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Beiträge von Eselchen
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Hallo Zusammen,
kann mir jemand einen Tipp geben wie man die Aufgabe am Besten angeht. steh grad völlig auf dem Schlauch und hab keine Idee wie ich es angehen kann? Nehm ich Excel für die Datenbank oder habt Ihr einfach in Word was erstellt und wie schaut die G<rfik aus??! Vielen Dank. -
Hallo,
hänge bei der Aufgabe Kapitel 1 Aufgabe 3 in der PR-FSTU17N.
Die Frage dazu ist: Welche Rechtlichen Mittel hat der Ausbildungsbeauftragte um die Einhaltung der Pflichten durchzusetzen? Welche Schritte Empfehlen sie um das Gespräch mit der Auszubildenden möglichst gründlich und systematisch vorzubereiten und was sollte im einzelnen angesprochen , das Gespräch geführt werden?
So wie ich das sehe hat doch der Ausbildungsbeauftragte keine direkten Rechte oder sind es durch die Übertragung durch den Ausbilder die selben?
Danke für die Hilfe
LG
Eselchen -
Hallo Zusammen,
bräuchte dringend eine Denkanstoß zur Fallstudie Wirtschaftsmathematik und Statistik bei der SGD Aufgabe 2.2.1. und 2.4. Weiß überaupt nicht wie ich das angehen soll. Hat jemand einen Typ bzw. Lösung?
Vieen lieben Dnak für die Hilfe. -
Hallo,
komme bei dieser Aufgabe zu EFB05 lesson 3 nicht weiter:
Complete the following. They describe the order of a process:
1. The first ________ of the process is
2. _________ of al....
3. _________ it comes into the factory
4. The malt ______________ gets taken......
5. After ______________ .....
6. The ___________ process....
7. _____________- that time....
8. _________ .................Ich hab absolut keine Idee was bei ich bei den ___________-Feldern eintragen soll. Vielleicht 8. Finali aber sonst?
Danke für die Hilfe.
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Tach,
komme bei dieser Aufgabe zu EFB05 lesson 3 nicht weiter:
Complete the following. They describe the order of a process:
1. The first ________ of the process is
2. _________ of al....
3. _________ it comes into the factory
4. The malt ______________ gets taken......
5. After ______________ .....
6. The ___________ process....
7. _____________- that time....
8. _________ .................
Ich hab absolut keine Idee was bei ich bei den ___________-Feldern eintragen soll. Vielleicht 8. Finali aber sonst?
Danke für die Hilfe -
Hallo.
benötige dringend einen Denkanstoß für die Aufgabe 1 a -c im Lernheft KOKA03.
Komm absolut nicht drauf was gewollt ist.:fluch:
Danke.
Grüße -
Also ich würd ja sowas sagen: In der „Theorie Y“ nach Douglas McGregor geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen um das Potenzial der Belegschaft nicht zu behindern und die Eigeninitiative zu fördern. Im Beispiel wird die „Theorie Y“ durch die Wahlmöglichkeit der Spezialisierungsrichtung wie Hardware Spezialist, Programmierer, Netzwerkbetreuer oder planende Aufgaben der IT - Unterstützung und des Angebotes der Schulungen angewannt.
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Hallo, hab jetzt folgende Lösung:
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist nach §675 ein Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand. Da sich die B öffentlich erboten hat gilt hier §663 Absatz 1 und B hätte die Ablehnung unverzüglich anzeigen müssen. Nach § 665 hätte B nur abweichen dürfen wenn er nach §665 Absatz 2 dem A über die Umstände informiert hätte und A bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung auch billigen würde § 665 Absatz 1.
Da B keine Anzeige dem A zukommen ließ gilt somit §116 Absatz 1 und A steht nach §280 Absatz 1 Schadenersatz in Höhe des Mehrwertes der Aktien zu. -
Anton A ist längjähriger Kunde bei der Bank. er schreibt , die Bank möge 100 Aktien Firma XYZ kaufen. Der Wertpapierberater hat Zweifel an der Qualität der Aktie und veranlasst nichts.Nach Zwei Wochen merkt A das Unterlassen und fordert Schadenersatz da Aktie nun 20 % mehr Wert ist.Die Bank ist der Auffassung es fehle am Vertragsschluß für den Kauf der Aktie, da das Angebot des A von Ihr nicht angenommen worden sei. Das Schweigen des Wertpapierberaters ist nicht als Willenserklärung zu werten.
