Beiträge von Das Jojo

    Einen Versuch wage ich noch. Folgende Angaben habe ich noch, wobei die Beträge unwichtig sind.

    Prognostizierte Umsatzerlöse zum 31.12.2008
    Umsätze
    Prognostizierte Höhe der Aufwendungen zum 31.12.2008
    Personaleinzelkosten
    Materialeinzelkosten
    Forschung und Entwicklung
    Verwaltungskosten
    Vertriebskosten
    Sonstiger Aufwand (inkl. Aufwand für Leasingraten)

    Die Frage lautete, wenn diese Aufwendungen bereits bekannt sind, welche Aufwendungen können dann noch zusätzlich aus den oben genannten Bilanzpositionen abgeleitet werden?

    Vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee :confused::confused::confused:

    Bin für jede Anregung dankbar.

    Grüße

    Hallo,

    ich hab folgendes Problem. Hier sollen weitere Aufwandsarten aus den aufgeführten Positionen abgeleitet werden. Außer den Abschreibungen und den Rückstellungen fiel mir nichts weiter zu ein. Seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder gibt es nur die beiden? :confused:

    Die untenstehende Aufgabe ist nur ein Auszug.

    Anlagevermögen 4,4 Mio. € (0,8 Mio. € Grundstücke und 3,6
    Mio. € Maschinelle Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung;
    das Betriebsgebäude wird geleast)
    Die Positionen im Anlagevermögen sind alle zum 1.1.2008 angeschafft
    worden und werden über sechs Jahre abgeschrieben.

    prognostiziert zum 31.12.2008 folgende Vermögenswerte

    Rohmaterial 0,6 Mio. €,
    Halbfertigfabrikate 0,9 Mio. €
    0,12 Mio. € Fertigprodukte,
    Forderungen gegenüber Kunden 0,85 Mio. €,
    Kasse und Bankguthaben 0,4 Mio. €
    kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere 0,5 Mio. € (mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten)

    Gewinnrücklagen 0,47 Mio. €
    fremdfinanzierten Rückstellungen 0,9 Mio. €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4,75 Mio. €
    wovon 3,0 Mio. € kurzfristig sind

    Die Summe der Einzelkosten entspricht den Herstellkosten.
    Das gezeichnete Kapital (= Grundkapital aus dem Börsengang) ist durch die Erstellung einer Bilanz ableitbar.
    Die Höhe des Rohmaterials, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse ist
    aufgrund von unternehmensindividuellen Fertigungsprozessen zum Ende
    eines jeden Jahres identisch.

    Welche Aufwandsarten können durch obige Bilanzpositionen zusätzlich
    noch abgeleitet und errechnet werden?
    (keine spekulativen Aufwandsarten, wie außerordentliche Aufwendungen, usw. angeben!)

    Hat jemand eine Idee? Ich sitze schon seit einigen Tagen darüber und komme auf kein Ergebnis.

    Halli hallo,

    ich steh gerade voll auf´m Schlauch wie man so schön sagt. :confused: Nur als Verständnisfrage...Freibeträge errechnen sich doch aus den abzugsfähigen Beträgen oder? So habe ich es jedenfalls verstanden.

    ...zum Beispiel wenn jemand hohe Sonderausgaben hat und sich daraufhin einen Freibetrag in seine LST-Karte eintragen lassen will...Es ergibt sich ja ein abzugsfähiger Betrag...nehme ich diesen Betrag zur Berechnung eines Freibetrages?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

    LG:)