Hallo,
der Käufer (Brigitte) und der Verkäufer (Fahrzeug) haben einen Kaufvertrag
abgeschlossen §433 Abs. 1 Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Dies ist geschehen. Weiter im Absatz 1 heißt es
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Das Fahrzeug ist doch in Ordnung gewesen. Es geht in diesem 1 Fall rein um das Fahrzeug und durch den Kaufvertrag wird Brigitte zur Eigentümerin.
Viele Grüße Mejrem
Beiträge von Mejrem
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Zur 25) Die 3% gelten nur für die Anlage (netto)
83334/100*3=2500,02 gerundet 2500 €
zu17) Ja, da das Wirtschaftsgut verkauft wird,
und somit voll abgeschrieben wird. Es müssen
lediglich die bereits gelaufenen Abschreibungen
in dem Jahr abgezogen werden.
zu 12) Es wurde in der Aufgabe eine Bruttobuchung verlangt.
Zu den Konten kann ich nur sagen, dass ich das Konto 3001 angegeben hatte
und der Tutor dies nicht bemängelt hat. -
Zunächst einmal Hallo,
ich habe mir deine Buchungssätze angeschaut. Ich hatte dieselben
Aufgaben nur mit anderen Werten.... noch mit 16% MWST
zu 4)
6101 Aufwendungen f. Verpachungsmaterial
260 Vorsteuer
an
288 Kasse
zu 6 wie du und zusätzlich)
640 an 484 510€
zu 7)
Bank an Kasse
zu 8
Meine Lösung
3001 Privat 500,00
770 Gewerbeertragsst. 1.000,00 an 280 Bank 1.500,00
480 Umsatzsteuer 3.200,00
702 Grundsteuer 200,00
483 s. Verbindl. gegenüber
Finanzbehörde 460,00
484 s. Verbindl. gegenüber
Sozialversicherungsträger 900,00 an 280 Bank 4.760,00
zu 9 ) hatte ich auch so (war richtig)
zu 10)
meine Lösung: (ohne Berücksichtigung der Werte)
zu 10) 280 Bank 1.477,84
5001 Erlösberichtigung 30,16 an 240 Ford. a LuL 1.508,00
meine Lösung:
zu 11) 673 Gebühren 186,00 an 288 Kasse 186,00
wurde als richtig bewertet.
zu 12) 3001 Privat 848,00 an 288 Kasse 500,00
500 348,00
Die 500 wurden vom Tutor angegeben.
13)
meine Lösung:
zu 13) 288 Kasse 2.450,00 an 540 Nebenerlöse
aus Vermietung 2.450,00
Meine Lösung:
zu 15) 440 Verbindl. a. LuL 406,00 an 6002 Nachlässe 350,00
260 Vorsteuer 56,00
zu 16) Hatte ich wie du, Kommentar vom Tutor:
Bruttobuchung lt. Aufgabe, deshalb keine Buchung der Umsatzsteuer
zu 17 meine Lösung:
zu 17) Restwert 31.12 8.400,00
- 5/12 Abschreibung von 7.800,00 3.250,00
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= Restwert am 20.06. 5.150,00
Buchungssätze:
652 Abschreibungen
auf Sachanlagen 3250,00 an 084 Fuhrpark 3.250,00
288 Kasse 6.960,00 an 084 Fuhrpark 5.150,00
543 a.s.betr. Erträge 850,00
480 Umsatzsteuer 960,00zu 18 hatte ich nur den ersten Teil
deiner Lösung. (war richtig)
zu 19) wie 18 hatte ich nur den ersten Teil deiner Lösung.
zu 21)
693 an 288
zu 25) Lösung vom Tutor: (ohne Berücksichtigung der Werte)
meine Aufgabe lautete: (zum Vergleich)
Kauf eine EDV Anlage brutto, 96667,-
-3% Skonto
Nebenkosten der Anschaffung
Transport, netto 800,-
Kosten für Inbetriebnahme, netto 1.166,-
Kaufpreis (116% aus 96667) = 83334 €
Zuzgl.
Transport netto: 800 €
Inbetriebnahme: 1166 €
Zwischensumme: 85.300 €
Abzgl.
3 % Skonto -2500 €
Bilanzielle Anschaffungskosten: 82800 €
Ich hoffe ich konnte trotz des alten Buches noch ein wenig helfen.
Gruß Mejrem -
Hallo Brabu 05,
einen Ansatz kann ich dir geben.
1a) Übernahme eines Unternehmens....ist der Kauf sinnvoll
1b) Projekte in Fremdwährung absichern um einen Verlust auszugleichen.
2a) monetär...Ausbau von Flughafen...mehr Fluggäste...höhere Umsätze. Investitionsvorhaben Kundengewinnung...Ziel mehr Kunden...
2b) nicht monetäre... Investition in eine Imagekampagne...Ziel mehr Ansehen
Umweltprojekt...Ziel Umwelt schonen
c) sícherheitsorientierte....Investition in Arbeitssicherheit...Ziel Schutz der Mitarbeiter
Investition Datenschutz...Ziel Personenbezogene Einzelheiten von Mitarbeitern schützen.
Fürs erste
Gruß Mejrem -
+Energiekosten = 2.490,00+720,- = 3.210,-
Hier kommen raus 3150 Euro
Gesamtkosten der Maschine im Jahr = 43.290,-
Hier kommen raus 43230 Euro
Maschinenstundensatz 24,02 € / Std -
Hallo,
ich schreib dir mal die Paragraphen und ein paar Stichpunkte dazu auf.
a) § 433 BGB
b) ja, zwei Willenserklärungen liegen vor und § 242 BGB
c) B war Eigentümerin und Besitzerin, F mittelbarer Besitzer § 868 BGB,
KFZ Brief ist kein Dokument, welches die Eigentumsrechte beweist,
B braucht Kaufvertrag
d) Nein und § 823 BGB
e) in Höhe der ungerechtfertigten Bereicherung.