Beiträge von Red-Fire-Devil

    Hallo zusammen,

    ich habe Probleme bei folgender Aufgabe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir paar Denkanstösse geben.

    Sachverhalt:

    Theodor Tüchtig wohnt mit seiner Ehefrau Trude in Mainz-Hechtsheim. Sie erzielten im Kalenderjahr 2007 folgende Einnahmen:

    -Theodor Tüchtig betreibt in Mainz-Hechtsheim eine spedition in Form eines Einzelunternehmens. Der entsprechende Gewinn beträgt 100.000 €. Bei der Ermittlung des Gewinns wurden Mietzahlungen an die Firma Müller in Höhe von 20.000 € als Betriebsausgaben berücksichtigt, da von der Firma Müller zwei zusätzliche LKW angemietet wurden. Außerdem wurden für ein langfristiges betriebliches Darlehen Zinsen in Höhe von 2.500 € gezahlt.

    - Im Kalenderjahr 2006 hatte das Unternehmen von Herrn Tüchtig noch keinen Gewinn erzielen können, sondern es wurde ein Verlust in Höhe von 25.000 € erwirtschaftet.

    - Trude Tüchtig arbeitet als Angestellte bei der Mainzer Volksbank. Der Bruttoarbeitslohn betrug 32.500 €. Sie musste an allen 220 Arbeitstagen von Mainz-hechtsheim nach Mainz-Gonsenheim fahren. Sie legte täglich eine Strecke von 28 km zurück.

    - Die Eheleute haben zusammen Zinsen in Höhe von 15.500 € gutgeschrieben bekommen. Beide Ehegatten erhielten die Zinsen je zur Hälfte.

    - außerdem ist es Trude Tüchtig gelungen, in einem Zeitraum von nur acht MOnaten mit dem Einsatz von nur 2.000 € aufgrund einer lukrativen Aktienanlage den eingesetzten Betrag zu vervierfachen. Von dem Verkaufserlös (8.000 €) haben sich Theodor und Trude Tüchtig im November 2007 einen zweiwöchigen Urlaub in der Karibik geleistet.

    Aufgabe 1:
    Aufgrund welcher Vorschriften sind die Eheleute Tüchtig verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt Mainz die o.g. Angaben zu machen und in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt sind diese Angaben zu machen?

    Ich bräuchte hier nur hilfe bei den ersten zwei Stichwörtern. Den rest habe ich bereits.

    Aufgabe 2:
    Nehmen Sie stellung zru Einkommensteuerpflicht der Eheleute Tüchtig und ermitteln Sie die Summe der Einkünfte sowie das zu versteuernde einkommen für das Kalenderjahr 2007. Dabei ist davon auszugehen, dass Versicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherung) in Höhe von insgesamt 6.136 € gezahlt wurden, sowie eine Spendein Höhe von 1.000 € an die UNICEF geleistet wurde. Berücksichtigen Sie die Änderungen, die zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind.


    Ich habe als Lösung 131.550 €. Kann mir jemand sagen, ob das Richtig ist??????

    Wäre wirklich für jede Hilfe dankbar. Steuerrecht ist leider nicht so mein Fall.

    Vielen Dank schonmal.

    LG

    Hallo zusammen,

    Ich stehe vor einem Problem. Könnt ihr mir vielleicht helfen????

    Uns zwar gehts es um die Aufgabe 10 bei ORG 05.

    Die Aufgabe lautet:
    Ein Entscheidungsprozess gliedert sich gewöhnlich in drei Phasen. Erläutern Sie diese Phasen am Beispiel einer Neuinvestition.

    Lösung (bei Neueinführung einer neuen Produktlinie):
    1. Phase: Entscheidungsvorbereitung - Sammlung, Verdichtung und Aufbereitung der Informationen; z.B. Umsatzzahlen, Deckungsbeitrag, Kundenbedürfnisse, - probleme, Konkurrenten
    2. Phase: Alternativenauswahl
    3. Phase: Entscheidungsvollzug.

