Hallo alle zusammen!
Ich habe eine Frage zur Aufgabe 3 des Heft REK09B.
Kann die Juin-KG die hinter der GmbH stehende Muttergesellschaft, die Chemie-AG, verklagen.
Also laut § 322 AktG ja, weil die Hauptgesellschaft für alle Verbindlichkeiten der eingegliederten Gesellschaft, die nach der Eingliederung begründet werden, haftet. Entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam
Kann dass sein.
Würde mich über Antwort freuen.
E-Mail: huenchen01@web.de
Mfg Marlen