Danke für deine Hilfe...hat mir ein wenig geholfen. Schöne Grüße
Beiträge von Janka
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Hallo Leute !
Könnt Ihr mir bei der folgenden Aufgabe helfen?
Frage:Sie haben als Stromanzeigegerät das Hitzdraht-, das Drehspul- und das Weicheiseninstrument kennen gelernt. Welche dieser drei Instrumente kann man auch ohne Zusatzgeräte bei technischem Wechselstrom verwenden, welche nicht? Begründen Sie Ihre Auffassung.
Ich hoffe mir kann jemand helfen...bin voll verzweifelt.
Danke danke...:confused: -
Hallo ihr Süßen,
kann mir jemand helfen...bei dieser Aufgabenstellung fehlen mir 5 Lösungen:
Korrigieren Sie bitte den folgenden Text. Er enthält zwölf inhaltliche Fehler. Unterstreichen Sie mit roten Stift die falschen Aussagen und nummerieren Sie sie fortlaufend. Stellen Sie unterhalb des Textes die Fehler richtig.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Monarchie. Die oberste Gewalt liegt beim Volk. Das Volk überlässt das politische Tagesgeschäft allerdings Vertretern, die im Deutschen Bundestag die Gesetze beschließen. Nur in ganz wichtigen Fragen kann das Volk auch mit einem Volksentscheid ein Bundesgesetz selbst beschließen.
Wahlen zum Bundestag finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Dabei wählt das Volk in direkter Wahl den Bundeskanzler. Die Wahl ist allgemein, das bedeutet, jede(r) Deutsche darf wählen, er/sie muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Anforderungen: Man muss lesen und schreiben können. Gewählt werden können auch Schüler, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind.
Die Wahl ist gleich, das bedeutet: Jede Stimme zählt gleich viel, ob sie von einem Millionär kommtoder von einem Bettler. Außerdem ist die Wahl geheim. Das bedeutet: Es muss eine Wahlkabine geben, in der man seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Man braucht sie aber nicht zu benutzen und kann seine Stimme auch öffentlich abgeben.
Jeder(r) Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine sogenannte Erststimme und eine Zweitstimme. Wahlentscheidend ist die Erststimme.
Erststimme und Zweitstimme unterscheiden sich folgendermaßen:
Erststimme: Die Stimme, mit der der von einer Partei aufgestellte Wahlkreiskanditat direkt gewählt wird, der den Wahlkreis dann im Bundestag vertritt. Der gewählte Kandidat muss mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit). Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss später eine Stichwahl erfolgen. Dieses Wahlprinzip wird "Verhältniswahl" genannt.
Zweitstimme: Die Stimme, mit der die Kandidaten auf der Landesliste einer Partei gewählt werden.
Die Verteilung der 598 Bundestagssitze richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis, das die Parteien erzielt haben. Hinzu können Überhangmandate kommen.
Erst- und Zweitstimme können "gesplittet" werden. Das bedeutet: Man kann dem Wahlkreiskandidaten der einen Partei die Erst- und der Landeskiste einer anderen Partei die Zweitstimme geben.
Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn, es erleichtert aber Wählern die Stimmabgabe, die sich nicht festlegen wollen.
Das wäre super lieb von euch
Janka