Ich denke halt das man die Hilfestellung für alle zugänglich und von solchen E-Mail Benachrichtigungen Abstand nehmen sollte. Man meint es gehe hier um ein Staatsgeheimnis.
Das ist doch hier eine Forums- und keine Einzelkämpfergemeinschaft, also sollte man auch entsprechend handeln und sich gegenseitig öffentlich helfen.
Beiträge von nefertari
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Guten Morgen
wenn man dies zu 100% richtig machen will sollte man hier die nachstehenden Spalten aufführen
Summenbilanz
Saldenbilanz I
Umbuchungen
Saldenbilanz II
Inventurbilanz
Erfolgsbilanz -
Betrachte Dir einmal das Kapital und nehme aus der Erfolgsbilanz die 128.160 raus, so das Du als Summe den Betrag von 820.400 bekommst und schließe zu den 948.560,00 ab.
Dieser Betrag ist gleich die Differenz in Deiner Inventurbilanz - auch hier 2.664.000,00 abschließen damit Du auf die 2.792.160,00 kommst -
Mir liegt zwar das Arbeitsheft nicht vor - aber vielleicht eine kleine Hilfe
Wenn Zeiten für einen bestimmten Ablaufabschnitt ermittelt werden, so müssen sie sich auf eine festgelegte Leistung und Menge beziehen. Sie enthalten im Wesentlichen Zeitanteile für eine planmäßige Erfüllung einer Arbeitsaufgabe.
Erhalten sie aber auch Anteile für solche Arbeitsabschnitte, die nicht genau vorausbestimmbar sind so werden solche Zeiten als Soll-Zeiten entweder den planmäßigen Zeiten zugerechnet oder als Erholungs- bzw. Verteilzeiten gesehen.
Zeitarten, im Gegensatz zu Ablaufarten, enthalten also alle Zeitbestandteile und geben den Gesamtbedarf eines bestimmten Ablaufabschnittes an.
Eine Beziehung zwischen den Zeitarten und den Ablaufarten liegt darin, dass der Ausgangspunkt jeder Zeitermittlung die Analyse der betreffenden Tätigkeiten ist. Man Unterscheidet die Ablaufarten nach ihrer Beeinflussbarkeit und hier wiederum nach beeinflussbarer und nicht beeinflussbarer Zeit sowie nach den Produktionsfaktoren Betriebsmittel und Mensch.
Je nach Ablaufart:
·Haupt-, Neben-, zusätzliche Nutzung
·Haupt-, Neben-, zusätzliche Tätigkeit
·Ablaufs-, erholungs-, persönliches Unterbrechen
Bilden diese Informationen beim betrieblichen Leistungsprozess die Grundlage zur Erlangung der Vorgabezeiten (Grundzeit/Erholungszeit/Verteilzeit = Zeitarten).
Fazit: Ohne Festlegung der Ablaufarten ist keine Festlegung der Vorgabezeiten (entspr. Zeitarten) möglich.
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Guten Morgen
Natürlich und keine Frage kann man diese Aufgabe so wie Du es dargestellt hast lösen und wird entsprechend auch von einem Tutoren mit der vollen Punktzahl bewertet, aber von der kaufmännischen bzw. buchhalterischen Sicht ist diese Vorgehens- bzw. Berechnungsweise nicht ganz richtig.
Mir liegen zwar diese von Dir erwähnten Arbeitshefte nicht vor, möchte es aber mal an einem Beispiel darstellen.
Hier geht es in dieser Aufgabe um den Kauf von Anlagegütern und folgend wahrscheinlich in späteren Fragestellungen um die Buchungen im Anlagenbereich.
Nehmen wir einmal an ein Unternehmer kauft eine Fertigungsmaschine auf Ziel für 25.000,00 EUR netto, Transport- und Montagekosten 2400,00 EUR netto. Die Mehrwertsteuer beträgt 19% und die Rechnung wird durch Banküberweisung unter Abzug von 3% beglichen.
Der Unternehmer möchte nun wissen wie hoch hier für die Fertigungsmaschine die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten sind. Die Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Dabei sind die Anschaffungsnebenkosten und die Anschaffungspreisminderungen zu berücksichtigen.
Der Grund für die nachstehende Berechnung ist, das diese aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten die Grundlage für die Abschreibung (AfA) darstellen und der Unternehmer nimmt nun folgende Berechnung vor.
Anschaffungspreis (netto) zuzüglich die Anschaffungsnebenkosten und abzüglich die Minderungen der Anschaffungskosten und erhält somit die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten.
Die Umsatz- bzw. die Vorsteuer spielt in dieser Berechnung folglich keinerlei Rolle und muss auch aus Sicht des Kaufmannes nicht erwähnt werden, da die Steuer nur ein durchlaufender Posten darstellt. Die Umsatz- bzw. Vorsteuer muss nur in den Buchungen des Kaufes und des Rechnungsausgleiches berücksichtigt werden.
Hier fallen nun folgende Buchungssätze an:
Beim Kauf
Anlagen und Maschinen sowie Vorsteuer an Verbindlichkeiten a. L.u.L.
Beim Rechnungsausgleich
Verbindlichkeiten a. L.u.L. an Bank nebst Anlagen und Maschinen sowie Vorsteuer
Wie geschrieben Deine Lösung ist nicht falsch nur wäre es von Sinn, wenn hier die Fernschulen speziell die Tutoren auf einer Wellenlänge fahren und den Fernschüler nicht verwirren sollten.
