Ich habe heute nochmal nachgefragt und es ist so dass das Geschäft den Schaden tragen muss
da sie einen Kaufvertrag mit einen Geschäftsunfähigen "gemacht" hat.
Bei einer Schenkung benötigt man keine notarielle Beglaubigung. Wenn deine Oma dir ein Fahrrad schenkt muss das ja auch nicht beglaubigt werden
Beiträge von Joefish
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Hi,
Ich sitze grade vor einer Aufgabe und weiß nicht so wirklich weiter.ZitatBeurteilen Sie folgende Rechtsfälle(Begründungen):
13. Der 5-jährige Heiko nimmt seiner Mutter unbemerkt 10,00€ aus der Geldbörse und
kauft 10 Rosen, die er auf dem Rückweg an vorbeigehende Omas verschenkt.Begründung dass das Geschäft nichtig ist:
1. Heiko ist erst 5 Jahre alt und somit geschaeftsunfähig.
2. Er nimmt von seiner Mutter ohne Erlaubnis 10€. Somit greift der Taschengeld Paragraph ([SIZE=-1]§ 110 des BGB[/SIZE]) nicht. (keine Einwilligung/Genehmigung)
3. Schenkungsvertrag nichtig, da Heiko geschäftsunfähig ist. (Da bin ich mir nicht so sicher)Nun stelle ich mir die Frage, wenn die Mutter keine Genehmigung ausspricht dann ist das Geschäft von Anfang an nichtig.
Kann sie dann von dem Geschäft dass Geld zurück verlangen obwohl der Sohn die Rosen bereits verschenkt hat?MfG Joefish
PS: Ich hoffe auch dass ich in das richtige Unterforum gepostet habe. Wenn nicht dann sorry :o