Zunächst ermittelt man die gesamten erbrachten Leistungen, d.h. man bildet Spaltensummen. Der Eigenverbrauch wird nicht berücksichtigt:
Strom: 7100 - 400 = 6700 kwh
Wasser: 190 ccm
Reparaturstunden: 40 h
Dann bildet man die sogen. primären Kostensätze, d.h. man berücksichtigt die gegenseitig erbrachten Leistungen erst mal nicht.
Strom: 1200/6700 = 0,179 EUR/kwh
Wasser: 650/190 = 3,42 EUR/ccm
Rep.stunden: 400/40 = 10 EUR/h
Bis hier ist es mit dem Anbauverfahren identisch. Dieses endet hier. Beim Stufenleiterverfahren wird jetzt von den primären Kostensätzen ausgehend eine Reihenfolge für die Abrechnung gebildet, die den Fehler der Näherungsrechnung minimiert. Dazu bewertet man die gegenseitig erbrachten Leistungen auf Basis der primären Kostensätze:
Strom: 10*10 = 100 EUR
Wasser: 500*0,179 + 30*10 = 389,5 EUR
Rep.werkstatt: 200*0,179 + 40*3,42 = 172,6 EUR
Weil die Kostenstelle Strom am wenigsten bewertete Leistungen erhält, wird diese als erstes abgerechnet. Für die beiden verbleibenden wird jetzt genauso die gegenseitig erbrachte Leistung bewertet und verglichen. Strom wird einfach ignoriert:
Wasser: 30*10 = 300 EUR
Rep.: 40*3,42 = 136,8 EUR
Die Reihenfolge ist also Strom, Reperaturwerkstatt, Wasser. Für Strom ist daher der oben angegebene Kalkulationssatz schon der endgültige. Für die Reparaturwerkstatt ergibt sich
Gesamtkosten = 400 + 200*0,179 = 435,80 EUR
und somit als Verrechnungssatz
435,80/40 = 10,90 EUR/h
und für Wasser
Gesamtkosten = 650 + 500*0,179 + 30*10,90 = 1066,5 EUR
und somit als Verrechnungssatz
1066,5/190 = 5,61 EUR/ccm
Der Aufgabenteil c) ist dann (hoffentlich) einfach.
Jetzt hoffe ich noch, ich hab mich nicht verrechnet
Abschl. Bemerkung: Man sieht schön, wie die wertmäßig kleinste beanspruchte Leistung unter den Tisch fällt, dann die zweitkleinste usw., nur bei der letzten Hilfskostenstelle wird *richtig* abgerechnet. Das Stufenleiterverfahren ist also ein Näherungsverfahren und liefert kein exaktes Ergebnis. Das erhält man nur mit dem Gleichungsverfahren.