Beiträge von Optimumprinzip

    Das habe ich gerade auch in der Schule. Momentan blicke ich auch nicht so richtig durch. Aber ich rechne die Sachen mal anhand der Formeln aus, die ich bekommen habe.

    ich bekomme nämlich andere Zahlen raus

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    NVP = Nettoverkaufspreis
    BVP = Bruttoverkaufspreis
    BP = Bezugspreis
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    [BVP = 41.932,04 / 100 x 119 = 49899,13 €]

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    1) Rohgewinn,
    2) Kalkulationszuschlag,
    3) kalkulationsfaktor und die
    4) Handelsspanne!
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    1)
    NVP - BP = 41.932,04 - 28.622,50 = 13309,54


    2)
    Kalkulationszuschlag = (BVP - BP) x 100 / BP =
    (49899,13 - 28.622,50) x 100 / 28.622,50 = 74,34 %


    3)
    Kalkulationsfaktor = BVP / BP =
    49899,13 / 28.622,50 = 1,74


    4) Handelsspanne = (NVP - BP) x 100 / NVP =
    (41.932,04 - 28.622,50) x 100 / 41.932,04 = 31,74 %


    ########
    aber die "Kontrolle" klappt nicht...
    Der Kalkulationszuschlag soll ja die Vorwärtskalkulation ersetzen.

    BP -> 100 %
    + KZ -> 74,34 %
    -----------------
    BVP -> 174,34 %

    aber

    28.622,50 /100 * 174,34 = 49900,47 €
    ( da müsste doch wenn es richtig gerechnet wäre "49899,13 €" rauskommen oder?)

    Ich merke schon, ich bin keine große Hilfe, sorry

    1.
    a) Kalendermäßig bestimmt wäre z.B.

    - Lieferung bis zum 01.01.20…
    - Lieferung spätestens bis Ablauf 30. Kalenderwoche
    - Lieferung in der 30. Kalenderwoche
    - Lieferung bis Ende September
    - Lieferung im Laufe des Monats Juni 20…

    b) Damit ist warscheinlich ein
    kalendermäßig bestimmbarer Termin gemeint, das wäre z.B.

    - Lieferung 14 Tage nach Bestelldatum
    - 20 Tage nach Lieferung
    - Zahlung bis drei wochen nach Erhalt der Ware

    c) Kalendermäßig unbestimmt wäre z.B.
    - Bezahlung sofort nach Lieferung
    - Lieferung sofort, demnächst oder bald
    - Lieferung ab 01.10.20…


    2.
    - Kalendermäßig bestimmt heißt ich kann den Finger auf das vereinbarte Datum tun.

    - kalendermäßig bestimmbar wäre z.B. wenn ich Ware erhalte
    und mit dem Kalender berechenen kann wann ich spätestens zahlen muss.

    - kalendermäßig unbestimmt heißt z.B. ab dem 01.10.., das kann am 15.10, 16.10 usw., ich kann es nicht berechnen.


    3. + 4.)

    Es ist bei beiden das gleiche Schema, musst halt nur ggf. das Wort Zahlung durch Lieferung ersetzen.

    Voraussetzungen für einen Lieferungs-/ und Zahlungsverzug

    - die Fälligkeit der Leistung (Lieferung/Zahlung) [Vertragliche Fälligkeit]

    - Verschulden des Lieferers

    - (*1)ggf. Mahnung

    - (*2)Spätestens: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung [gesetzliche Fälligkeit]


    zu (*1)
    Ist der Zahlungszeitpunkt weder kalendermäßig bestimmt noch bestimmbar,
    muss der Lieferer den Kunden durch eine Mahnung in Zahlungsverzug setzen.

    zu (*2)
    Beim "zweiseitigen Handelskauf" (Kauf zwischen zwei Händlern):
    kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Rechnung/Lieferung in Verzug

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    Keine Mahnung notwendig wenn ...:

    - die Lieferzeit kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar ist

    - Schuldner die Leistung verweigert

    - bei einem Fix-/Termin-/Zweckkauf (z. B. Hochzeitskleid das zu spät geliefert wird)