.... genau, der Rechtsanwalt erbringt eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG.
Ja, mit dem Studium bin durch, hab mein Zeugnis bekommen und bin nun mit Prüfungsvorbereitung beschäftigt. Daher meine Kommentare hier Sie dienen mir gut als Wiederholung
Beiträge von BiBuHeike
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..... es muss für sein Unternehmen sein
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Schau mal in § 3 Abs. 1 UStG. A verschafft B die Verfügungsmacht. Lieferkonditionen waren: verzollt und versteuert. D.h. der Lieferer ist Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer. Basel ist Drittland. Ort der Lieferung also gem. § 3 Abs. 8 UStG (Mainz). Die Steuerbarkeit ergibt sich daher aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
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- schau mal nach, ob z.B. alles, was auf der Aktivseite steht, da auch hingehört, genauso auf der Passivseite
- überlege, ob alles, was in dieser Bilanz steht, auch in eine Bilanz gehört
- sind eventuell Zahlen bereits in einem anderen Posten enthalten ?
- was muss eine Bilanz enthalten ? -
..... sieht gut aus :thumsup:
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Hallo Anina,
also ich habe mir das so gemerkt:
Sachinvestition sind alle "Sachen", in die Du investiert hast (Maschinen, Vorräte...)
Finanzinvestitionen sind alle "Finanzen", in die Du investiert hast (Finanzanlagen, Forderungen....)
Eigenfinanzierung ist alles, was Du "selbst" finanzierst (Bilanzgewinn, Rücklagen, Grundkapital)
Fremdfinanzierung ist alles, was Dir "andere" finanzieren (Rückstellungen, Verbindlichkeiten) -
Hallo,
b) sieht gut aus
c) Im Bruttocashflow sind die Steuern und Dividendenausschüttungen enthalten. Vergleiche sind daher trotz abweichender Steuerbelastung unterschiedlicher Rechtsformen möglich.
Gruß
Heike -
Hallo,
zu Aufgabe 2a)
Hier habe ich bis auf die Eigenkapitalquote andere Ergebnisse gehabt (die als richtig bewertet wurden). Eventuell hast Du ja in Deinen Berechnungen das kurz-, mittel- und langfristige EK und FK nicht richtig aufgeteilt ?
zu 2c)
Hier könntest Du noch auf die Bonität und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens eingehen.
zu 2d)
Für eine fristenkongruente Finanzierung werden Werte um 100 % für die einzugsbedingte Liquidität gefordert. Reicht das EK aus, um die Schulden zu decken ? Vielleicht hilft Dir das ja weiter
Gruß
Heike -
.... weil der Betrag des SoPo mit Rücklageanteil je zur Hälfte auf Eigenkapital und Fremdkapital aufgeteilt wird (es wird der Einfachheit halber eine durchschnittliche Ertragssteuerlastquote von 50 % unterstellt, siehe Heft Seite 13). Und da Du die Eigenkapitalquote errechnen sollst, kannst Du auch nur die Hälfte des SoPo zum EK hinzurechnen, die andere Hälfte ist Fremdkapital.
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Hallo,
bei 1a) solltest Du Dir die Anlageintensität nochmal anschauen
2a) ok
2b) ok
2c) Anlageabnutzungsgrad ok
Abschreibungsquote und Abschreibungsintensität: falsch
3a) ok
3e) ok
Gruß Heike -
...... supi, dann kann ja Wochenende werden
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Hallo,
a, b, und f hatte ich genauso
bei den anderen hatte ich folgendes:
c) Innenfinanzierung - Eigenfinanzierung - stille Selbstfinanzierung
d) Innenfinanzierung - Eigenfinanzierung - Selbstfinanzierung
e) Innenfinanzierung - Eigenfinanzierung - Selbstfinanzierung
(gab die volle Punktzahl)
Gruß Heike -
Hallo,
es wurde ja nach dem kurz-, mittel- und langfristigen EK gefragt. Dazu gehören:
gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn
und 50 % SoPo mit Rücklageanteil
ergibt zusammen: 22 Mio.
Gruß Heike -
Hallo,
bei der Nettoeigenkapitalrendite habe ich nur 16,21 % rausbekommen. Ich habe allerdings die Zahlen auch runder, also 23.500 / 145.000, war auch richtig so. Nach Deiner Rechnung müsstest Du aber auch auf 16,.... % kommen. Vielleicht haste Dich ja nur vertippt.
Bei 2c solltest Du vielleicht noch dazu schreiben, dass die zusätzliche Fremdfinanzierung aufgrund der höheren Gesamtkapitalrendite (über dem Zinssatz der Banken) zweckmäßig ist.
Sonst sieht alles gut aus.
Gruß Heike -
..... immer wieder gern.....
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Hallo,
die handelsrechtliche Buchführungspflicht beginnt und endet mit der Kaufmannseigenschaft. Also musst Du sehen, ob Frau Maruska Kaufmann ist. Wenn ja, ist sie handelsrechtlich buchführungspflichtig. ( siehe §§ 1,2,3,5,6 und 238 HGB )
Nach dem Steuerrecht sind alle handelsrechtlich Buchführungspflichtigen zur Führung von Büchern verpflichtet ( siehe § 140 AO ).
Ein Gesamtjahresumsatz von mehr als 500.000 Euro erfüllt eine Voraussetzung für die originäre steuerliche Buchführungspflicht ( siehe § 141 Abs. 1 AO ).
Gruß Heike -
Hallo Unternehmerin,
Du musst nirgends was abziehen, das betriebsnotwendige Kapital ist das betriebsnotwendige Vermögen.
war schnell genug ?
Gruß Heike -
Hallo Katja,
sorry, ich hätte Dir gern gestern abend schon geantwortet, bin aber leider nicht ins Forum gekommen :o
Also........ die Steuerlastquote zeigt den Anteil der Steuern, die das Unternehmen zahlt, vom Unternehmensergebnis.
Das heißt: Steuerlastquote = Steuern / Unternehmensergebnis vor Steuerabzug
Wenn Du die oben aufgeführte Tabelle errechnet hast, hast Du die Steuerlastquote bereits errechnet. Sie steht dann als Prozentzahl in der Zeile "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag".
Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert erklärt. Ansonsten wie immer........ einfach melden ;).
Gruß Heike -
Hallo Katja,
wozu brauchst Du das kurzfristige Gesamtkapital ?
Für die Berechnung der Bruttogesamtkapitalrendite benötigst Du nur das mittel- und langfristige Gesamtkapital und das ist in der Aufgabenstellung gegeben.
Im Heft Seite 50 ist die Formel nochmal aufgeführt.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiter helfen. Wenn nicht, einfach melden.
Gruß Heike -
Eigentlich wurde der geringfügige Lohn ja sicherlich vom Arbeitgeber pauschal versteuert.
Somit muss er m.M.n. nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da er nicht zu den Einkünften gehört, mit denen Deine Frau versteuert wird.