Beiträge von kerstin106

    Hallo Dörte
    Jetzt mach mir keine Angst...Alles falsch?:eek:
    Also es handelt sich ja um eine Bewegungsbilanz. Auch im Fallstudienheft erscheinen Vermehrungen der Passivseite als Minus (Mittelherkunft) und Verminderungen als Plus (Mittelverwendung).
    Falsch??? :confused:
    Kannst du mich aufklären???
    LG Kerstin

    Hallo Oskarchen
    Der Tageswert am Bilanzstichtag ist ja immer der Gleiche (ist angegeben)
    für a) 0,40 und für b)0,50
    der zulässige Bilanzansatz variiert:Es gilt das Niederstwertprinzip!!!
    Durchschnitt 0,38
    Lifo beide 0,4
    Fifo 0,4 und 0,45
    Hifo beide 0,27
    Lofo 0,4 und 0,45
    Logisch? Oder noch Fragen wie ich darauf komme:rolleyes:?
    LG Kerstin

    Hallo LadyZara
    Also 1-6 habe ich genauso wie du. War alles richtig :)
    Bei 8 habe ich 480 USt 3.200,00/3001 Privat 500,00/770 Gewerbeertragssteuer 1.000,00/702 Grundsteuer 200,00/483 sonst.Verb.460,00/484 Verb.geg.SV 900,00 an 280 Bank 6.260,00
    9 hab ich wie Dörte nur statt Lieferskonto heisst mein Konto 6002 Nachlässe
    10 hab ich auch wie Dörte nur statt Kundenskonto 5001 Erlösberichtigung
    11 hab ich selbst falsch :mad:
    12 geht laut Korrektur 3001 Privat an 288 Kasse und 5000 (ich hatte 542 Eigenverbrauch, war aber auch falsch)
    13 288 Kasse an 540 Nebenerlöse
    Hast du denn den Rest schon lösen können?
    LG Kerstin

    Erst mal :dankedankedanke: an Dörte :)
    Aber es ist ja genau umgekehrt: Die Schulden sind weniger geworden (von 106.123 auf 75.647 Fremdkapital) und das Eigenkapital wurde erhöht von 7707 auf 16155. Hab ich da doch was falsch gemacht?:confused:

    @ warmaster666:Ich habe PWI 10F noch nicht bearbeitet und mit FIN 10F bin ich fast fertig. Eingesendet hab ich davon noch nichts, also auch keine Ahnung ob es stimmt....:(

    LG Kerstin

    Hallo LadyZara
    Die Buchungssätze sind immer gleich: Soll an Haben
    Ich geb dir mal die erste Lösung. Vielleicht fallen dir die anderen dann leichter? Solltest es auf jeden Fall mal probieren. Macht Spass wenn es klappt! :)
    1) 600 Aufwendungen für Waren 35.000,00
    260 Vorsteuer 6.650,00 an
    440 Verbindlichkeiten a L.u.L. 41.650,00

    LG Kerstin

    Hallo ihr lieben!
    Bin gerade bei der Bearbeitung des Fallstudienheftes FIN 10F und hänge an einer Stelle:
    Aufgabe (3.4.) ist es eine Bewegungsbilanz zu erstellen und zu beurteilen.
    Meine Bewegungsbilanz sieht nun so aus:

    Mittelverwendung (+) /Mittelherkunft(-)
    Grundstücke
    mit Geschäfts- und Fabrikgebäuden - 813
    Grundstücke mit Wohngebäuden - 1315
    Maschinen und masch. Anlagen - 2757
    Betriebs- und Geschäftsausstattung - 383
    Finanzanlagen Ausleihungen über 4 Jahre - 27
    Vorräte - 11495
    Forderungen aus L. u. L. - 4264
    Zahlungsmittel - 43
    Sonst. Vermögensgegenstände d. Umlaufverm. - 954
    Rechnungsabgrenzungsposten + 113
    Bilanzverlust - 4293
    Grundkapital
    Gesetzliche Rücklagen - 208
    Freie Rücklagen - 1970
    Wertberichtigungen auf Forderungen - 90
    Pensionsrückstellungen - 121
    Andere Rückstellungen + 34
    Verbindlichkeiten m. Laufzeit v. mind. 4 Jahren - 15982
    Andere Verbindlichkeiten aus L. u. L. + 6901
    Wechselverbindlichkeiten + 7144
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten + 15621
    sonstige + 16500
    Rechnungsabgrenzungsposten + 379
    Bilanzgewinn - 1977
    46692 46692


    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das jetzt schon das Endresultat ist, oder ob ich wie im Fallstudienheft als Übungsaufgabe gezeigt, diese Daten auch noch in Sachgruppen für Investitionen (Mittelverwendung) und Finanzierungsarten (Mittelherkunft) gliedern muss. Wenn ja, dann weiß ich leider nicht wie.:mad: Kann mir jemand einen Tipp geben?
    Bei der Beurteilung habe ich geschrieben, dass offensichtlich die verwendeten Mittel für Verbindlichkeiten aus dem Analgevermögen gezogen wurden, z.b. dem Verkauf von Anlagen....Richtig???
    Vielen Dank für eure Hilfe!:)

    Hallo Corinna
    Dann versuche ich dir mal bei den anderen Fragen zu helfen ;)
    Herr Raffke hätte in jedem Fall sofort den Lieferanten über den Mangel an der Ware informieren müssen, denn laut § 377 Abs.2 HGB gilt sonst die Ware als genehmigt und muss dann auch bezahlt werden. Nach Meldung hätte er Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), Minderung (§ 441 BGB), Rücktritt (§§ 323, 326,440 BGB) oder Schadensersatz (§§280,281, 283, 311a,440 BGB).
    Für Frage a) hab ich dann geschrieben, dass die Auszahlung in richtiger Weise erfolgte, weil ein Widerruf des Schecks erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist (8 Tage) wirksam ist. (Art.32 Abs.1 ScheckG)
    Bei b) kann der Lieferant auf Auszahlung bestehen, da er innerhalb der Vorlegefrist handelt. Außerdem kann er Regreßansprüche stellen und ansonsten kann er den offenen Betrag natürlich anmahnen.

    Hoffe das hilft:D
    LG Kerstin


    Hallo
    Bei der 480 muss 12.312,- stehen ;)
    LG