Nein, UmSt. soll nicht berücksichtigt werden.
Beiträge von andy1975
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ok.
Aber vorausgesetzt das Konto darf nicht verwendet werden, sondern nur Rückstellungen.
Vor allem: Ist die Auflösung im 2. Fall richtig? -
Geschäftsvorfall:
Ein Abnehmer, gegen den die GmbH X noch offene Forderungen von 60t EUR hat, wird in den ersten Monaten des Geschäfsjahres insolvent. Angesichts der knappen Sicherheiten muss damit gerechnet werden, dass diese Forderung nur noch zu 25% realisiert werden kann.Buchungssatz:
so. betr. Aufwendungen 45t EUR an Rückstellungen 45t EUR
dann Geschäftsvorfall:
Kurz vor Ende des Geschäftsjahres erhält die GmbH X auf Ihre Forderungen von dem Insolvenzverwalter eine - unerwartete - abschließende Zahlung von 27t EUR.Buchungssätze:
Bank 27t EUR an Forderungen aus L. u. L 27t EUR
Rückstellungen 45tEUR an Forderungen aus L.u.L 33t EUR//
an sonst. betr. Ertrag 12t EURIst das so richtig??:confused:
Bitte um eure Hilfe - Danke.