    Bei der 2. und 3. Phase weiß ich beim besten Willen nicht wie die das meinen und wie ich das auf die Produktlinie beziehen kann.

    Könnt ihr mir denkanstösse geben`?????

    Danke schonmal für eure Hilfe!!!!

    LG

    Hallo,

    ich habe das Heft bis auf die letzte Aufgabe fertig. Mir fehlen noch die Argumente für die Investition von dem Verfahren II. Kannst du mir helfen und paar Denkanstösse geben???

    Wäre echt super!

    Danke.

    LG

    Hallo,

    ich habe das Heft bis auf die letzte Aufgabe fertig. Mir fehlen noch die Argumente für die Investition von dem Verfahren II. Kannst du mir helfen und paar Denkanstösse geben???

    Wäre echt super!

    Danke.

    LG

    Hallo,

    kann mir jemand bei der Aufgabe helfen??? Ich hab das irgendwie überhaupt nicht verstanden was die von mir wollen. Ich hänge nur noch an der Aufgabe und dann könnte ich das Heft abschicken!

    Wäre echt nett, wenn mir vll. jemand seine Tabelle zur Verfügung stellen könnte, damit ich das dann auch verstehe!

    Danke schonmal

    LG

    Hallo zusammen,

    sooo...ich sitze jetzt an der letzten Aufgabe von ORG01. Kann mir jemand bei der letzten Aufgabe helfen???

    Aufgabe 6:
    Erläutern Sie wesentliche Merkmale des Konzeptes der Matrixorganisation. Überlegen Sie sich kurz die Vor- und Nachteile gegenüber anderen Organisationsformen.

    Muss ich hierbei einfach beschreiben was die Matrixorganisation ist und welche Merkmale sie hat udn einfach die Vor- und Nachteile dieser Form erläutern???

    Danke für eure Hilfe!!!!

    LG

    Hallo,

    ich habe zwei Aufgaben bei ORG01 wo ich nicht mit klar komme und mir einfach nichts einfällt.

    Aufgabe 4:
    Nennen SIe je ein Beispiel für eine formale und informale Organisationseinheit. Wann stellen informale Organisationseinheiten ein Problem dar?

    Aufgabe 5:
    "Bei einer GEschäftsbereichsorganisation erfolgt auf allen Ebenen eine Gliederung nach Objekten wie z.b. Produkten oder Kunden". Nehmen SIe zu dieser Aussage stellung.


    Kann mir jemand helfen und vielleicht Denkanstösse geben???

    LG

    Hallo,

    ich brauche bei folgender AUfgabe Hilfe:

    Aufgrund von Ermittlungen bei der EInkommensteuerveranlagung 2007 erlangt das Finanzamt bingen erstmals davon Kenntnis, dass der STeuerpflichtige Peter (P) die EInnahmen aus Vermietung und Verpachtung für 1006 nicht vollständig erklärt hat; die steuerliche Auswirkung beträgt 500 €.

    Weiterhin stellt der zustöndige Bearbeiter bei Überprüfung des Steuerbescheides für 2006 fest, dass der gewerbliche Gewinn nicht- wie in der EInkommenssteuererklärung 2006 angegeben - 59.191 € beträgt, sondern - wie in der Gewinn udn Verlustrechnung zutreffend ermittelt - 59.911 €; ie steuerliche Auswirkung beträgt 150 €.

    Die ursprüngliche Steuerfestsetzung für 2006 ist endgültig durchgeführt werden und bereits unanfechtbar. Die festgesetzte Einkommensteuer beträgt 2500 €, der festgesetze Verspätungszuschlag dazu zutreffend 250,00 €.

    Aufgabe:
    Prüfen Sie bitte, ob das FInanzamt BIngen den Einkommensteuerbescheid 2006 und die Festsetzung des Verspätungszuschlages noch ändern, berichtigen, zurücknehmen oder widerrufen kann. Berechnen sie ggf. die EInkommensteuer 2006 neu.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen????

