Beiträge von morgana

    Hallo zusammen wer kann mir weiter helfen?

    Am 1.8.04 gründete Hans Meier die HW-GmbH. Er hat am selben Tag alle Anteile der GmbH übernommen. Das Stammkapital ist in voller Höhe 50.000,--€ eingezahlt.
    Sitz der Gesellschaft ist Nürnberg. Das Wirtschaftsjahr entspricht ab 1.1.05 dem Kalenderjahr, im Gründungsjahr 04 ergab sich ein Rumpfwirtschaftsjahr.
    01.08 -31.12.04
    Am 1.4.05 nahm Hans Meier den fleißigen Mitarbeiter Karl Schinken als 20% igen Gesellschafter in die GmbH auf. Schinken mußte hierfür 80.000,--€ an Meier zahlen.
    Am 1.10.05 wurde auch der Mitarbeiter Otto Met in die GmbH aufgenommen. Er übernahm 9% der Anteile und musste 40.000,--€ an Hans Meier zahlen.
    Er zahlte erst am 10.01.06.
    Ermitteln sie die Einkünfte von Han Meier und begründen sie ihre Entscheidungen.
    Vielen Dank im vorraus
    Gruß Ingrid

    Hallo,
    sitze auch an dieser Aufgabe und weiss nicht mehr weiter habe es genauso gerechnet aber glaube nicht das es so stimmt. Bist Du schon weiter gekommen? Habe versucht auch über die SGD mehr zu erfahren aber leider keinen Erfolg gehabt.
    Gruß Ingrid

    Hallo,
    welchen Kurs belegst Du?
    R 3 EStR
    Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft §§ 13 - 14a EStG
    + Einkünfte aus Gewerbebetrieb §§ 15 - 17 EStG
    + Einkünfte aus Selbständiger Arbeit § 18 EStG
    + Einkünfte aus nicht Selbständiger Arbeit § § 19, 19a EStG
    + Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
    + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung §21 EStG
    + sonstige Einkünfte §§22,23 EStG
    = Summe der Einkünfte
    - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende §24 b EStG
    - Altersentlastungsbetrag §24 a EStG
    - Freibetrag für Land und Forstwirte § 13 abs. 3 EStG
    = Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 ABS. 3 EStG
    - Verlustzug § 10d EStG
    - Sonderausgaben § § 10, 10a, 10b, 10c Abs. 1 EStG
    - Vorsogeaufwendungen / Vorsorgepauschale §§ 10 Abs. 1 Nr. 2 , 3 Abs. 2 und 3 10c Abs. 2-4 EStG
    - Steuerbegünstigung für eigengenutzte Whg
    - außergewöhnliche Belastungen § § 33 - 33c EStG
    = Einkommen § 2 Abs. 4 EStG
    - Kinderfreibeträge §§ 31, 32 Abs. 6 EStG
    - Haushaltsffreibetrag §32 Abs. 7 EStG bis 2003
    - Härteausgleich §46 Abs. 3 EStG
    § 70 EStDv
    = zuversteuerndes Einkommen §2 Abs. 5 EStG
    Danach Anwendung der Einkommenssteuertabelle und des Progressionsvorbehalt §32b EStG
    ich hoffe ich konnte helfen