Beiträge von weisnicht

    ils zum beispiel ist n fernabi

    dann kannst du an die abendschule gehen zweite mgölichkeit

    zweiteres ist glaub ich vom staat gefördert, beim ersten bist du aber felxibeler musst es aber selber bezahlen, insgesamt ca. 3500 euro - wenn du das geld hast unbedingt das fernabi nehmen, prüfungen sind die gleichen !

    gruss
    f4r

    was daran unklar ???
    ich hab mich ausgeschrieben und werd zum 1. 8 die ausbildung beginnen ?

    und nochmal:
    wo lag das problem ???

    ich wurde ende 13.1 nicht zum abi zugelassen. ich hab den jhg wiederholt, wurde zum abi zugelassen und bin durchs abgerasselt. die oberstufenverordnung sieht jedoch vor, dass ich im jeden fall die prüfung wiederholen darf !!!
    nun stand ich vor der wahl:
    abi nochmal probieren oder nicht !
    problem ich hatte mich cshon entschieden eine ausbildung zu machen hatte auch schon gespräche geführt nur noch keine entscheidung der verantwortlichen !

    ich wollte weiterhin das abi irgendwann nachholen. problem ist wie sich rausgestellt hat das wenn man die abiprüfung schon wiederholt hat (in meinem fall NICHT der fall ) darf man kein fern abi !

    nun stellt sich mir die frage einschreiben und auf nummer sicher gehen wenn ich kein ausbildungsplatz bekommen oder ausschreiben, wenn und hoffen.
    da ich mir die chance nicht verbauen wollte später mal das abi zu machen hab ich mich ausgeschrieben !
    warum stand es zur debatte ?
    weil wenn ich kein ausbildungsplatz bekommen haette, würde ich nun ein jahr rummgammeln. sinn war es dies als rücksicherung zu haben und mich einfach auszuschreiben wenn ich dann ein bekommen haette. da dies formalen einschreiben (ohne antritt zu abiprüfung) schon als versuch gilt hab ichs gelassen.

    so ich hoffe nun ist klar was gemeint ist
    gruss

    Hallo Leute,
    ich brauche dringend Eure Hilfe ! Die Situation ist wie folgt:
    Ich bin jetzt das zweite mal durch das Abitur gefallen ! Die Oberstufenverordnung sieht jedoch vor, dass die Abiturprüfung in jedem Fall wiederholt werden darf! Das heißt ich muss morgen entscheiden, ob ich es nochmal machen will oder nicht.
    Das Problem ist, dass ich ursprunglich vor hatte nun eine Ausbildung zu beginnen. Ich habe auch schon zwei Bewerbungsgespräche hinter mir, jedoch keine Zusage. Ich hatte ursprunglcih auch vor das Abitur später auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen. Morgen muss ich zur Schule und sagne, ob ich antrete oder nicht.
    Ich habe vor mich vorsorglich einzuschreiben, für den Fall, dass es mit beiden Ausbildungsplätzen nicht klappt, was zwar sehr unwahrscheinlicht ist, meiner Meinung nach aber trotzdem. Denn sonst würde ich ein jahr rumsitzen. Nun hatte ich außerdem vor mich auszuschreiben, wenn ich einer der stellen bekomme.
    Meine Angst ist nun, dass ich mir durch diesen formal rechtlichen Akt die Chance auf einen zweiten Bildungweg, bzw. die Nachholung des Abiturs an einer Abendschule oder Fernschule verbaue. Ich weiß das es dar einen Unterschied gibt. Es gibt interne Abschlüsse und externe Abschlüsse. In wiefern sind die von einander abhängig ??? Ich hab auch im Internet schon geschaut. Da steht, dass der zweite Bildungsweg, leuten die chance gibt, das Abitur nachzuholen, die in der "Regelschulzeit" dieses nicht geschaft haben. Jetzt stellt sich mir die Frage, was man unter Regelschulzeit versteht.
    Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir schnellstmöglich, und auch möglich mit Paragraphen, die dies bestätigen antworten würdet. Ich bitte um möglichst viele Antworten. Auch wenn ihr was doppelt sagt,( ich weis in einem Forum ist das eigentlich nicht erlaubt ) aber in diesem Fall fhilft es mir wirklich da ich mich dann sicherer in meiner Entscheidung fühle.
    Bitte hilft mir und danke im voraus
    gruss
    weisnicht