Beiträge von volker.roesler

    Hallo miteinander!

    IBS 04 B - meiner Meinung nach eines der drei absoluten Horrorbücher - fragte in Einsendeaufgabe 9:

    Welche Kriterien sind für einen Methodenvergleich verschiedener Befragungstechniken von Relevanz?

    Darauf hab ich einfach die einzelnen Punkte der Seiten 71 bis 74 zitiert, also wie folgt:

    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Kostenaspekte[/FONT]
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Rücklaufquoten[/FONT]
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Erreichbarkeit [/FONT]
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Zeitaufwand[/FONT]
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Verfügbarkeit[/FONT]
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Antwortzwang/Wahrheitsgehalt[/FONT]
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Kontrollmöglichkeit[/FONT]
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Beeinflussung[/FONT]
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Individualität[/FONT]
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT][FONT=&quot]Verhaltensbeobachtung[/FONT]

    Meint ihr das reicht so aus?

    Was habt ihr geschrieben?

    Nun, im Lernheft steht ausreichend darüber, musst nur an den richtigen Stellen die Brille anziehen :D

    Ich hab zwar die Aufgabenstellungen grade nicht zur Hand, aber das hier sind die mit einer 1,0 prämierten Antworten (jedenfalls die Ansätze hierzu):

    Zu 1a:

    Alle Rechner werden über eigene Switche an den Backboneswitch angeschlossen, an welchen auch die Server angeschlossen werden. Zwischen der Verbindung vom Backboneswitch zum Internet wird eine Firewall gesetzt. Die Zeichnung musst du dir aber selber ausdenken.

    1b:

    Zur Anbindung der Außenstellen eignet sich ein Extranet mit VPN-Anbindung und Electronic Data Interchange.
    Die Erklärung, warum das so ist, ist bei mir ca. 1 Seite lang ausgefallen.

    1c)

    Die hier geforderte Zeichnung findest du nahezu 1:1 im Heft.

    1d)

    Wichtig sind hier die Punkte Datenschutz, Datensicherheit und Verhindern des Ausspähens von Rechneradressen im firmeneigenen Netz. Die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit der Mitarbeiter ist nicht mehr nötig.
    Jetzt noch die Gründe suchen, warum das so ist und fertig ist.

    Aufgabe 2: Beschreibe das MAM-System und Gründe, warum das am besten geeignet ist.


    Wenn du noch Fragen hast, meld dich.
    Ansonsten hilft aber auch :google:

    Genau, fass dich kurz und präzise. Aber denk dran, eine möglichst genaue Wortwahl zu treffen. Ist ähnlich wie beim Beamtendeutsch, ist auch nur entstanden, um komplexe Sachverhalte möglichst eindeutig zu beschreiben (bzw. um einfach Sachverhalte möglichst komplex darzustellen; kann man sehen wie man will :sauf:)

    Sehe ich das falsch oder sind nicht die meisten Einsendeaufgaben auf die Struktur im Lernheft ausgerichtet? Man kann schon beinahe sehen, wie die Aufgaben zu den jeweiligen Kapiteln passen!

    Ich will jetzt nicht sagen, dass ich bisher alles nur abgeschrieben habe (erscheint mir dann doch etwas zu leicht), aber wenn man den Text leicht umstellt dürfte das doch vom Prinzip her passen.

    Vielleicht solltest du mal telefonisch mit denen Kontakt aufnehmen und die einzelnen Aufgaben durchsprechen. Immerhin bezahlen wir ja u.a. für einen solchen Service.

    Stimmt, lieber eine Meinung zu viel einholen, als zu wenig.

    In diesem Sinne, hier das was ich geschrieben habe, wurde auch soweit als richtig erklärt:

    :cheerleader:

    a)

    Da Adolf noch nicht das 18. Lebensjahr abgeschlossen hat, gilt er nach § 106 BGB als beschränkt geschäftsfähig.

    Laut § 8 Abs. 1 BGB kann eine beschränkt geschäftsfähige Person ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben. Es ist Adolf daher nicht möglich, einen Wohnsitz ohne Einverständnis seiner Eltern – als gesetzliche Vertreter – woanders zu begründen.

    Seine Absicht, sich Möbel – auf Raten – zu kaufen, stößt auf ein ähnliches Problem.

    Da der Kauf der Möbel

    1.keine nach § 110 BGB aus eigenen Mitteln bewirkte Leistung ist (ein eindeutiger Hinweis darauf ist die Finanzierung auf Raten)

    und

    2.keine Leistung nach § 107 BGB darstellt, durch die er ausschließlich einen rechtlichen Vorteil erlangt (er ist gebunden an die Zahlung des Kaufpreises in Ratenform),

    wäre das dahinter liegende Rechtsgeschäft schwebend unwirksam und hängt in seiner Wirksamkeit von der (nachträglichen) Genehmigung des Vertreters ab (§ 108 BGB).

    Solange keine Genehmigung durch Adolfs Eltern vorliegt, werden sämtliche Verträge (Kauf- (bzw. Ratenzahlungsvertrag) und Mietvertrag) unwirksam und müssten rückgängig gemacht werden.

