Beiträge von Unternehmerin

    Hallo habe eine dringende Frage, und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:)


    Wie ist das, kann ich kostenlose Serviceleistungen in meiner Rechnung betragsmäßig ausweisen? Oder verstößt das gegen die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen?

    Der Betrag der kostenlosen Serviceleistungen wird zwar betragsmäßig bei den Leistungen aufgeführt, allerdings weder im Gesamt-Nettobetrag, noch im Endbetrag berücksichtigt.

    Ich bräuchte umsatzsteuerliche Paragraphen, bzw. sonstige Rechtsvorschriften.


    Bitte bitte helft mir!!!

    Vielen herzlichen Dank schon mal

    Hallo, bei der Aufgabe a) würde ich zunächst mal prüfen, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt. Dann weisst du ob bei der Wahl des Namens die Regelungen des HGBs zu beachten sind oder nicht (z.B. § 17 HGB).
    Ggf. gilt § 12 BGB Namensrecht. Ich würde auch auf einen eventuellen Namenszusatz eingehen, ob dieser erforderlich ist oder nicht.

    zu b) folgender Tipp: Lese dir folgende §§ durch: § 24 UmwStG, § 6, 2, 19, 105 ff, 109 und 106 HGB. Das müsste dir weiterhelfen.

    zu c) §§ 718, 719 BGB, § 105 Abs. 3 HGB
    zu d) §§ 49, 50, 53 HGB
    zu e) §§ 5 und 9 Patentgesetz


    Ich denke, ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.

    Ich habe gerade gelesen, dass Finanzierungskosten und Zinsen für die Aufnahme eines Kredites nicht zu den Anschaffungskosten zählen.
    Wenn es sich aber um die Zahlung einer Anzahlung hält, wäre es möglich. Diesen Fall habe ich aber nicht.

    Was meint ihr dazu?

    Hallo, habe mal eine Frage:

    Zinsen für eine zur Anschaffung notwendigen Kredit ... zählen diese zu den Anschaffungskosten? Bitte am Beispiel eines Gebäudes und Maschine beurteilen.
    Wenns geht, bitte noch §§, damit ich das nachlesen kann und schwarz auf weiß habe.

    Meiner Ansicht nach gehören Zinsaufwendungen, als Finanzierungskosten nicht zu den Anschaffungskosten. Denn wie sollte sowas in der Praxis funktionieren.
    Wenn man ein Darlehen aufnimmt, fällt ja einmal ein Disagio an, und dann je nach Vertrag mtl. viertelj. oder jährlich Zinsen?

    Wäre toll wenn man mir schnell weiterhelfen könnte. Danke schon mal:confused:

    Hallo, bearbeitet grad noch jemand dieses Heft?? oder hat es bereits bearbeitet?

    Wenn ja, vielleicht könnten wir uns austauschen oder jemand stellt einfach mal die einzelnen Ergebnisse (ohne Lösungsweg) rein, dann könnte ich mal schauen, was so stimmt.

    Wäre wirklich super.:o

    Kann mir jemand sagen ob meine Lösung so stimmt?

    Aufgabe: Der Schreinermeister S aus Mainz fertigt für die Eigentumswohnung des B in München einen Schrank. Die Zeichnung hierfür wurde von B gefertigt und S fertigte den Schrank nach diesen Plänen. Da es sich um einen Einbauschrank handelt, für den S alle Materialien stellt, montiert er diesen am 07.11.2006 in der Wohnung des B.

    Der Umsatz ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Es handelt sich um eine Werklieferung gem. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG da S die Hauptstoffe, nämlich das Material selbst besorgt, bzw. eigene Stoffe verwendet. Bei der erstellten Zeichnung von B handelt es sich lediglich um eine Nebensache. Der Ort der Lieferung bestimmt sich bei beweglichen Gegenständen nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG (dort wo die Beförderung beginnt). Ort der Leistung also Mainz. Somit ist die Leistung steuerbar und steuerpflichtig. Die Steuer entsteht gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, indem die Leistungen ausgeführt worden sind. Voranmeldungszeitraum November 2006.

    Hallo, hat diese Aufgabe schon mal jemand bearbeitet, bzw. ist grad dabei??

    Teil f:

    Der Lebensmittelhändler L aus Mainz betreibt seit Jahren sein Geschäft in Mainz. Außerdem besitzt er in München ein Mietwohngrundstück, das zu seinem Unternehmensvermögen gehört. Am 02.07.2006 schließt er vor dem Notar einen Kaufvertrag mit A ab, wonach Besitz, Nutzen und Lasten am 01.11.2006 übergehen sollen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch der Kaufpreis von 200.000 fällig. Die Eigentumsübertragung wird am 28.12.2006 in das Grundbuch eingetragen.

    steuerbar ??

    :o:confused:

    Wer kann mir bei dieser Aufgabe helfen, bzw. mir einen Tip geben:

    Ein Franzose mietet sich bei dem Unternehmer U in Mainz einen PKW, da er eine Rundreise durch Deutschland und die Benelux-Länder unternehmen will.
    Tatsächlich wird der PKW 1500 KM im INland und 1500 KM im Ausland gefahren.

    §§ , steuerbar , nicht steuerbar ??????

    Ich meine, also zunächst einmal erbringt der Unternehmer U eine sonstige Leistung, oh je, aber da hört es schon auf. Ich finde einfach keinen passenden §:confused:.

    Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG:

    "Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze: 1. die Lieferungen und :(a manchmal Probleme, wann dieser Satz zutrifft. Und zwar hängt das an dem "die ein Unternehmer im Inland gegen Engelt ausführt".

    Ist damit nur gemeint, dass der Sitz des Unternehmens im Inland sein muss, oder die Leistung nur innerhalb des Inlands ausgeführt werden muss?????

    Ich steh grad völlig auf dem Schlauch, bzw. werf was durcheinander


    Wäre schön, wenn mir mal kurz einer auf die Sprünge helfen würde. Denn bei jeder Umsatzsteueraufgabe frage ich mich immer wieder ob § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt, bzw. ich diesen erwähnen muss.

    Müsste Ludwig Landua um das Gutachten zu erstellen nicht nach Zürich fahren. Dann würde er auch dort tätig und der Umsatz wäre nicht steuerbar.

    Denn wenn man § 3a Abs. 2 Nr. 3c UStG anwendet, gilt eigentlich nicht § 3a Abs. 1 UStG (dort wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt).

    :confused:

    Hallo, ich geb dir mal einen Tipp:

    Du musst als erstes ausrechnen, wie hoch der Anteil eines jeden Gesellschafters an der GmbH ist (prozentual).

    Die stillen Reserven werden aufgelöst, ebenso die Rücklage. Beides wird anteilmäßig auf die Kapitalkonten der Gesellschafter verteilt.

    Danach kannst du mit den neuen Werten die Liquidationsbilanz der GmbH erstellen.

    Um die Neugründungsbilanz der OHG aufstellen zu können, musst du dann ausrechnen wie hoch die Eigenkapitalkonten von den einzelnen Gesellschaftern sind! Noch ein Tipp zur Neugründungsbilanz: Der Anteil von Freyer steht als ausstehende Einlagen auf der Aktivseite und das Kapital von Germann (der ausscheidet) mindert das Umlaufvermögen.

    So, ich hoffe ich konnte dir damit helfen.:)