Hallo Shelby,
es ist eigentlich ganz einfach. BGA hat nichts mit PKW oder LKW zu tun. BGA sind Maschinen und sonstige Gegenstände, die man für die Geschäftstätigkeit anschafft z.B. Computer, Maschinen und Zubehör für die Produktion. Jetzt kannst du auch sagen, wenn ich einen Hammer kaufe, den brauche ich auch für die Produktion. Ist schon richtig. Aber ins Anlagevermögen kommen nur Anschaffungen die mehr als 150 € Euro kosten. Bis 150 € sind es Geringwertige Gegenstände. Beim Anlagevermögen (die BGA gehört, wie Gebäude, Grund und Boden, LKW, PKW dazu) wird der Aufwand über die Abschreibung in der G+V erfasst.
Umsatzerlöse oder Aufwendungen für Waren kannst du eigentlich auch ganz einfach auseinander halten. Umsatzerlöse sind immer Einnahmen. Aufwendungen für Waren sind immer Ausgaben. Ob es sich um Handelswaren, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe handelt erkennst du daran, ob die Waren in die Produktion einfließen oder ob sie - wie der Name schon sagt - zum Handeln (ohne eigene Be- oder Verarbeitung) gedacht sind.
Aufwendungen für PKW oder LKW sind wenn es sich nicht um Neuanschaffungen handelt (die wären dann wieder im Anlagevermögen) laufende Betriebsausgaben und gehören in die G+V
Büromaterial ist alles, was du an Material für die Verwaltung dere Geschäftstätigkeit benötigst z.B. Toner, Stifte, Papier etc...
zu deiner zweiten Frage: ja.....das ist so richtig
zu deiner dritten Frage: in die Schlussbilanz kommen der Saldo des jeweiligen Kontos aus der Eröffnungsbilanz plus/minus der Bewegungen des laufenden Geschäftsjahres. Dazu ein Beispiel: du hast zum Beispiel im letzten Jahr ein Auto gekauft. Das wurde abgeschrieben und steht nun mit einem bestimmten Wert in der Eröffungsbilanz des neuen Jahres. Von diesem Wert gehen dann die laufenden Abschreibungen für das neue Jahr ab und am Jahresende fließt dann der neue Schluss-Saldo in die Schlussbilanz ein.
Ich hoffe, das hilft dir weiter....