    Danke

    LG

    Hallo,

    ich brauche bei folgender AUfgabe Hilfe:

    Aufgrund von Ermittlungen bei der EInkommensteuerveranlagung 2007 erlangt das Finanzamt bingen erstmals davon Kenntnis, dass der STeuerpflichtige Peter (P) die EInnahmen aus Vermietung und Verpachtung für 1006 nicht vollständig erklärt hat; die steuerliche Auswirkung beträgt 500 €.

    Weiterhin stellt der zustöndige Bearbeiter bei Überprüfung des Steuerbescheides für 2006 fest, dass der gewerbliche Gewinn nicht- wie in der EInkommenssteuererklärung 2006 angegeben - 59.191 € beträgt, sondern - wie in der Gewinn udn Verlustrechnung zutreffend ermittelt - 59.911 €; ie steuerliche Auswirkung beträgt 150 €.

    Die ursprüngliche Steuerfestsetzung für 2006 ist endgültig durchgeführt werden und bereits unanfechtbar. Die festgesetzte Einkommensteuer beträgt 2500 €, der festgesetze Verspätungszuschlag dazu zutreffend 250,00 €.

    Aufgabe:
    Prüfen Sie bitte, ob das FInanzamt BIngen den Einkommensteuerbescheid 2006 und die Festsetzung des Verspätungszuschlages noch ändern, berichtigen, zurücknehmen oder widerrufen kann. Berechnen sie ggf. die EInkommensteuer 2006 neu.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen????

    Danke

    LG

    Hallo zusammen,

    ich wollte mal nachfragen, ob mein Gesamtergebnis bei dem zu versteuernden Einkommen richtig ist.

    Vll. kann ja jemand mal drüber schauen.

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 90.000
    Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit: 23.080
    Einkünfte aus Kapitalvermögen: 14779
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 1650
    = Einkünfte gesamt 129.509 €

    Sonderausgaben:
    Übrige Sonderausgaben (Kirchensteuer): 1600
    Altersvorsorgeaufwendungen 5.792
    Sonstige Altersvorsorge (KV + UV): 3900
    = Sonderausgaben 11.292

    zu versteuerndes Einkommen ist demnach 118.217 €

    Vielen Dank

    LG

    Das ist allerdings gemein, wenn Du kein Heft STW 4 hast. Dann will ich mal versuchen, dass zu erklären.
    Aktien: Ausgezahlt wurde die Nettodividende. Zusammen mit Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erhältst Du also die Bruttodividende. Diese entspricht 100 %. Die Dividendeneinnahmen zählen zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Kapitalertragsteuer hierauf beträgt 20 %, § 43a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 1. Der Solidaritätszuschlag beträgt immer 5,5 % - egal wobei. Die 5,5 % beziehen sich aber auf die Kapitalertragsteuer, nicht auf die Bruttodividende. Das heißt: 5,5 % von 20 % = 1,1 %. Insgesamt beträgt die Steuerlast also (20 + 1,1) = 21,1 %. Die Nettodividende beträgt somit 78,9 % der Bruttodividende. Normalerweise würdest Du rechnen: 100 % ./. 20 % ./. 1,1 % von 20 %. Jetzt musst Du den umgekehrten Weg gehen. Auf die Nettodividende schlägst Du zunächst den SolZ hinzu: 78,9 % = 12.000, 1,1 % = 167,30, abgerundet 167 (= SolZ). 78,9 % = 12.000, 20 % = 3.041,83, abgerundet 3.041 (KapESt). 12.000 + 167 SolZ + 3.041 KapESt = 15.208 Bruttodividende. Hiervon ist die Hälfte nach § 3 Nr. 40 d EStG steuerfrei, bleiben 7.604 € steuerpflichtig.
    Zinsen: Auch hier wird netto ausgezahlt. Die Zinsen gehören unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Kapitalertragsteuer hierauf beträgt gem. § 43 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. § 43a Abs. 1 Nr. 3 EStG 30 %. Der Rechenweg ist wie oben, nur dass hier nichts steuerfrei ist. Die Bruttoeinnahmen betragen damit 8.778 €.
    Insgesamt hast Du Bruttoeinnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 16.382 €. Hiervon werden dann der Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag abgezogen und Du erhältst Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen.
    Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer für Dich.
    LG, Luckygirl

    Vielen vielen Dank. Hast mir echt geholfen. Hatte zwar den Rechenweg im Internet gefunden. Habe allerdings mit 25,5 % gerechnet und nicht mit 21,1 %. Kam jetzt auch auf die Lösung :)

    Dankeschön nochmal

    Wäre es zu viel verlangt, wenn du mir noch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung helfen könntest?? Musst es mir auch net ausführlich erklären.

