Beiträge von Thomas100

    Folgendes Problem:

    Ich habe ein Finanzinstrument, dass in die Kategorie "held to maturity" eingestuft wird und dies hat einen Wert hat von 10T. Wenn nun der Wert zum Bilanzstichtag 12 T beträgt, ist dann eine Zuschreibung vorzunehmen?

    Bin fuer jeden Tipp dankbar.

    Auf folgende Frage konnte ich bisher trotz ausfuehrlichem googeln und nachschlagen keine Antwort finden, wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen wuerde.

    Ich habe ein Asset dass bisher ausschliesslich planmässig abgeschrieben wurde und dieses wird zum Bilanzstichtag auf Impairment getestet.
    Bei diesem Test stellt sich heraus dass kein Werteverlust vorliegt. Ganz im Gegenteil ist der recoverable amount sogar grösser als der Buchwert.
    Muss ich in diesem Fall den Buchwert, sagen wir 3000 Euro, dem festgestellten recoverable Amount, sagen wir 4000 anpassen, sprich eine Zuschreibung vornehmen ? Wenn ja, geschieht dies erfolgswirksam? Quelle in IAS, bzw. www wäre toll, bin aber auch so fuer jeden Tipp dankbar.

    Man beachte bitte dass hier bisher fuer das Asset keine ausserplanmässige Abschreibung im Rahmen eines frueheren Impariment-Test vorliegt. In diesem Fall ist mir die Regelung mit der Zuschreibung klar.

    Vielen Dank im Vorraus.

    Auf folgende Frage konnte ich bisher trotz ausfuehrlichem googeln und nachschlagen keine Antwort finden, wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen wuerde.

    Ich habe ein Asset dass bisher ausschliesslich planmässig abgeschrieben wurde und dieses wird zum Bilanzstichtag auf Impairment getestet.
    Bei diesem Test stellt sich heraus dass kein Werteverlust vorliegt. Ganz im Gegenteil ist der recoverable amount sogar grösser als der Buchwert.
    Muss ich in diesem Fall den Buchwert, sagen wir 3000 Euro, dem festgestellten recoverable Amount, sagen wir 4000 anpassen, sprich eine Zuschreibung vornehmen ? Wenn ja, geschieht dies erfolgswirksam? Quelle in IAS, bzw. www wäre toll, bin aber auch so fuer jeden Tipp dankbar.

    Man beachte bitte dass hier bisher fuer das Asset keine ausserplanmässige Abschreibung im Rahmen eines frueheren Impariment-Test vorliegt. In diesem Fall ist mir die Regelung mit der Zuschreibung klar.

    Vielen Dank im Vorraus.