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Die Rechnungslegung ist aufgrund sich ändernder äußerer Einflüsse, besonders der zunehmenden Globalisierung und dem damit einhergehenden Konkurrenzkampf, ein stetig sich wandelnder Prozess, dem sich auch die nationale Gesetzgebung nicht entziehen kann. Die Anpassung herrschenden Rechts an die Marktgegebenheiten ist somit unumgänglich.
Bereits 2004 wurden mit dem Bilanzrechtsreformgesetz Änderungen in der deutschen Rechnungslegung, vor allem für kapitalmarktorientierte Unternehmen, vorgenommen: Diese Unternehmen sind seit 01.01.2005 dazu verpflichtet, zumindest ihren Konzernabschluss nach internationalen Standards (IFRS) zu erstellen, wobei die Einzelabschlüsse auch weiterhin nach HGB-Regelungen anzufertigen sind. Dies stellt für viele Unternehmen keine zufriedenstellende Lösung dar, denn wollen sie zu Informationszwecken und der Förderung der internationalen Vergleichbarkeit ihren Einzelabschluss nach IFRS aufstellen, so sind sie zusätzlich zum Erstellen nach dem HGB gezwungen, um damit die Ausschüttungen und Steuern zu bemessen, was zu doppelter Kostenbelastung führt. Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen hingegen haben die Wahl, ob sie nach HGB oder IFRS bilanzieren. ...." Quelle: BilMoG: Entwicklung und aktueller Stand)
Gruß, CP1