Hallo Tyreen,
also zuerst einmal solltest Du diese Tabelle zur Erfolgsstruktur erstellen. Darin sind bereits einige von den fehlenden Zahlen errechnet. Die Tabelle sieht so aus:
Ergebnisquellen................. TEUR............ %
----------------------------------------------
Betriebsergebnis ..........................................
+ Finanzergebnis .........................................
+ Bewertungsergebnis ..................................
+ außerord. Ergebn. ....................................
----------------------------------------------
= Untern.ergebn. vor
Abzug der Steuern........................................
- Steuern v. Eink. u.Ertr. ..............................
----------------------------------------------
= Jahresüberschuss nach
Abzug der Steuern... ....................................
Nun zu b)
Ja, das Eigenkapital erhälst Du, wenn Du vom Gesamtkapital das Fremdkapital abziehst, da ja das Gesamtkapital die Summe aus Eigenkapital und Fremdkapital ist.
Den Jahresüberschuss hast Du dann in der Tabelle errechnet und kannst ihn so auch einsetzen.
Und für die Bruttobetriebskapitalrendite nimmst Du das Betriebsergebnis vor Abzug der Steuern (brutto eben ;))
Den Zinssatz der Banken kannst Du errechnen, indem Du schaust, wieviel mittel- und langfristiges Fremdkapital ist vorhanden und dazu ins Verhältnis die entsprechenden Zinsaufwendungen.
Hier also 300.000 TEuro Fremdkapital zu 30.000 TEuro ergibt einen Zinssatz von 10 %.
Stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.
lg Heike
Beiträge von BiBuHeike
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..... genau, die Einspruchsfrist ist abgelaufen und in beiden Fällen trifft Amalie ein grobes Verschulden, da ja in den Steuererklärungsvordrucken deutlich nach diesen Angaben gefragt wird und sie diese nicht angegeben hat. So hab ich es jedenfalls geschrieben und es wurde als richtig gewertet.
Freut mich, Dir weiter geholfen zu haben und wünsche noch einen schönen Rest-Sonntag :winkewinke: -
Hallo Sonnenscheinchen,
kurz und bündig:
zu 3a)
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 und § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO
zu 3b)
siehe 3a
zu 3c)
§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
zu 4)
§ 361 Abs. 1 AO
lg Heike -
Hallo ihr beiden,
ich war zwar nicht bei der ILS, sondern bei der SGD, aber bekanntlich sind die Aufgaben von denen sehr ähnlich bzw. gleich ;). Daher will ich mal versuchen, euch zu helfen:
zu a)
Für die Ermittlung der prozentualen Erfolgsstruktur habe ich eine Tabelle aufgestellt, wie sie im Heft (bei der SGD auf Seite 37) zu finden ist.
Also Betriebsergebnis + Finanzergebnis + Bewertungsergebnis + außerordentliches Ergebnis = Unternehmensergebnis vor Abzug.... - Steuern = Jahresüberschuss.
Daran kann man sehen, dass ein positives Unternehmensergebnis erwirtschaftet wurde. Nun habe ich noch den Betriebsergebnisanteil, den Finanzergebnisanteil, den Bewertungsergebnisanteil und den Anteil des außerordentlichen Ergebnisses kurz kommentiert.
zu b)
Für die Berechnung der einzelnen Renditen gibt es ja die Formeln (also: Nettoeigenkapitalrendite = JÜ nach Abzug.... / mittel- und langfristiges EK zum Gesch.Jahresbeginn usw.)
Hier müssen nur die entsprechenden Zahlen eingetragen werden.
zu c)
Um anhand des Leverage-Effekts die Zweckmäßigkeit der Fremdfinanzierung zu begründen, muß man hier nur sehen, ob die Gesamtkapitalrendite über oder unter dem Zinssatz der Banken liegt. Liegt sie darüber, ist eine Fremdfinanzierung zweckmäßig, liegt er darunter, ist sie nicht zweckmäßig.
So, ich hoffe, ein wenig auf die Sprünge geholfen zu haben. Sollten noch Fragen sein, bin hier
lg Heike -
... naja, schnell ist anders
aber trotzdem gern geschehen, geht mir auch manchmal so...
schönes Wochenende :winkewinke: -
Hallo Julia,
bei Aufgabe 2 hast du die Maschinen auf der Aktiv-Seite vergessen (dadurch dann auch mehr EK).
Bei Aufgabe 6 ist der Verlustvortrag - 10.000 (es ist ja ein Verlust).
