Beide Fallstudien habe ich eingeschickt und warte auf Antwort
LG Kerstin
Beiträge von kerstin106
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Hallo Dörte
Jetzt mach mir keine Angst...Alles falsch?:eek:
Also es handelt sich ja um eine Bewegungsbilanz. Auch im Fallstudienheft erscheinen Vermehrungen der Passivseite als Minus (Mittelherkunft) und Verminderungen als Plus (Mittelverwendung).
Falsch??? :confused:
Kannst du mich aufklären???
LG Kerstin -
Hallo Oskarchen
Der Tageswert am Bilanzstichtag ist ja immer der Gleiche (ist angegeben)
für a) 0,40 und für b)0,50
der zulässige Bilanzansatz variiert:Es gilt das Niederstwertprinzip!!!
Durchschnitt 0,38
Lifo beide 0,4
Fifo 0,4 und 0,45
Hifo beide 0,27
Lofo 0,4 und 0,45
Logisch? Oder noch Fragen wie ich darauf komme?
LG Kerstin -
Hallo LadyZara
Also 1-6 habe ich genauso wie du. War alles richtig
Bei 8 habe ich 480 USt 3.200,00/3001 Privat 500,00/770 Gewerbeertragssteuer 1.000,00/702 Grundsteuer 200,00/483 sonst.Verb.460,00/484 Verb.geg.SV 900,00 an 280 Bank 6.260,00
9 hab ich wie Dörte nur statt Lieferskonto heisst mein Konto 6002 Nachlässe
10 hab ich auch wie Dörte nur statt Kundenskonto 5001 Erlösberichtigung
11 hab ich selbst falsch :mad:
12 geht laut Korrektur 3001 Privat an 288 Kasse und 5000 (ich hatte 542 Eigenverbrauch, war aber auch falsch)
13 288 Kasse an 540 Nebenerlöse
Hast du denn den Rest schon lösen können?
LG Kerstin -
Erst mal :dankedankedanke: an Dörte
Aber es ist ja genau umgekehrt: Die Schulden sind weniger geworden (von 106.123 auf 75.647 Fremdkapital) und das Eigenkapital wurde erhöht von 7707 auf 16155. Hab ich da doch was falsch gemacht?:confused:
@ warmaster666:Ich habe PWI 10F noch nicht bearbeitet und mit FIN 10F bin ich fast fertig. Eingesendet hab ich davon noch nichts, also auch keine Ahnung ob es stimmt....:(
LG Kerstin -
Hallo LadyZara
Die Buchungssätze sind immer gleich: Soll an Haben
Ich geb dir mal die erste Lösung. Vielleicht fallen dir die anderen dann leichter? Solltest es auf jeden Fall mal probieren. Macht Spass wenn es klappt!
1) 600 Aufwendungen für Waren 35.000,00
260 Vorsteuer 6.650,00 an
440 Verbindlichkeiten a L.u.L. 41.650,00
LG Kerstin -
Hallo ihr lieben!
Bin gerade bei der Bearbeitung des Fallstudienheftes FIN 10F und hänge an einer Stelle:
Aufgabe (3.4.) ist es eine Bewegungsbilanz zu erstellen und zu beurteilen.
Meine Bewegungsbilanz sieht nun so aus:
Mittelverwendung (+) /Mittelherkunft(-)
Grundstücke
mit Geschäfts- und Fabrikgebäuden - 813
Grundstücke mit Wohngebäuden - 1315
Maschinen und masch. Anlagen - 2757
Betriebs- und Geschäftsausstattung - 383
Finanzanlagen Ausleihungen über 4 Jahre - 27
Vorräte - 11495
Forderungen aus L. u. L. - 4264
Zahlungsmittel - 43
Sonst. Vermögensgegenstände d. Umlaufverm. - 954
Rechnungsabgrenzungsposten + 113
Bilanzverlust - 4293
Grundkapital
Gesetzliche Rücklagen - 208
Freie Rücklagen - 1970
Wertberichtigungen auf Forderungen - 90
Pensionsrückstellungen - 121
Andere Rückstellungen + 34
Verbindlichkeiten m. Laufzeit v. mind. 4 Jahren - 15982
Andere Verbindlichkeiten aus L. u. L. + 6901
Wechselverbindlichkeiten + 7144
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten + 15621
sonstige + 16500
Rechnungsabgrenzungsposten + 379
Bilanzgewinn - 1977
46692 46692
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das jetzt schon das Endresultat ist, oder ob ich wie im Fallstudienheft als Übungsaufgabe gezeigt, diese Daten auch noch in Sachgruppen für Investitionen (Mittelverwendung) und Finanzierungsarten (Mittelherkunft) gliedern muss. Wenn ja, dann weiß ich leider nicht wie.:mad: Kann mir jemand einen Tipp geben?
Bei der Beurteilung habe ich geschrieben, dass offensichtlich die verwendeten Mittel für Verbindlichkeiten aus dem Analgevermögen gezogen wurden, z.b. dem Verkauf von Anlagen....Richtig???
Vielen Dank für eure Hilfe!:) -
Hallo Corinna
Dann versuche ich dir mal bei den anderen Fragen zu helfen
Herr Raffke hätte in jedem Fall sofort den Lieferanten über den Mangel an der Ware informieren müssen, denn laut § 377 Abs.2 HGB gilt sonst die Ware als genehmigt und muss dann auch bezahlt werden. Nach Meldung hätte er Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), Minderung (§ 441 BGB), Rücktritt (§§ 323, 326,440 BGB) oder Schadensersatz (§§280,281, 283, 311a,440 BGB).
Für Frage a) hab ich dann geschrieben, dass die Auszahlung in richtiger Weise erfolgte, weil ein Widerruf des Schecks erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist (8 Tage) wirksam ist. (Art.32 Abs.1 ScheckG)
Bei b) kann der Lieferant auf Auszahlung bestehen, da er innerhalb der Vorlegefrist handelt. Außerdem kann er Regreßansprüche stellen und ansonsten kann er den offenen Betrag natürlich anmahnen.
Hoffe das hilft:D
LG Kerstin -
Hallo
habe ein Problem mit meiner BIL03 Lösung... Irgendwie passt da was nicht..
Finde aber den Fehler nicht..
Kann mir da jemand helfen.
Schlussbilanz Soll: 3.928.536
Haben: 3.928.365
Stelle mal die Schlussbilanz rein..
Soll:
0500 1.596.000
0700 831.600
0840 47.280
0870 59.400
2000 297.100
2020 61.200
2030 37.800
2100 100.800
2200 416.600
2300 20.000
2400 250.926
2650 1.000
2800 193.530
2880 15.300
Haben:
3000 3.636.375
4400 264.549
4800 12.141
4830 6.100
4840 9.200
Hallo
Bei der 480 muss 12.312,- stehen
LG