    Anders wäre die Problematik, wenn Adolf kurze Zeit nach Abschluss des Ratenvertrages (und noch während der Ratenlaufzeit), der Wohnungs- und Arbeitsaufnahme die volle Geschäftsfähigkeit erlangen würde. Dann würde nach § 108 Abs. 3 BGB seine eigene Genehmigung an die Stelle der Genehmigung seiner Eltern treten.

    b)

    Nach § 108 BGB hängt die Wirksamkeit von durch beschränkt geschäftsfähige Personen abgeschlossenen Verträgen von der Zustimmung des Vertreters ab.

    Geben die Eltern nunmehr ihr Einverständnis zu diesen Rechtsgeschäften, so werden aus den schwebend unwirksamen Verträgen, wirksame Verträge.


    So, wenn du noch Fragen hast, meld dich!

    Ich wünsche einen schönen, wenn auch teils verregneten Gruß an die Gemeinde!

    Ich hänge grade an der ersten Einsendeaufgabe des Lernhefts ITB04 - IT-orientierte BWL. Das Buch ist ja nicht das große Problem, die Aufgaben größtenteils auch nicht, aber grade die 1. Aufgabe schlaucht mich.

    Hier mal die Aufgabenstellung (den langen Text davor spare ich mir, der ist einfach zu lang...)

    [FONT=&quot]Welche Strategie verfolgt LUCCA im Zuge der Informations- und Kommunikationstechniken aus welchen Gründen? Gehen Sie bei Ihrer Beantwortung auch auf das Konzept der Kernkompetenzen ein.[/FONT]

    Wenn ich wenigstens wüsste, auf welchen Themenbereich sich die Frage bezieht... Kann jemand helfen?

    Das hier sind meine Antworten gewesen:

    zu 3.:

    a) Das Konzept der Prozessorganisation kennt die organisatorischen Einheiten

    -Caseworker
    -Caseteam und
    -virtuelle Teams

    Bezüglich eines Reisebüros sähen die Aufgaben dieser organisatorischen Einheiten wie folgt aus:

    - Caseworker: Der Caseworker übernimmt den gesamten Prozess. Er begleitet alle Kunden, die ihren Urlaub z.B. in Australien verbringen möchten von der Beratung über die Abwicklung der Reisebuchung bis hin zum Beschwerdemanagement oder der Klärung aller Fragen rund um diese Reise.

    - Caseteam: Ein Caseteam bearbeitet als übergreifendes, dauerhaftes Team zusammengefasste Aufgaben. In einem Reisebüro könnten sich Case-Teams z.B. aus den Caseworkern der Bereiche Deutschland, Belgien, Frankreich und den anderen europäischen Ländern zusammensetzen, die mit Kunden arbeiten, welche sich für eine Reise in eines dieser Länder interessieren.

    - virtuelle Teams sind temporäre Case-Teams, die nur für die Abwicklung einer bestimmten Aufgabe zusammenkommen. So würde ein Reisebüro beispielsweise ein virtuelles Team bilden, wenn eine außerordentliche Reise zu internationalen Großevents zu organisieren wäre. Nach Beendigung dieses Events (z.B. Fußball-WM oder olympische Spiele) löst sich das Case-Team wieder auf.

    Sie alle stellen organisatorische Einheiten dar und ersetzen die herkömmliche, auf Abteilungen basierende Organisationsstruktur.

    b) Modularisierung bedeutet eine Restrukturierung der Unternehmens-organisation auf der Basis kleiner, integrierter, kundenorientierter Prozesse in relativ kleine, überschaubare Einheiten (Module). Das Prinzip der Modularisierung wird noch deutlicher durch die Merkmale modular aufgebauter Unternehmen. Zu diesen Merkmalen zählen:

    - Prozessorientierung
    - Kundenorientierung
    - Integriertheit der Aufgaben
    - Bildung kleiner Einheiten
    - Dezentrale Entscheidungskompetenz und - verantwortung

    Überträgt man dies auf ein Reisebüro, wäre das Prinzip der Modularisierung z.B. auf der Ebene der Gesamtunternehmung realisiert, indem es ein Modul "Geschäftskunden" bildet, in dem alle Reiseaufträge von Geschäftskunden bearbeitet und erledigt werden.
    Eine Modularisierung auf der Ebene der Arbeitsorganisation würde realisiert werden, wenn z.B. sämtliche Belange der Geschäftskunden durch ein Case-Team abgearbeitet werden würden. Dies würde dem Kooperationsmodell entsprechen.
    Eine Modularisierung auf der Ebene der Prozesse würde stattfinden, wenn innerhalb des Moduls für Geschäftskunden ein weiteres Untermodul gebildet werden würde, das sich z.B. nur um Geschäftsreisen nach Asien kümmert.

    zu 4.:

    a) Netzwerke entstehen, wenn bestimmte unternehmensübergreifende Aufgabenstellungen durch enge, meistens vertragliche Beziehungen zwischen einer Mehrzahl rechtlich selbständiger Unternehmen abgewickelt werden. Es handelt sich um eine Form der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit, an der eine unterschiedlich hohe Anzahl verschiedener, in der Regel rechtlich selbständiger, Unternehmen beteiligt ist.
    Netzwerke werden in der Regel nach dem Ausmaß der Abhängigkeit von den am Netzwerk beteiligten Partnern unterscheiden. Folgende Arten von Netzwerken können so unterschieden werden. Es wird unterschieden zwischen

    -Kooperationsformen oder Beherrschungsformen als Basis
    -der Richtung der Zusammenarbeit
    -dem Ausmaß der Kooperation

    Weitere Möglichkeiten, Netzwerke zu unterscheiden, ist ihr Auftreten als Joint Venture oder als Projektgemeinschaft.

    zu 5.:

    a) Unter Teleheimarbeit versteht man die Erbringung der Arbeit durch den Mitarbeiter von zu Hause aus versteht.
    Telearbeit hingegen stellt eine mediengestützte, standortverteilte Aufgabenbewältigung dar, die vielfältige Ausprägungsformen und Arbeitsplatztypen kennt.
    Diese lassen sich unterscheiden nach

    -dem Ort der Leistungserbringung
    -der zeitlichen Regelung
    -dem zugrunde liegenden Vertrag
    -der zugrunde liegenden Technikunterstützung

    Die Teleheimarbeit ist somit eine Ausprägungsart der Telearbeit.

    b) Newplan ist eine Personalberatungsgesellschaft, die Freiberuflern eine Infrastruktur für das Selbständigsein anbietet. Der Freiberufler kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren, die restlichen Aufgaben übernimmt Newplan.
    Die notwendigen Dienstleistungen werden von eigenständigen Partnern erbracht, bei denen es sich um Unternehmen, Teams oder einzelnen Personen handelt, die in Abhängigkeit von den konkreten Bedürfnissen des Freiberuflers in das virtuelle Unternehmen einbezogen werden.
    Damit ist das Unternehmen schnell in der Lage, beim Auftreten einer spezifischen Anfrage oder Problems die notwendigen Kompetenzen zur Verfügung zu stellen.
    Die angeschlossenen Freiberufler können sich dabei auf ihre Kernkompetenzen beschränken und brauchen kein weiteres Personal (z.B. für Schreibarbeiten, Steuer- und Rechtswesen, Werbeaktionen).

    Ein virtuelles Unternehmen wie Newplan bietet demnach ein Höchstmaß an Flexibilität, da die modularen Einheiten mit dezentraler Entscheidungskompetenz und Ergebnisverantwortung in die Lösung der anstehenden Aufgaben eingebunden sind. Darin besteht der strategische Erfolgsfaktor von Newplan.

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    Hoffe, ich konnte helfen!

    Naja, ausziehen ist vielleicht geringfügig übertrieben, aber in einem gewissen Rahmen, ja. Aber immerhin: Unsere Studienlehrer werden wohl nicht anfangen und die versendeten Aufgaben veröffentlichen.

    Wenn du Fragen hast, meld dich!

    Das hier war meine Lösung, die auch als richtig befunden wurde:

    Möglichkeiten der Verwaltung bzw. des Betriebs von Netzwerken

    a)Peer-To-Peer-Netz: Netzwerk in Eigenverantwortung ohne Netzwerkadministrator (z.B. kleineres Handwerksunternehmen)

    b)eigenes Netzwerkbetriebssystem: Netzwerk mit einem eigenen Serverrechner (z.B. Banken oder Versicherungen)

    c)Zugriffsrechtsregelung durch den Netzwerkadministrator: Regelungen der Nutzung von Peripheriegeräten oder Festlegung von Zugriffsrechten auf bestimmte Software (z.B. größere Stadtverwaltungen)

    Auch wenn das Auto ohne Wissen von B verkauft worden ist, so hat doch D in gutem Glauben gehandelt. Es steht jedenfalls nichts anderes in der Aufgabenstellung.

    Also gehe ich davon aus, dass es zu einer tatsächlichen Eigentumsübergabe von B auf D gekommen ist, um den guten Glauben des D zu schützen. B dürfte nun nur noch die Möglichkeit auf Schadensersatz gegen F, nicht aber gegen B haben.

    Mit dem Fahrzeugbrief dürfte das reichlich wenig zu tun haben, auch wenn der von den meisten Straßenverkehrsämtern als Eigentumsnachweis angesehen wird.

    Das Problem was ich sehe, ist folgendes: Wollte F tatsächlich (als die beiden noch zusammen waren), dass das Eigentum an dem Fahrzeug an B übergeht? Oder hatte er eigentlich nur eine Besitzübergabe im Sinne?
    Mir ist jetzt nicht so ganz klar, ob die Zahlung der Versicherungsprämie bzw. der laufenden Fahrzeugkosten ausreicht, um eine Eigentumsübergabe zu begründen. Sonst wäre ich ja auch ganz schnell Eigentümer meiner eigentlich nur angemieteten Wohnung...?! Wäre natürlich klasse...

    Aus der Aufgabenstellung geht das nicht ganz eindeutig hervor, finde ich.