Beiträge von Katha.Werner

    Danke, aber du hast meine Frage wohl nicht ganz begriffen. Deinen Link hatte ich bereits gelesen, der mir übrigens schon bekannt war, da er nur ein Abschrift des Paragraphen war, der mir in gebundener Form als HGB vorliegt.
    Aber vielleichr war meine Frage nicht hoch genug für dich. Vergiss einmal die Einteilung zw. Gross, mittel und klein. Das weiß ich.
    Aber geht eine Aktiengesellschaft mit Ausgabe ihrer Aktien nicht automatisch an einen organisierten Markt oder wo werden ihre Aktien ansonsten gehandelt?

    Hallo, die Paragraphen sind mir bekannt. Meine Frage ist, ob jede Aktiengesellschaft zwangsläufig unter § 267 Abs. 3 Satz 2 fällt, also einen oranisierten Markt in Anspruch nimmt? (§ 2 Abs. 1 Satz 1)
    Würde dies zutreffen, wären alle Aktiengesellschaften zwangsläufig eine große Kapitalgesellschaft. Ist das richtig?
    Grüße

    Hallo,
    nicht verzweifeln ging mir am Anfang genauso. Kontrollierte erst mal, ob du alle Buchungssätze hast, und kein Konto vergessen hast. Der Nächste Schritt ist, die Abschlüsse der Konten zu kontrollieren. Hier ein paar hilfreiche Zahlen, die alle richtig sind. (Volle Punktzahl)
    Also los. Abschluss der Konten.
    Grst. 80000,- SBK
    Bauten 9000.000,- SBK
    BGA 41.000.-SBK
    Fuhrpark 30.000.-SBK
    EK 1349336,50 SBK
    Verb.ggü. Kredit. 70.000,-SBK
    Ford. alul 110548,33 SBK
    Nachnahmeford. 314,61 SBK
    Ford. ggü Pers. 500,- SBK
    Kredit. 124350,- SBK
    Postbank 7557,- SBK
    Wechselverb. 53800,- SBK
    VSt. 8922,40 UmSt
    Kasse 19900,- SBK
    Wechselford. 41700,- SBK
    Protestwechsel 1000,- Wechselford.
    Privatentn. 1014,- EK
    Verb alul 209750,- SBK
    UmST. 17644,71 SBK
    Verb. aSt. 250,- Postbank/ Gehälter
    Verb. iRdsS 900,- Postbank/ Gehälter/ gestetzl. Aufw.
    Zinsaufw. flVerb. 1500,- GuV
    Distkontaufw. 30,- GuV
    sonst. betr. Ertäge 15,33 GuV
    Zinserträge 3,- GuV
    Diskontertr. 30,- GuV
    Ertr. aAbgvAV 500,- GuV
    Kalk. Untern. 5000,- GuV
    Kalk. Raum. 2500,- GuV
    Kalk. Zins. 3000,- GuV
    Kalk. Abschr. 2500,. GuV
    WE 45.100,- GuV
    Warenbez. 100,- WE
    Rücks. 400,- WE
    L.skonti 438,66 WE
    WBV 30.000,- GuV
    WB 380.000,- SBK
    Gehälter 7500,- GuV
    gesetzl sSAbg. 450,- GuV
    Miete fG 2500,- GuV
    KfZ 200,- GuV
    Kraftst. 50,- GuV
    Ausg.fr. 10,40 GuV
    Nachn.geb. 3,50 GuV
    Bürobed. 800,- GuV
    Kosten dG. 3012,- GuV
    Abschr. aSach. 33500,- GuV
    WV 90263,90 GuV
    Rücks. 200,- WV
    KundenSk. 58,49 WV
    EigV.vW 600,- GuV
    GuV 134153,71
    SBK 1667829,04
    Ich hoffe ich konnte dir helfen.
    MfG Katha

    Hallo,
    Der Wechsel ist in jedem Fall gültig, auch wenn O.P. als Kommandist nicht berechtigt war im Namen der KG (Stempel) zu unterschreiben §164 HGB, §170HGB. In diesem Fall greift Art. 7 WechselG, wonach eine ungültige Unterschrift nicht den Wechsel ungültig macht. O.P. haftet allerdings wechselmäßig mit seinem gesamten Vermögen. Art. 8 WechselG. Ist O.P. Komplementär der KG ist die KG Bezogener des Wechsels und haftet für den Wechsel.
    Ich hoffe das hat dir geholfen. Grüße Katha

    Hallo alle zusammen,
    ich habe vorgestern meinen Zulassungsbescheid von der ZVS erhalten.
    Ich wohne im vorderen Odenwald und mein Studienort ist Giessen. Ich bin an mein Zuhause gebunden und müsste jeden Tag die Strecke zurücklegen. Mit dem Zug bräuchte ich täglich vier Stunden.
    Gibt es für Studenten eine Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden?
    Und wenn ja, wo?
    Grüße Katha

    Hallo an alle,
    ich wollte mich hier nur kurz vorstellen. Ich heiße Katha und bin 25 Jahre alt. Seit März belege ich den Fernkurs Buchhaltung bei der SGD und bin froh Kontakt gefunden zu haben. Beim Stöbern im Forum konnte ich feststellen, doch nicht so "dumm" zu sein. Freue mich auf regen Austausch.
    Viele Grüße Katha