Beiträge von gerrit82

    Hallo,

    bei einer Anmeldung im Internet stehe ich vor folgendem Problem:

    Geschäftsbedingungen (Auschnitt):
    Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit Vordruck (per Brief, Fax oder Internet). Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung, die mit Ihrer Anzahlung in Höhe von EUR 50,- gültig wird.

    Eine Anmeldebestätigung lag vor.
    Nun hätte ich gerne gewusst, ob die Anmeldung auch gültig ist, wenn die Anzahlung von 50,- Eur nicht gezahlt wurde.

    Demnach wird doch die Anmeldebestätigung erst mit der Zahlung der 50,- Eur wirksam, und damit auch erst die Willenserklärung und der Vertrag ?!

    Außerdem hatte ich mich fristgerecht per Mail abgemeldet. Kann dies aber leider nicht mehr nachweisen!

    Ich bin kein Jurist, und freue mich zu einer kurzen Stellungsnahme. :confused:

    Gruß,
    Gerrit

    Hallo,

    deine Frage hat sich inzwischen bestimmt beantwortet ;)

    Der Begriff Lastaufnahme ist mir auch neu!

    Bei elektrischen Maschinen könnte die Lastaufnahme die Leistung sei, die z.B. in Hubarbeit pro Zeit umgewandelt wird.
    Mit Leistung wird wohl der gesamte elektr. Leistungsverbrauch der Maschine gemeint sein. Dieser sollte dann höher sein als die Lastaufnahme, weil nie die komplette elektr. Leistung in Hubleistung umgewandelt wird, sondern z.B. auch in Wärme.

    mfg