Beiträge von lottel

    Hallo,

    sitze gerade über den Einsendeaufgaben zu PeWe3 und habe bei den Aufgaben 4 und 5 überhaupt keinen Plan.

    4. Welche Anforderungen hionsichtlich der erforderlichen Qualifikationen (Bildung, Berufserfahrung und Kenntnisse/Fertigkeiten) sind an eine qualifizierte Personalfachkraft zu stellen?

    5. Welche drei Auswahlverfahren sollten nach Ihrer Meinung hier für die Auswahl einer geeigneten Personalfachkraft eingesetzt werden? Welche Qualifikationen und Kompetenzen wollen Sie hierbei unbedingt erkennen?

    Hat jemand Ahnung, was die hier hören wollen?

    Ich danke für jede Hilfe!!!

    Hallo,

    sitze gerade über den Einsendeaufgaben zu PeWe3 und habe bei den Aufgaben 4 und 5 überhaupt keinen Plan.

    4. Welche Anforderungen hionsichtlich der erforderlichen Qualifikationen (Bildung, Berufserfahrung und Kenntnisse/Fertigkeiten) sind an eine qualifizierte Personalfachkraft zu stellen?

    5. Welche drei Auswahlverfahren sollten nach Ihrer Meinung hier für die Auswahl einer geeigneten Personalfachkraft eingesetzt werden? Welche Qualifikationen und Kompetenzen wollen Sie hierbei unbedingt erkennen?

    Hat jemand Ahnung, was die hier hören wollen?

    Ich danke für jede Hilfe!!!

    Hallo, kann mir jemand helfen?

    Ein Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation von einem halben Monatsgehalt. Er hat sich gegenüber dem Arbeitgeber zur Rückzahlung dieser Gratifikation verpflichtet, falls das Arbeitsverhältnis zum 30.6. des Folgejahres - gleich aus welchem Grunde - endet.

    Frage: Muss der Arbeitnehmer diese Gratifikation zurückzahlen, wenn er selbst fristgeecht zum 30.6. gekündigt hat?

    Meine Idee: Eine fristgerechte Kündigung des AN zu einem Termin innerhalb des zweiten Quartals des Folgejahres begründet keinen Rückzahlungsanspruch des AG mehr.

    Weiss jemand mehr? Stimmt die Begründung und reicht sie auch aus?
    Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!!

    Lottel

    Hallo Joanna,

    leider kann ich Dir nicht helfen. Genau diese Aufgabe hatte ich auch falsch und leider finde ich die Lösungen nicht. Bin mir nicht mal mehr sicher, ob ich die überhaupt bekommen habe. Kann Dir nur so viel sagen, dass SOLL Eigenkapital 80.000 € HABEN Darlehen 80.000 € falsch ist. Tut mir echt leid!!

    Viele Grüße

    Lottel

    a) - nur eine zutreffende Beurteilung der rechtslage ermöglicht es Fischer, sich unnütze Kosten und Unannehmlichkeiten zu ersparen. Denn wer im Unrecht ist und es trotzdem zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lässt, wird vor Gericht unterliegen und hat die gesamten des Kosten Rechtsstreites zu tragen
    b) - richtet sich nach dem entscheidenden, maßgebenden Rechtsgrundsatz
    c) - Maurer ist im Recht, Fischer hat keinen Anspruch auf die 1000 €. Denn wenn ein Unternehmer ein mangelndes Werk herstellt, so kann der Besteller erst dann Ersatz seiner Aufwendungen fordern, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert oder die Frist, die der Besteller dem Unternehmer zur Nacherfüllung gesetzt hat, fruchtlos verstrichen ist. Fischer hätte also zunächst Maurer zur Beseitigung der Mängel auffordern müssen.

    Vielleicht kannst Du den Text noch etwas abändern (das ist nämlich exakt der Lösungstext)!! Viel Glück

    lottel

    Hallo alle zusammen,

    ich bin neu hier und froh, dass ich dieses Forum gefunden habe.
    Kann mir vielleicht jemand bei der Lösung helfen?

    Bauunternehmer Hochstein entnimmt seinem Betriebsvermögen 20 Aktien im Nennwert von je 50 € = insgesamt 1.000 €, die in der Bilanz mit 1.500 € zu Buch stehen. Er hat für diese Aktien ursprünglich 1.800 € gezahlt. Am Tag der entnahme beträgt der Börsenkurs je Aktie 200 €. Mit welchem Betrag muss Hochstein die Entnahme buchen? Wie hoch ist der sich durch die Entnahme evtl. ergebende außerordentliche Ertrag?

    Meine Lösungsansätze sind:
    Entnahmen sind grundsätzlich mit dem Teilwert zu buchen. Dieser deckt sich mit den Wiederbeschaffungskosten am Tage der Entnahme, also dem Börsenkurs. Bei einem Börsenkurs von 200 € ist die Entnahme daher mit 4.000 € (20 x 200 €) zu buchen.

    Der Unterschied zwischen dem Bilanzwert und dem Teilwert ergibt den außerordentlichen Gewinn bzw. Verlust. In diesem Falle ist also durch die Entnahme ein außerordentlicher Gewinn von 1.500 € (20 x 50) (Bilanzwert) abzüglich 4.000 € (Teilwert) = 2.500 € entstanden.


    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!:clap: