.... da haste Recht. Diese Aufgabe ist schon sehr verwirrend gewesen. Ich hab auch damals noch versucht, darüber mit dem Tutor zu diskutieren, nachdem ich aber nach Wochen (!) und Nachfragen mal einfach keine Antwort bekommen hatte, hab ich den Kram so hingenommen. Wirklich einsehen kann ich das allerdings aus den von Dir genannten Gründen immer noch nicht. Aber egal.....
Ja, schick mir ruhig mal Deine EA, eMail-Adresse schick ich Dir als PN.
Beiträge von BiBuHeike
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Mit § 3 Abs. 6 S. 1,2 UStG hatte ich auch argumentiert. War aber dann nicht richtig. Laut Korrektur handelt es sich hier nicht um eine Beförderungslieferung sondern um den Transport der Einzelteile = rechtsgeschäftsloses Verbringen. Ort nach § 3 Abs. 7 S. 1 UStG.
Damit hatte sich dann für mich auch die Aufgabenstellung ohne Angabe des Sitzes von U erklärt, da die ja somit nicht benötigt wird.
Lieferort = dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
.... da musste erstmal drauf kommen -
..... an welche §§ haste denn so gedacht ?
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........man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege :o
Beim Zinstender (amerikanisches Verfahren) erfolgt die Zuteilung in Reihenfolge der Höhe der Zinssätze.
Soll heißen, die Bank mit dem höchsten angebotenen Zins wird zuerst vollständig bedient. Dann die mit dem nächstgrößten Zins vollständig usw. Die mit dem niedrigsten erhalten keine Liquidität. -
ostsee-mami..... bist Du schon weiter gekommen oder brauchst Du noch Hilfe ?
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:desnemma:
war doch ganz leicht -
........ beim falschen Abzinsungsfaktor
Du musst folgende Faktoren nehmen:
Jahr 1 -> 0,926
Jahr 2 -> 0,857
Jahr 3 -> 0,794
Jahr 4 -> 0,735
Der steht auf Seite 94 im Heft INV01 unter 0,08 -
bei Anlage A kommt so 18.645 € und bei B 20.442 € raus
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.......... und die variablen Kosten nicht vergessen
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Der Fehler liegt bei den Zinsen.
Du musst erst die durchschnittliche Kapitalbindung errechnen:
Kapitalbindung = AW + Resterlös / 2
dann davon die entsprechenden Prozente, also EK = 30 % und FK = 70 %
..... und dann x entsprechendem Zinssatz
heisst also:
für EK = 100.000 + 10.000 / 2 = 55.000 <- durchschnittliche Kapitalbindung
x 30 % = 16.500
x 4 % = 660
und das auch für die andere Anlage und FK -
das sind die selben Zahlen wie meine
Was haste denn bei den Zinsen und Abschreibungen ausgerechnet ? -
.......mh, ich habe bei beiden Aufgaben was anderes raus. Hat aber noch nichts zu sagen. Vielleicht hast Du ja ein anderes Heft bzw. eine andere Aufgabe als ich. Deshalb hatte ich nach Deinem Lernheft-Code gefragt. Meiner war INV01F-XX1-N01
Ich hatte die volle Punktzahl. -
zu Aufgabe 2:
(die ist im Heft wirklich umständlich beschrieben, ist aber ganz einfach)
Du machst Dir jeweils eine Tabelle für Anlage X und eine für Anlage Y:
Jahr............Rückflüsse..........Abzinsungsfaktor........Barwert
Die Rückflüsse sind die Einzahlungen abzgl. der Auszahlungen, also für Anlage X im Jahr 1 (t1) = 500.000 ./. 300.000 usw.) Den Abzinsungsfaktor findest Du im Heft INV01 auf Seite 94. Die beiden Zahlen multipliziert ergeben den Barwert.
Dann rechnest Du die einzelnen Barwerte zusammen und ziehst davon die Anschaffungskosten ab. Damit hast Du den Kapitalwert. Ist dieser größer als 0, ist die Investition vorteilhaft.
Ich hoffe, Du kannst meinen Gedankengängen folgen. :o Ansonsten meld Dich einfach nochmal. -
..... also erstmal Aufgabe 1
Hier habe ich mir eine Tabelle gemacht und darin A und B verglichen. Das heißt:
Erlös
./. Fixkosten
./. variable Kosten
./. kalkulatorische Zinsen EK
./. kalkulatorische Zinsen FK
./. kalkulatorische Abschreibung
(das alles einmal für A und einmal für B)
Ergebnis ist der Gewinn/Jahr. Die Anlage mit dem höchsten Gewinn ist dann die, auf die die Kaufentscheidung fällt.
Aufgabe 2 folgt sofort...... -
Bei welcher Aufgabe hängt es denn ? ......... und welchen Lernheft-Code hast Du ?
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naja, eigentlich so:
D hat im VAZ Juni (da ja hier erst die Leistung vollständig erbracht wurde) eine Zahllast von 1.277,31 € und im VAZ April eine Erstattung von 2.090 €.
K und sein Nachmieter haben mit USt nichts am Hut, da sie ja keine Unternehmer sind, also nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. -
Geh einfach der Reihe nach die Aufgabe durch:
A:
Umsatzsteuer: 570 € (Lieferung 16.01.2007 / Rechnung 01.02.2007)
Vorsteuer: keine
Die Leistung wurde im Januar vollständig erbracht. Damit entsteht für A eine Zahllast von 570 € im VAZ Januar 2007 (§ 13a Abs. 1 Nr. 1a UStG), die bis zum 10. Februar 2007 zu bezahlen ist.
B:
Umsatzsteuer: 1.520 € (Lieferung......
Vorsteuer: 570 € (Lieferung......
usw. -
..... die Lieferung oder sonstige Leistung muss im Inland ausgeführt worden sein
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.... ja,
- Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG (L verschafft A die Verfügungsmacht)
- Ort: § 3 Abs. 7 UStG -
Werklieferung ist ok.
Allerdings wird der Schrank nicht geliefert, sondern in der Wohnung des B montiert, daher § 3 Abs. 7 UStG.