Wenn natürlich die Fernschule diese für mich nicht ganz nachvollziehbare Lösung erwartet und gleich mit der vollen Punktzahl bewertet dann wäre es ja unsinnig hiervon eine Abweichung vorzunehmen, obwohl diese Lösung aus Sicht des Kaufmannes nicht ganz richtig ist.
EINEN GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR -
Zum Beitrag von engelchen muss ich sagen dass diese Lösung so nicht ganz richtig ist. Die Aufgabe wird mit 5 Punkten bewertet und diese wurden mit meiner obigen Einstellung erreicht.
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Hallo
Anschaffungspreis netto zuzügl. Transportkosten zuzügl. Kosten der Inbetriebnahme - Zwischensumme bilden und Skonto v. NP in Abzug bringen = Anschaffungskosten -
Also ich gebe Dir mal die Konten an
Im Grundbuch
ER 100
Konto 2000 + 2600 an 4400
AR 200
Konto 2400 an 5000 + 4800
ZE 111
Konto 2800 an 2400
Im Kontokorrentbuch
Foster
Konto 5000 + 4800 an 2800
Koster
Konto 2000 + 2600 (im Haben)
Im Hauptbuch werden die nachstehenden Konten angesprochen
Im Soll
2000
2400
2600
2800
Im Haben
4400
4800
5000 -
Hallo
Die Arbeitslosenquote ist ein Maßstab für die Beschäftigungslage auf dem Arbeitsmarkt und berechnet sich wie nachstehend
Arbeitslosenquote = Zahl der Arbeitslosen x 100 : Zahl der abhängigen Erwerbspersonen
Zu den abhängigen Erwerspersonen zählt man Beamte, Angestellte und Arbeiter sowie Arbeitslose.
Die Arbeitslosenquote erfasst nur die in der amtlichen Statistik aufgeführten Persoen, welche Arbeit suchen. Nicht berücksichtigt werden werden zum Beispiel Personen, die an einer Umschulungsmaßnahme der Bundesanstalt für Arbeit teilnehmen oder die Arbeitssuche aufgegeben haben (verdeckte Arbeitslosigkeit) -
Also das Umsatzkostenverfahren ist ein Verfahren der GuV zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Im Unterschied zum Gesamtkostenverfahren werden hier die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren.
Bei der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens wird üblicherweise nach Abzug der Herstellungskosten vom Umsatz als Zwischengröße ein sog. Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) ausgewiesen.
Nach Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge zeigen viele Unternehmen als weitere Ergebnisgröße ein sog. Ergebnis des betrieblichen Bereichs.
Die weiteren Ertrags- und Aufwandsposten (Beteiligungserträge, Zinserträge und -aufwendungen usw.) sind grundsätzlich beim Umsatz- und Gesamtkostenverfahren identisch.
Das Umsatzkostenverfahren weist im Vergleich zum Gesamtkostenverfahren insbesondere den Vorteil auf, daß die Ergebnisgröße "Gross Profit" abgeleitet werden kann, die Einblick in die produktionswirtschaftliche Ertragskraft gibt, und daß die Aufwandsstruktur stärker nach Verantwortungsbereichen (Produktion, Verwaltung, Vertrieb) untergliedert dargestellt wird.
Das Umsatzkostenverfahren eignet sich daher bei einer entsprechenden - i.d.R. nur unternehmensintern möglichen - Differenzierung nach Geschäftsfeldern oder Produkten besser zur zielorientierten Führung.
Du findest hier auch etwas im HGB und zwar
§ 275 - § 285 - § 314
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen -
Hallo
Nein dies stellt kein Problem dar - da diese Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit in der Regel in Deiner Einkommensteuererklärung mit angegeben werden müssen. Solltest Du regelmäßig einen Umsatzsteuervoranmeldung erstellt haben, sind diese Ausgangsrechnungen verbucht und somit wurde die anfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. -
Hallo - vielleicht eine kleine Hilfe
Bei der Eigenfinanzierung stellen Personen bzw. Gesellschaften, die mit dem Unternehmen verbunden sind, finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Verbindung basiert entweder auf bestehenden Eigentumsverhältnissen oder auf gesellschaftsrechtlichen Verträgen.
Fremdfinanzierung ist eine Maßnahme zur Beschaffung von Finanzmitteln, die dem Unternehmen im Unterschied zur Eigenfinanzierung nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Durch die Fremdfinanzierung wird dem Unternehmen Kapital von außen durch kurz-, mittel- oder langfristige Kredite von externen Gläubigern zugeführt. Die Fremdfinanzierung führt zu Tilgungs- und Zinszahlungen (Ausnahme: Lieferantenkredit).Vorteile sind: Die Kapitalgeber üben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmensleitung aus und sind normalerweise nicht am Gewinn beteiligt. Nachteile sind: Das Fremdkapital steht zeitlich nur beschränkt zur Verfügung; bei nachhaltiger Unfähigkeit, den Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen, besteht Konkursgefahr wegen Illiquidität oder Überschuldung.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen -
Stelle doch einfach mal Deine Lösungsansätze hier im Forum ein und ich denke mir dass die anstehenden Unklarheiten oder Differenzen dann schon geklärt werden können.
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Zum Beitrag von Nakre muss ich schon fragen ob dies der richtige Weg ist. Ich kann mir wenn ich als Neuling dieses Forum betrachte vorstellen, dass wenn Du Deine Unklarheiten bzw. Fragen hier ins Forum einstellen bestimmt Hilfe erfahren würdest.
Aber eine komplette Lösungsübermittlung würde dem Fragenden nur eine ordentliche Benotung einbringen jedoch eine Hilfe würde dies nicht darstellen.