Beiträge von cotto
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Hallo,
ich sitze auch gerade an dieser Aufgabe. Vielleicht können wir uns ja zusammen tun, um die Aufgabe zu lösen.
Gruß -
Hallo Christina,
das freut mich.
Ich habe nur noch ein Heft zu bearbeiten und das bereitet mir echt Kopfzerbrechen. Es handelt sich um SOR01. Bist du schon bei dem Heft angekommen?
Wir können ja auch unsere emails austauschen, dann können wir direkt miteinander mailen.
Ich wünsch dir einen schönen Abend.
Conny -
Hallo Tina76,
die Pauschalwertmethode ist so in Ordnung.
Bei der Fahrtenbuchmethode musst du noch die 46,67 % von den Gesamtkosten berechnen (Gesamtkosten pro Monat * 46,67%) davon musst du dann natürlich den gezahlten Nutzungsanteil (41,67) auch abziehen, dann hast du den geldwerten Vorteil der Fahrtenbuchmethode und kannst entscheiden, welche Methode für den AN die günstigere ist.
Lass mich doch mal wissen, welchen Studiengang du machst. Ich mache den Studiengang gepr. Buchhalterin.
Vielleicht können wir uns dann noch weiter austauschen.
Gruß
cotto -
Hallo,
die Berechnung der gezahlten Nutzungsvergütung ist so nicht korrekt.
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte finden keine Berücksichtigung, da der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nur für die reinen Privatfahrten 0,10€ pro km erstattet.
Also 5.000 km / 12 = 416,67 km * 0,10 € = 41,67 monatlich.
Dieser Betrag ist bei beiden Methoden vom geldwerten Vorteil abzuziehen.
Bei der Berechnung Fahrtenbuch ist mir aufgefallen, dass die km für Dienstfahrten sowie Privatfahrten fehlt. Es ist der prozentuale Privatanteil an der Gesamtfahrleistung zu berechnen, damit der Nutzungswert berechnet werden kann. Dieser setzt sich zusammen aus den reinen Privatfahrten und den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. (5.000 km + 9.000 km =14.000km). Diese werden dann ins Verhältnis zur Gesamtfahrleistung gestellt ((14.000 km/30.000 km * 100).
Der Nutzungswert ergibt sich aus der Multiplikation von Gesamtkosten und Privatanteil an der Gesamtfahrleistung.
Danach werden auch hier der die Erstattung des Arbeitnehmer in Höhe von € 41,67 monatlich abgezogen.
Wenn noch Fragen sind oder ich mich nicht verständlich ausgedrückt habe, frag gern noch einmal nach.
Grüße
Conny -
Hallo,
ich habe diese ESA bereits korrigiert zurück. Lass mich doch bitte mal wissen, an welcher Stelle du den Unterschied zwischen Fahrtenbuchmethode und 1% Regel nicht verstehst, vielleicht kann ich dir dann helfen.
Gruß
Conny -
Hallo,
ich sitze gerade über der Esa BIL08 A und weiß nicht so recht, was ich bei Aufgabe 2 antworten soll.
B ist als Arbeitnehmer in Mainz beschäftigt. Wegen der großen Entfernung zu seinem Wohnort Erfurt kann er nicht täglich nach Hause fahren.
Der Arbeitgeber hat ihm ein möbliertes Zimmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der ortsübliche Preis für ein solches Zimmer beträgt 250 €.
Ausserdem erhält B an 20 Arbeitstagen pro Monat Frühstück und Mittagessen kostenlos.
Der Arbeitgeber will die Lohnsteuer für den Sachbezug - falls möglich - pauschalieren.
Ermitteln Sie die Höhe der Lohnsteuer.
Hier einmal meine Gedanken dazu:
Möbliertes Zimmer
Es handelt sich um eine Unterkunft. Sachbezugswert von 198 € nach der amtlichen SVentgeltverordnung. Normaler Lohnsteuerabzug
Frühstück / Mittagessen
§ 40a Abs. 2 Nr. 1 EStG
Lohnsteuer pauschal 25% - Beitragsfreiheit in der SV.
Nach SVentgeltverordnung
Frühstück 20 x 1,50 = 30,00
Mittag 20 x 2,67 = 53,40
Gesamt 83,40
Sind von diesem Betrag jetzt 25 % zu rechnen oder ist mein gesamter Ansatz falsch?
Ausserdem frage ich mich, wie ich die Lohnsteuer ermitteln soll, wenn das möblierte Zimmer dem normalen Lohnsteuerabzug unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Otto -
Hallo alle miteinander,
ich bin neu hier und möchte meine erste Frage stellen.
Es geht um die vorbereitenden Abschlussbuchungen der Mehr- und Minderbestände bei den Vorräten des Heftes BIL 02.
Folgende Buchungen habe ich vorgenommen (IKR):
Mehrbestand an Rohstoffen 2000 an 5200 € 60.000,00
Minderbestand an Hilfsstoffen 5200 an 2020 € 20.000,00
Minderbestand an unfertigen Erzeugnissen 5200 an 2100 € 10.000,00
Mehrbestand an fertigen Erzeugnissen 2200 an 5200 € 20.000,00
Bei den Beleggeschäftfällen wurde für die Werkstoffeinkäufe der Hinweis gegeben, dass diese direkt als Aufwand zu buchen sind (Just-in-time-Verfahren)
Ich bin mir aber bei den Roh- und Hilfsstoffen nicht sicher.
Werden unter den gegebenen Angaben der Mehrbestand an Rohstoffen und der Minderbestand an Hilfsstoffen nicht über die Bestandsveränderungen sondern über die Aufwandskonten 6000 und 6020 gebucht, sodass die Buchungssätze lauten:
Mehrbestand an Rohstoffen 2000 an 6000 € 60.000,00
Minderbestand an Hilfsstoffen 6020 an 2020 € 20.000,00
Verstanden hatte ich es so, dass die Konten der Kontenklasse 6 über das G+V Konto abgeschlossen werden, aber vielleicht sagt ja der Hinweis auf das Just-in-Time-Verfahren etwas anderes.
Für eine Erklärung bin ich sehr dankbar.
Grüße an alle
Cornelia