Dann müsste es klappen
viele Grüße
Heike -
Hallo,
meiner Meinung nach ist es so:
Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob die Entgeltgrenze von 400 EUR erreicht bzw. überschritten wird, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen.
Eine Zusammenrechnung ist nicht vorzunehmen, wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer kurzfristigen Beschäftigung zusammentrifft. -
...... na bitte :applaus:
Vergiss aber nicht, diese beiden Nebenrechnungen mit einzusenden. Das ist mir nämlich zum Verhängnis geworden :o
Gruß
Heike -
NEIN, nicht verzweifeln bitte, das kriegen wir schon hin
Ich bin gerade auf Arbeit und habe daher die Aufgabe nicht da, konnte mir aber meine Tabelle nochmal ziehen und daran kann ich sehen, dass Deine Werte so halbwegs stimmen. Ich weiss ja nicht, ob Du jetzt mit 2 Stellen gerechnet hast, aber meine Werte sind ähnlich, daher denke ich, dass es doch Rundungsdifferenzen sind. Ich schreib Dir aber mal meine Werte auf:
Strom - 59,29
Heizung - 111,16
Reparatur - 111,16
Betrieb allgemein - 148,21
Fert. A - 222,32
Fert. B - 177,86
Fert. C - 133,39
Fert. D - 111,16
Fert. E - 133,39
Einkauf - 102,27
Lager - 266,78
Verwaltung - 177,86
Vertrieb - 355,71
macht zusammen - 2.110,55
Du siehst, so schlecht sind Deine Zahlen gar nicht
Sag Bescheid, wenn`s nicht weiter geht.
Gruß
Heike -
..... mh, versteh ich, ging mir auch so
Also.....
die ausgegliederten Sozialkosten waren 25.140,00. Davon 15 % sind 3.771,00. Die Gesamtsumme der Gemeinkostenlöhne für die Fertigungsstellen ist 1.932,00 (Zeile 5 Spalte 16).
Jetzt nimmst Du die Gemeinkostenlöhne der einzelnen Fertigungsstellen (für A also die 723,00 aus Tabelle E.1 bzw. Zeile 5 Spalte 11) und setzt sie ins Verhältnis zu Zeile 5 Spalte 16 und errechnest, dass diese 723,00 genau 37,42 % von 1.932,00 sind, gelle ? Und nun errechnest Du von den 3.771,00 diese 37,42 % und erhälst 1.411,11. Dazu kommen noch 15 % von 723,00 (sind 108,45) und das macht zusammen 1.519,56.
Das ganze für alle 5 Fertigungsstellen und dann müsste es stimmen.
Daher auch mein Hang zum Rechnen mit 2 Kommastellen, es wird einfach genauer
Melde Dich ruhig, wenn`s zu kompliziert war.
Gruß
Heike -
Hallo Marcello,
also ich kann Dir schon mal sagen, dass Deine Differenzen in der Tat Rundungsdifferenzen sind. Ich habe den kompletten BAB mit 2 Stellen hinterm Komma gerechnet und bin sehr gut damit hingekommen. Es gab keine Differenzen.
Deine Zahlen aus Zeile 7 sind ganz ok, bis auf die Fertigungsstellen. Da habe ich komplett andere Zahlen. Eventuell hast Du ja ein anderes Heft ? Meins war Druck Nr. 0705 K18. Habe auch die Aufgabe schon korrigiert zurück und wurde als richtig bewertet.
Solltest Du noch Fragen haben, melde Dich einfach
Gruß
Heike -
Hallo,
also eigentlich ist das nicht ganz richtig. Deine 22981 sind ja nur 70 %, also mit Dreisatz gerechnet: 22981 x 100/70 ....... so stimmt dann auch die Gegenrechnung.
vg Heike -
Hallo,
mir hat die Seite: DocJu.de sehr geholfen. Da gibt es ausführliche und (im Gegensatz zum Lernheft) auch verständliche Erklärungen und Definitionen zu allen möglichen Rechnungswesen- und Finanzierungsfragen.
Die kann ich nur empfehlen :thumsup:
vg Heike -
Hallo Annett,
beim ersten Teil der Frage habe ich mich auf § 433 BGB bezogen. Danach muss ja der Verkaufspreis bezahlt werden.......
In der Abwandlung habe ich § 449 mit kurzer Erklärung benutzt.
Beides wurde mit voller Punktzahl bewertet.
vg
Heike