Hallo,
ein Einzelunternehmer tätigt eine Geschäftsreise und in der Buchführung taucht dann die (ordnungsgemäße) Hotelrechnung zum buchen auf. Übernachtung und Frühstück sind in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Kosten für die Übernachtung buche ich mit 7% Vorsteuerabzug auf Reisekosten Unternehmer, aber ich wie verbuche ich nun die Kosten für das Frühstück? Ist es richtig das es sich dabei um eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe lt. § 5 (4) Nr. 5 handelt? Kann ich dann die Vorsteuer für das Frühstück ganz normal ziehen, denn eine ordnungsgem. Rechnung liegt ja vor!?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen bei meinem Gedankengang....
Beiträge von Krine
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Hallo, man kann doch die Fahrtkosten zu Ärzten, Krankenhäusern usw als außergewöhnliche Kosten in der ESt ansetzen oder?meine Frage ist nun, wie genau ich diese ansetze: Ich habe eine Aufstellung aller gefahrenen Kilometer mit der einfachen Entfernung. Die würde ich einfach zusammenzählen, dann mal 2 nehmen für die Hin-und Rückfahrt und das ganze mal 0,30€ nehmen? ist das so richtig? der Grad der Behinderung liegt bei 40%. Diese pauschale von 3000km kann ich doch erst bei einem Grad der Behinderung ab 70% ansetzen oder?
Danke im Voraus -
Kann mir jemand bei dem Thema Progressionsvorbehalt weiterhelfen: ich verstehe zwar die Berechnung usw, aber mir ist der Sinn bzw Zweck nicht ganz so klar! Dabei entsteht ja ein höherer Steuersatz für den Steuerpflichtigen, aber warum wird dieser Progressionsvorbehalt angewandt? damit keine ungerechtigkeit aufkommt? denn im Verhältnis zu jemanden der im ganzen jahr stpfl einünfte erzielt hat und einer der in gleich höhe stpfl und steuerfrei einkünfte hat, denn der mit nur stpfl hat ja einen viel geringeren steuersatz als der andere!
schonmal danke im voraus! -
hey vielen dank für die tolle antwort
es kann natürlich auch sein dass sich unser lehrer dieses begriff nur ausgedacht hat, aber auch genau das meinte was du meinst! -
aber einmal buche ich doch an wareneingang und das andere mal an nachlässe um den wert zu senken! verstehe nicht wann ich an was buche!
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Hallo ich befasse mich gerade mit der Rechtsform Kommanditgesellschaft und habe eine kleine Übersicht dazu, jetzt steht bei mir unter dem Punkt 'sonstiges' : die Pseudorechtsfähigkeit für bestimmte Geschäfte! kann mir jemand erklären was genau das bedeutet?
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ich habe mal eine Verständnisfrage zu den Buchungssätzen zu diesem Thema:
und zwar habe ich zwei verschiedene aufgaben und ich verstehe den unterschied nicht so ganz:
also es besteht eine gebuchte wareneingangsrechnung mit 20000€+3800USt. jetzt erhält der Käufer für Geräte aus dieser Lieferung im Wert von 5000+USt aufrgrund einer Mängelrüge 10 % Preisnachlass. Dazu haben wir gebucht:
Verb 595
an Wareneingang 500
an VSt 95
Das bedeutet doch das in diesem Fall Waren zurück geschickt worden sind, weil sich das Wareneingangskonto mindert oder?
Denn wir haben eine genau gleich Aufgabe gemacht , wo nur drin stand das es 10 % Preisnachlass aufgrund einer Mängelruge gab. und das haben wir das ganze so gebucht:
Verb 595
an Nachlässe 500
an VSt 95
Also sind in diesem Fall keine Waren zurückgeschickt worden oder?
Ich verstehe jetzt den Unterschied der beiden Aufgabenstellungen nicht so genau, woher weiß ich jetzt ob Waren zurückgeschickt wurden oder nicht? das ist ja bedeutend für meine Buchung. oder ist das der Hinweis mit 'im Wert von 5000+USt? -
Hallo, ich habe mal eine Verständnisfrage zum Thema Abschreibungen auf Forderungen.
Und zwar wenn im Sachverhalt steht 'die Forderung gegenüber dem Kunden A beträgt 14280, das Insolvenzverfahren wurde eröffent'! Ist das mit dem 'Eröffnung Insolvenzverfahren' ein Hinweis dass die Forderung nun in voller Höhe uneinbringlich ist und das ganze auf Forderungsverluste gebucht werden muss?
denn ich hatte so einen ähnlichen Sachverhalt wo dann noch zusätzlich stand das voraussichtlich 90 % ausfallen werden und da haben wir nur die Forderung auf zweifelhaft Fordung umgebucht und halt eine Einzelwertberichtigung gemacht!
Habe ich das so alles richtig verstanden?
Danke schonmal.... -
ich sitze gerade an einer Aufgabe zum Thema Sonderausgaben bzw sonstige Vorsorgeaufwendungen und kann den Lösungsweg nicht nachvollziehen:
also der Stpfl (selbständiger Arzt, Zusammenveranlagung) hat Beiträge zur privaten KV+PV von 10800. meine Lösung wären jetzt die 10800 als vorsorgeaufwendungen aber höchstens 2x2400= 4800 abziehbar als SA!
aber laut der lösung sind es 5440 und nicht 10800! aber dann trotzdem nur höchsten 4800 abziehbar! ich kann nun gar nicht nachvollziehen wie man auf diese 5440 kommt???
