Hallo Joanna,
bin auch fast fertig mit dem Studium. Habe alle GeBu`s fertig. Was brauchst Du denn? Kannst Du mir bei Subs 4/N, 3C/N und VeSi 11b/N helfen?
Liebe Grüße
Lottelchen
Beiträge von lottel
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Gern geschehen. Ja, ich studiere auch Personalsachbearbeiterin und finde es manchmal ganz schön schwer. Ich hoffe aber, dass ich es bald geschafft habe!!! Dir noch viel Spass!!!
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1c: Kreisdiagramme oder Staffelbilder
1d: Kurvendiagramme ist richtig!
Gruß Lottelchen -
128,8 % stimmt. Es reicht, wenn du Formel zur Anlagendeckung schreibst. Also ohne Interpretation.
Gruß Lottelchen -
Hätte dir auch gern geholfen. Aber wo hängt es denn?
Gruß Lottelchen -
Hallo,
sitze gerade über den Einsendeaufgaben zu PeWe3 und habe bei den Aufgaben 4 und 5 überhaupt keinen Plan.
4. Welche Anforderungen hionsichtlich der erforderlichen Qualifikationen (Bildung, Berufserfahrung und Kenntnisse/Fertigkeiten) sind an eine qualifizierte Personalfachkraft zu stellen?
5. Welche drei Auswahlverfahren sollten nach Ihrer Meinung hier für die Auswahl einer geeigneten Personalfachkraft eingesetzt werden? Welche Qualifikationen und Kompetenzen wollen Sie hierbei unbedingt erkennen?
Hat jemand Ahnung, was die hier hören wollen?
Ich danke für jede Hilfe!!! -
Hallo,
sitze gerade über den Einsendeaufgaben zu PeWe3 und habe bei den Aufgaben 4 und 5 überhaupt keinen Plan.
4. Welche Anforderungen hionsichtlich der erforderlichen Qualifikationen (Bildung, Berufserfahrung und Kenntnisse/Fertigkeiten) sind an eine qualifizierte Personalfachkraft zu stellen?
5. Welche drei Auswahlverfahren sollten nach Ihrer Meinung hier für die Auswahl einer geeigneten Personalfachkraft eingesetzt werden? Welche Qualifikationen und Kompetenzen wollen Sie hierbei unbedingt erkennen?
Hat jemand Ahnung, was die hier hören wollen?
Ich danke für jede Hilfe!!! -
Hallo, kann mir jemand helfen?
Ein Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation von einem halben Monatsgehalt. Er hat sich gegenüber dem Arbeitgeber zur Rückzahlung dieser Gratifikation verpflichtet, falls das Arbeitsverhältnis zum 30.6. des Folgejahres - gleich aus welchem Grunde - endet.
Frage: Muss der Arbeitnehmer diese Gratifikation zurückzahlen, wenn er selbst fristgeecht zum 30.6. gekündigt hat?
Meine Idee: Eine fristgerechte Kündigung des AN zu einem Termin innerhalb des zweiten Quartals des Folgejahres begründet keinen Rückzahlungsanspruch des AG mehr.
Weiss jemand mehr? Stimmt die Begründung und reicht sie auch aus?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!!
Lottel -
Hallo Joanna,
leider kann ich Dir nicht helfen. Genau diese Aufgabe hatte ich auch falsch und leider finde ich die Lösungen nicht. Bin mir nicht mal mehr sicher, ob ich die überhaupt bekommen habe. Kann Dir nur so viel sagen, dass SOLL Eigenkapital 80.000 € HABEN Darlehen 80.000 € falsch ist. Tut mir echt leid!!
Viele Grüße
Lottel
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a) - nur eine zutreffende Beurteilung der rechtslage ermöglicht es Fischer, sich unnütze Kosten und Unannehmlichkeiten zu ersparen. Denn wer im Unrecht ist und es trotzdem zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lässt, wird vor Gericht unterliegen und hat die gesamten des Kosten Rechtsstreites zu tragen
b) - richtet sich nach dem entscheidenden, maßgebenden Rechtsgrundsatz
c) - Maurer ist im Recht, Fischer hat keinen Anspruch auf die 1000 €. Denn wenn ein Unternehmer ein mangelndes Werk herstellt, so kann der Besteller erst dann Ersatz seiner Aufwendungen fordern, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert oder die Frist, die der Besteller dem Unternehmer zur Nacherfüllung gesetzt hat, fruchtlos verstrichen ist. Fischer hätte also zunächst Maurer zur Beseitigung der Mängel auffordern müssen.
Vielleicht kannst Du den Text noch etwas abändern (das ist nämlich exakt der Lösungstext)!! Viel Glück
lottel -
Hallo Jana,
lerne auch Personalsachbearbeiterin bei ILS. GeBu2 habe ich schon fertig und zurück. Alles kein Thema. Was möchtest Du denn genau wissen?
Beste Grüße
Larissa -
Hallo, habe ReWe3 und 9 schon zurück. Welche Aufgabe willst Du denn genau wissen?
Hänge dafür bei GeBu6 und 7. Kannst Du mir da vielleicht helfen?
Liebe Grüße
Larissa -
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und froh, dass ich dieses Forum gefunden habe.
Kann mir vielleicht jemand bei der Lösung helfen?
Bauunternehmer Hochstein entnimmt seinem Betriebsvermögen 20 Aktien im Nennwert von je 50 € = insgesamt 1.000 €, die in der Bilanz mit 1.500 € zu Buch stehen. Er hat für diese Aktien ursprünglich 1.800 € gezahlt. Am Tag der entnahme beträgt der Börsenkurs je Aktie 200 €. Mit welchem Betrag muss Hochstein die Entnahme buchen? Wie hoch ist der sich durch die Entnahme evtl. ergebende außerordentliche Ertrag?
Meine Lösungsansätze sind:
Entnahmen sind grundsätzlich mit dem Teilwert zu buchen. Dieser deckt sich mit den Wiederbeschaffungskosten am Tage der Entnahme, also dem Börsenkurs. Bei einem Börsenkurs von 200 € ist die Entnahme daher mit 4.000 € (20 x 200 €) zu buchen.
Der Unterschied zwischen dem Bilanzwert und dem Teilwert ergibt den außerordentlichen Gewinn bzw. Verlust. In diesem Falle ist also durch die Entnahme ein außerordentlicher Gewinn von 1.500 € (20 x 50) (Bilanzwert) abzüglich 4.000 € (Teilwert) = 2.500 € entstanden.
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!:clap: