Hi,
vereinfacht gesagt, wenn du nich über die Pausch- und Freibeträge kommst und der Arbeitgeber den LSt-Abzug richtig vorgenommen hat (vllt. sogar mit LSt-Jahresausgleich) gibt es nichts zurück.
Im anderem Fall kann vereinfacht gesagt werden, du ziehst von deinem Bruttoarbeitslohn die WK, die Vorsorgeaufwendungen (vorsicht, beschränkte Abzugsfähigkeit!) und die sonstigen Sonderausgaben ab und gehst mit dem Wert in die ESt-Tabelle (Grund- bzw. Splittingtabelle bei Zusammenveranlagung). Die ermittelte ESt ziehst du von dem vom Arbeitgeber dürchgeführten LSt Abzug (vgl. LSt-Bescheinigung) ab. Ist das Ergebnis negativ, ist dies die Erstattung...(KiSt und SolZ habe ich hier vernachlässigt....)
Grüße
JC