Hallo Sonea,
ich kann dir da weiter helfen, da ich mein Einsendebogen schon zurück habe.
Laut §87 Abs.1 Nr.5 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Aufstellung von Urlaubsplänen/ Betriebsferienplänen geht. Daher kann sich der Betriebsrat für die Arbeitnehmer einsetzen und mit den Arbeitgebern den betrieblichen Urlaubsplan für das Jahr aushandeln/festlegen.
Das gab bei mir volle Punktzahl.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.