Beiträge von JayC

    Ich würde die Reisekosten zu den Anschaffungsnebenkosten zählen; also auch zu den AK. Ohne die Reisekosten ist es mir auch nicht möglich den Vermögensgegenstand zu erwerben.

    BTW: Für die steuerliche Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die private Kfz-Nutzung zählen alle aufgeführten Aufwendungen. Also Anschaffungskosten zzgl. Sonderausstattung

    JC

    Jaein. Es kommt erstens auf die Art der Gewinnermittlung an. Bei einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (gem. §4 Abs. 3 EStG) werden die BETRIEBS-Ausgaben von den BETRIEBS-Einnahmen abgezogen (hauptsache das GEld ist geflossen). Was da überbleibt ist der Gewinn oder Verlust. Bei der Gewinnermittlungsart Betriebsvermögensvergleich kann das schon anders aussehen Betriebsvermögen am Ende des Jahres abzüglich Betriebsvermögen am Anfang des Jahres zuzüglich Privatentnahmen abzüglich Privateinlagen ist der Erfolg. [Das beide sind zwei steuerliche Gewinnermittlungsarten. Im Steuerrecht gibt es insgesamt 5 solcher. Das sind die zwei geläufigsten.]

    In einem Kassenbuch können auch private Vorgänge aufgelistet sein (z.B. private Barentnahmen /-einlagen.....). Diese dürfen selbstverständlich nicht abgezogen/hinzuaddiert werden.

    Desweiteren reicht ein Kassenbuch lange nicht aus um einen Periodenergebnis zu liefern. Dazu werden sämtliche Aufwendungen und Erträge benötigt, die auch zum Teil in den Nebenbuchhaltungen ermittelt werden. (z.B. die Anlagenbuchhaltung um die Jahresabschreibung zu ermitteln, oder die Lohnbuchhaltung....)

    JC

    Frage: Ich hatte bis gestern oder vor gestern oder so. ca. 240 Beiträge. Die sind im Counter nun verschwunden. hmmm. eigenartig. Mir ist es eh schnuppe wieviele da stehen....frage ist nur wo diese abgeblieben sind :D

    Die Grenze von € 7.680 € (in 2004) zzgl. Arbeitnehmerpauschbetrag € 920 (bzw. wenn man höhere Werbungskosten als 920€ nachweisen kann) (in 2004) darf nicht überschritten werden. D.h. man darf maximal € 8.599 verdienen (ggf. mehr mit höheren WK) damit einem das KiG nicht gestrichen wird.

    Für 2003 galt € 7.188 zzgl. WK-PB € 1.044 (oder höhere WK).

    Grüße
    JC

    Bei einem Ferienjob kann LSt- und SV-Freiheit für den Arbeitnehmer (der AG führt lediglich nur eine 25%ige Pauschalsteuer an das FA ab) eintreten, wenn dieser die Tätigkeit als sog. kurzfristig Beschäftiger ausübt.

    Def.: Eine kurzfristige Beschäftigung erfordert eine nicht regelmäßige Tätigkeit. Sie darf innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn nicht länger als 2 Monate oder 50 Tage dauern.

    Grüße
    JC

    Ich habe da einige nette Beiträge azs meinem aktuellem Lohnlexkikon Man muss auch zwischen vorgeschriebenen und freiwilligen Praktika unterscheiden Ist einfach ne Menge Text.....:

    Zitat

    Grundlagen
    Praktikanten sind Personen, die eine berufspraktische Tätigkeit verrichten, die mit dem Studium im Zusammenhang steht. Bezüge aus einer Praktikantentätigkeit sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht ist dagegen zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktika zu differenzieren.


    Hi tekk also an deiner Lösung stimmt irgendetwas nicht (meine ich zumindest).

    Du erstellst einen Passivposten: EWB zu Forderungen (1) , soweit okay aber mit der zweiten Buchung

    Zitat


    2.) Bestandskonto Einzelwertberichtigungen an Forderungen 7.000 €

    machst du diese EWB in der Passiva wieder platt und kürzt auch deine Forderung um 7.000 €.

    Somit können schon die Abschlussbuchungen (und die Folgebuchungen) nicht mehr stimmen.

    Meine Lösung:
    Buchungssatz bei Bildung der EWB:

    Einstellung in EWB 7.000
    an
    EWB 7.000

    Buchungssatz bei 0% Ausfall:
    (1)
    Geldkonto 11.600
    an
    Forderungen 11.600

    und
    (2)
    EWB 7.000
    an
    Erträge aus Herabsetzung EWB 7.000


    So müsste das stimmen. Erst wenn der Forderungsausfall endgültig feststeht, ist die Umsatzsteuer zur berichtigen. Rechtsgrundlage: §17 UStG.

    Grüße
    JC

    Zur Not kannst Du ja deinen Steuerberater fragen. Die (wir unter anderem auch) erstellen für die Mandanten solche Businesspläne und helfen bei den entsprechenden Anträgen. Als Nachteil muss man hier die StB-Gebühren sehen....

    Nichts gegen das Study Board, aber ich bin sowieso KEIN Fan von regelmäßig automatisch erstellten Newslettern. M.E. sind Newsletter schon relativ vergleichbar mit Spam. Deshalb habe ich die Newsleter-Funktion mittlerweile in den Study-Board-Einstellungen deaktiviert.

    Grüße
    JC

    Also ich habe im moment einen Song der mir nicht aus dem Kopf gehen will:

    Savage Garden - Break Me, Shake Me

    Am besten kommt dieser Song bei Autofahren in voller Lautstärke :)

    Es gibt ein netten Linux Tool, welches auf eine Diskette passt und von dieser auch bootet. Mit diesem Tool kannst du das Administrator-Passwort ändern. --> http://home.eunet.no/~pnordahl/ntpasswd

    Das kann das Programm:

    Zitat
    • This is a utility to (re)set the password of any user that has a valid (local) account on your NT system, by modifying the encrypted password in the registry's SAM file.
    • You do not need to know the old password to set a new one.
    • It works offline, that is, you have to shutdown your computer and boot off a floppy disk or CD. The boot-disk includes stuff to access NTFS partitions and scripts to glue the whole thing together.
    • Works with syskey (no need to turn it off, but you can if you have lost the key)
    • Will detect and offer to unlock locked or disabled out user accounts!


    Mal ne andere Sache m.E. kann man unter Windows das Admin Konto nicht löschen, oder irre ich mich da?