selbständige verheiratet ist und Zusammenveranlagung hat. Die Partnerin Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bezieht. Ich würde jetzt für den Selbständigen und seiner Frau die Aufwendungen für die Lebensversicherungen einzeln berechnen (also dann bei der Vorsorgepauschale die Werte nehmen wie bei einer Einzelbewertung, (er zahlt Beiträge zur privaten Lebensversicherung, sie zahlt den Arbeitnehmerteil der Sozialversicherung)) und später dann zusammenfassen. Wäre das so richtig?
Bin für jeden Tipp dankbar.