Beiträge von kathrin_1985

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal Hilfe bei zwei Aufgaben. Komme dort leider nicht weiter.

    1. Aufgabe
    Das Finanzamt stellt auf Grund seiner Umsatz- und Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2006 fest:
    Umsatz: 170.000 €
    Gewinn aus Gewerbebetrieb 28.000 €

    Beurteilen Sie, ob und ab wann ein selbstständiger Kfz-Meister zur Buchführung verpflichtet ist!

    a) nach Handelsrecht?
    b) nach Steuerrecht?

    2. Aufgabe
    Franz G. eröffnet nach Abschluss seiner IHK-Prüfung im Jahr 2003 ein Fotogeschäft. Er beschäftigt kein Personal. Im Jahr 2004 beträgt sein Umsatz 140.000 € und sein Gewinn aus Gewerbebetrieb 16.000 €.

    Umsatz und Gewinn waren im vergangenen Jahr niedriger asl 2003. Besteht für Franz G. Buchführungspflicht
    a) nach Handelsrecht?
    b) nach Steuerrecht?