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke im voraus! -
danke schön, jetzt hab ich es richtig verstanden !
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Hallo ich habe mal eine Frage zu den Einkünften aus L u F.
In meinem Beispiel sind Einkünfte von 550 € vorhanden, jetzt sagt doch aber §13 (3) das diese Einkünfte nur berücksichtigt werden wenn sie 670 € übersteigen und das dann ein Freibetrag von 670 von der Summe der Einkünfte abgezogen wird! Was macht man aber wenn der Betrag kleiner ist als 670 ,so wie in meinem Beispiel? werden dann die 550€ trotzdem zu den Einkünften dazu gerechnet und wird dann nur ein Betrag von 550 von der Summe der Eink. abgezogen?
Verstehe diesen § irgendwie nicht, für mich hört es sich so an ,als ob man die Einkünfte das gar nicht dazu rechnet!
Hoffe ihr könnt mir helfen, danke schonmal! -
danke schön ...
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Hallo leider habe ich von der Zinsrechnung nicht so viel Ahnung und brauche nun unbedingt Hilfe bei einer Aufgabe:
Das Eigenkapital des Mandanten betrug am 31.12.1994 892480 DM und lag damit um 24640DM höher als am Anfang des Jahres. Der Mandant hat dem Betriebsvermögen im Laufe des Jahres 1994 insgesamt 42640 DM für private Zwecke entnommen. Mit wie viel Prozent hat sich das Eigenkapital in 1994 verzinst?
Benutze ich jetzt diese Formel dazu : p=Z*100*360/K*t ???
Ist K=892480? aber was ist dann Z und t??
Wäre lieb wenn ihr mir helfen könntet? danke schonmal -
achsooo, jetzt verstehe ich! vielen dank
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Hallo habe hier einge Sachverhalte mit Lösungen die ich aber nicht ganz nach vollziehen kann.
Hier der Sachverhalt: Steuerberater S, Hannover, berät Unternehmer U aus Niederlande in Angelegenheiten des deutschen Steuerrechts sowohl für dessen Hauptbetrieb in Venlo (Honorar 5000 netto) als auch für dessen Filialbetrieb in Hannover (Honorar 18000netto) . --> in meiner Lösung steht nun das der umsatz mit 5000 nicht steuerbar ist und der umsatz mit 18000 steuerpflichtig ist. ich verstehe nicht so ganz warum der erste umsatz nicht steuerbar ist, hat es damit zu tun, dass der Unternehmer nicht im Inland ist???
hoffe ihr könnt mir helfen, danke.. -
Hallo, ich habe hier eine Aufgabe wo ich die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit berechnen soll, leider weiß ich nicht so ganz wie ich das machen soll.
Hier kommt erstmal die Aufgabe:
Ingrid Peters war bis Oktober 2007 als Beamtin bei der Stadt München beschäftigt. In dieser Zeit bezog sie ein Bruttogehalt von insgesamt 32.000€. Seit November bezieht sie eine Pension. 2007 hat sie 1950€ je Monat erhalten, 2008 beträgt die Pension insgesamt 25350€.Ermitteln sie für Ingrid Peters die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für den VZ 2007 und den VZ 2008(Berechnung jeweils ohne Sonderzahlung).
Sind mit den Sonderzahlungen hier die Versorgungsfreibeträge und Werbungskosten gemeint? wenn ja dann müsste man doch einfach nur die jweiligen Beträge für die Jahre zusammenrechnen oder?
Hoffe ihr könnt mir helfen, danke schonmal.lg -
danke schön..jetzt ist mir alles klar:)
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Hallo ich habe hier eine Aufgabe zum Thema Privatentnahmen, habe auch schon eine Lösung dazu versucht aufzustellen aber bin mir absolut nicht sicher ob diese stimmt und brauche eure Hilfe.
Hier die Aufgabe:
Die Reparaturrechnung des zu 25 % privat genutzten Geschäftswagens wird bar bezahlt, Rechnungsbetrag 464€
(16&USt)
meine Lösung:
6500 Fahrzeugkosten 300€
1400 Vorsteuer 48€
2100 Privatentnahme 116€
an 1600 Kasse 464€
stimmt diese Lösung so?
ich bin mir nur voll unsicher bei dem betrag der Privatentnahme, das was ich da ausgerechnet habe müsste ja der netto-betrag sein oder? nimmt man bei dieser buchnung nun den netto-betrag oder den Brutto Betrag? denn wenn man nun noch die 16%USt dazu rechnen würde, kommt das mit dem Rechnungsbetrag nicht ganz hin.
Danke schonmal, Lg -
Hallo, ist mit den Umsatzbesteuerungssystemen sowas wie Einphasensteuer/Allphasensteur usw gemeint?
hoffe ihr könnt mir helfen...danke schonmal -
hm was heißt das denn 'die gesetze verbindlich auslegen'?? hat das was mit der grammatischen/teleologische /systematische und historische auslegung des gesetzes zu tun???