Hallo Denny,
sitze ebenfalls über Rechnungswesen und wenn ich mich recht erinnere, waren das die Verfahren Gruppenbewertung, Festbewertung.
1. Gleichartige Vermögensgegenstände werden mit Durtchschnittswert erfasst. Hier kann man den Periodendurchschnitt ermitteln.
2. RHBs, die wert- und mengenmäßig nur geringen Schwankungen unterliegen und deren Gesamtwert nachrangig ist, können dann mit einem Festwert angesetzt werden.
Müsste so stimmen ...
Grüße Daniel