Prüfen Sie ist zwischen A und der Bank ein Geschäftsbesorgungvertrag zustande gekommen??
Also meiner Ansicht nach ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag ein Dienst- oder Werkvertrag (§§ 611 und 631 BGB), durch den sich der Beauftragte zur entgeltlichen Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts verpflichtet. Allerdings setzt ein Vertrag nach BGB eine zweiseitige Willenserklärung vorraus und die besteht hier ja nicht.
Oder??
Wer kann mich "entwirren" -
Frage:
Anton A ist längjähriger Kunde bei der Bank. er schreibt , die Bank möge 100 Aktien Firma XYZ kaufen. Der Wertpapierberater hat Zweifel an der Qualität der Aktie und veranlasst nichts.Nach Zwei Wochen merkt A das Unterlassen und fordert Schadenersatz da Aktie nun 20 % mehr Wert ist.Die Bank ist der Auffassung es fehle am Vertragsschluß für den Kauf der Aktie, da das Angebot des A von Ihr nicht angenommen worden sei. Das Schweigen des Wertpapierberaters ist nicht als Willenserklärung zu werten.
Prüfen Sie ist zwischen A und der Bank ein Geschäftsbesorgungvertrag zustande gekommen??
Also meiner Ansicht nach ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag ein Dienst- oder Werkvertrag (§§ 611 und 631 BGB), durch den sich der Beauftragte zur entgeltlichen Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts verpflichtet. Allerdings setzt ein Vertrag nach BGB eine zweiseitige Willenserklärung vorraus und die besteht hier ja nicht.
Oder??
Wer kann mich "entwirren" -
Hallo...
zu welcher Aufgabe hast du probleme??!??
Viele Grüße
Denny
Also wie folgt: versetzen Sie sich in Frau Schwarz und vergleichen Sie den IST-Zustand der Unternehmung mit dem Anligen des Frauenförderprogrammes.
Jetzt wenn ich mir das Anliegen so anschau nd dabei den vergleich mit der Anzahl der Angestellten ziehe, ist doch garnicht so schlecht.
Versteh ich da in der Aufgabe was falsch?:lool-ani:
Grüße -
Hallo habe echt Probleme bei der Fallstudie Kommunikation.
Soll mich in die Rolle der Sonja Schwarz versetzen und den Ist-Zustand der Unternehmung erarbeiten.
Wenn ich mir nur die Daten der Arbeitnehmer so anschaue sieht es doch da garnicht so schlecht aus??
Wer hat die Aufgabe schon gelöst und kann und würde mir irgendwie einen Denkanstoß geben in welche Richtung es gehen soll.
Danke:hanged: -
Danke danke danke das war genaus das was mir geholfen hat
grüße -
Hallo häng bei folgender Aufgabe:
Der Kunde hat am 1. Dezember 2005 das Insolvenzverfahren beantrag. Die Forderung beträgt 7656 brutto. wie ist zu buchen. Am 31.12.2005 wird der Forderungsausfall auf 75 % geschätzt. Wie ist bei indirekter Abschreibung zu buchen. Der Insolvenzverwalter Überweist am 02.02.2006 nach abschluß des Insolvenzverfahrens 1740. Am 31. Dezember 2004 wird die bisherige Einzelwertberichtigung an die aktuelle Einzelwertberichtigung i.H.v. 3000 € angepasst.
Sorry aber versteh nix und steh total am Schlauch. Außerdem was soll ich im Dezember 2004 anpassen?Ich hoffe jemand kann helfen.:eek:
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Hallo häng bei folgender Aufgabe:
Der Kunde hat am 1. Dezember 2005 das Insolvenzverfahren beantrag. Die Forderung beträgt 7656 brutto. wie ist zu buchen. Am 31.12.2005 wird der Forderungsausfall auf 75 % geschätzt. Wie ist bei indirekter Abschreibung zu buchen. Der Insolvenzverwalter Überweist am 02.02.2006 nach abschluß des Insolvenzverfahrens 1740. Am 31. Dezember 2004 wird die bisherige Einzelwertberichtigung an die aktuelle Einzelwertberichtigung i.H.v. 3000 € angepasst.
Sorry aber versteh nix und steh total am Schlauch. Außerdem was soll ich im Dezember 2004 anpassen?Ich hoffe jemand kann helfen.:eek: