Für danije kommt das vielleicht zu spät, aber:
Ich habe vor dem gleichen Problem gestanden, als sich die AOK plötzlich weigerte meine Familienversicherung nach dem 25. Lebensjahr um den Zivildienst zu verlängern, weil ich nach der Dienstzeit ein Jahr in Australien war.
Die Geschichte endete im Dezember letzten Jahres vor dem Dresdner Sozialgericht. Mit Verweis auf ein Urteil des BSG von 1970 hat die Richterin deutlich angekündigt, dass sie im Gesetz keinen Hinweis darauf entdecken kann, dass die Dienstzeit das Studium direkt verzögert haben muss, sondern dass die Zeit der Familienversicherung in jedem Fall um die Dienstzeit zu verlängern ist. Die AOK hat meine Forderung daraufhin anerkannt, um einem Urteil zu entgehen.
Der Klageweg kann sich also durchaus lohnen.
Roland