    Wäre echt lieb von dir.

    Keine Ursache. War übrigens bei mir nicht anders. Heft STW 4 kam nach der Fallstudie. Ich glaub, der Rest war vorher schon mal etwas erklärt (zumindest das mit der KapESt). Da bin ich mir aber nicht ganz sicher....

    Hi,

    sorry, muss nochmal nerven... Habe gerade mal bei meinem Lehrgang geschaut. Bei mir ist kein heft von STW04 vorgesehen. Dachte das wäre jetzt bei der Lieferung dabei gewesen. Habe nur STW1-3 und diese Fallstudie.

    Ich hab jetzt mal geschaut und irgendwie komme ich trotzdem nicht auf den Wert.

    Als Kapitalertragssteuer habe ich 25 % und Soli 5,5 %. sind die % Sätze überhaupt richtig????

    Kannst du mir vielleicht den Weg nicht genauer erklären??? Das wäre echt super weil es nur noch an dieser Aufgabe hängt.

    Danke schonmal

    LG

    Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bist Du jeweils vom Auszahlungsbetrag ausgegangen. Dies ist aber die Nettodividende bzw. der Nettoertrag. Du musst zuerst auf die Bruttodividende bzw. den Bruttoertrag hochrechnen, also den bereits abgezogenen SolZ und die KapESt wieder draufrechnen (s. Heft STW 4). Erst dann wird die Hälfte der Dividende steuerfrei gestellt und anschließend können Werbungskostenpauschbetrag und Sparerfreibetrag (der übrigens für 2007 1.500 € beträgt) abgezogen werden.
    Bei den Einkünften aus V+V hast Du erstens zuviele Einnahmen. Wie kommst Du auf die 5 * 2.550 = 11.250 ? Richtig sind die vorher angegebenen 54.000. Die Werbungskosten hierzu sind ebenfalls im Heft STW 4 erläutert. Abgezogen werden können die Finanzierungskosten nach § 9 EStG (Disagio, lfd. Schuldzinsen), die Betriebskosten und die (lineare) AfA. Für die AfA gilt, dass Du die Anschaffungsnebenkosten auf Grund und Boden sowie Gebäude aufteilen musst. Nur die Afa, die auf das Gebäude entfällt, ist abzugsfähig.
    Vielleicht solltest Du nochmal in das entsprechende Heft schaun....

    vielen Dank für deine hilfe. Jetzt weiß ich auch warum ich nicht weiter gekommen bin. das heft stw4 hab ich jetzt erst geschickt bekommen und die fallstudie war schon bei der letzten liefewrung dabei. werde also jetzt erst mal stw4 bearneiten.

    vielen dank für deine hilfe

    Schreib mal Deine Berechnungen hier rein. Dann kann ich ja mal schaun.....


    Hallo,

    erstmal vielen Dank das du mir helfen willst.

    Meine Ergebnisse lauten:

    Einkünfte aus Kapitalvermögen:
    Dividende ( 50 % von 12.000 steuerfrei) - 6000 €
    + Zinsen aus Sparbuch - 6000 €
    - Werbungskostenpauschbetrag - 102 €
    - Sparerfreibetrag - 2.740 €
    = 9158 €

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:
    6 wohnungen * 2250 € = 13500 € pro monat
    4 monate * 13500 € = 54.000 €
    5 * 2250 € = 11250 €
    = 65.250 €

    weiter komm ich´hierbei nicht!

    LG