Danke für Deine Erklärung. § 7 EStG ist ja wie Du weißt sehr umfangreich, daher wollte ich mich lieber bei Euch vergewissern.
Viell. hat noch jemand eine Ahnung?
Der Mandant war übrigens vorher bei einem anderen STeuerbüro und da stand weder die Afa angesetzt, noch die Pauschbeträge in irgendwelcher Form eingetragen. Weder in der Anlage N, noch z. B. Praxisgebühr. Nicht mal die Rechnung vom Steuerberater, obwohl er ja auch die Anlage VV hat.
Naja, sehr nachlässig finde ich. Da möchte ich natürlich mehr für den Herrn tun.
-Würde nur gerne erst mal selbst einen WEg finden, bevor der STeuerberater drauf schaut, ihr wißt ja wie Chefs sein können-
Hat noch jemand eine Idee???
Danke Dir übrigens Wian3003!!!