Beiträge von partosia

    Hallo,
    ich bin auch bei der Aufgabe. Bei mir stimmt die Zahlungswirksame Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes auch nicht überein. Kannst du mir bitte helfen. Ich hab die Aufgabe jetzt schon zum 3 mal gemacht, komme einfach nicht weiter.

    Ich danke

    lg partosia

    Hallo,
    das sind die Fehler im Text:

    Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Monarchie. Die oberste Gewalt liegt beim Volk. Das Volk überlässt das politische Tagesgeschäft allerdings Vertretern, die im Deutschen Bundestag die Gesetze beschließen. Nur in ganz wichtigen Fragen kann das Volk auch mit einem Volksentscheid ein Bundesgesetz selbst beschließen.

    Wahlen zum Bundestag finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Dabei wählt das Volk in direkter Wahl den Bundeskanzler. Die Wahl ist allgemein, das bedeutet, jede(r) Deutsche darf wählen, er/sie muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Anforderungen: Man muss lesen und schreiben können. Gewählt werden können auch Schüler, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind.

    Die Wahl ist gleich, das bedeutet: Jede Stimme zählt gleich viel, ob sie von einem Millionär kommtoder von einem Bettler. Außerdem ist die Wahl geheim. Das bedeutet: Es muss eine Wahlkabine geben, in der man seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Man braucht sie aber nicht zu benutzen und kann seine Stimme auch öffentlich abgeben.


    Jeder(r) Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine sogenannte Erststimme und eine Zweitstimme. Wahlentscheidend ist die Erststimme.

    Erststimme und Zweitstimme unterscheiden sich folgendermaßen:

    Erststimme: Die Stimme, mit der der von einer Partei aufgestellte Wahlkreiskanditat direkt gewählt wird, der den Wahlkreis dann im Bundestag vertritt. Der gewählte Kandidat muss mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit). Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss später eine Stichwahl erfolgen. Dieses Wahlprinzip wird "Verhältniswahl" genannt.

    Zweitstimme: Die Stimme, mit der die Kandidaten auf der Landesliste einer Partei gewählt werden.

    Die Verteilung der 598 Bundestagssitze richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis, das die Parteien erzielt haben. Hinzu können Überhangmandate kommen.

    Erst- und Zweitstimme können "gesplittet" werden. Das bedeutet: Man kann dem Wahlkreiskandidaten der einen Partei die Erst- und der Landeskiste einer anderen Partei die Zweitstimme geben.

    Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn, es erleichtert aber Wählern die Stimmabgabe, die sich nicht festlegen wollen.

    Hoffe konnte euch helfen.

    Lieben Gruß
    partosia