Beiträge von Katha.Werner

    Hallo an alle,
    hat jemand zufällig gebrauchte oder billige Bücher abzugeben. Ich suche im Bereich Medizin, speziell Veterinärmedizin. Es wäre wirklich klasse. Die Zahlen wachsen mir nämlich langsam über den Kopf.
    Grüße Katha

    Hallo, ich hoffe du hast die selben Unterlagen wie ich.
    Nr.6
    640 510,- an 484 510,-

    630 3400,- an 280 2300,-/483 590,-/484 1020,-

    Nr.9
    440 23800,- an 280 23324,-/6002 400,-/260 76,-

    Nr. 20
    695 1600,- an 367 1600,-

    Ich hoffe ich konnte dir helfen
    Grüße Katha

    Hallo,
    z.B. Kennzahlen der Rentbilität stehen im Zusammenhang mit dem Gewinn. Rentabilität drückt das Verhältnis des Gewinns zum EK, GK oder Umsatz aus, d.h. Eigenkapitalrentabilität, Gesamtkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität.
    LG Katha

    Sorry ,
    aber da passe ich auch. Es gibt andere Möglichkeiten sich in Buchhaltung weiterzubilden. Schau mal nach Bücher im freien Verkauf. Vorallem wäre ich da vorsichtig. Hast du schon mal an rechtliche Seite gedacht? Die SGD sieht das gar nicht gerne und verweißt auch in jedem einzelnen Lernheft darauf. Und ich verstehe nicht warum du den Kurs nicht machst. Du kannst dein Lerntempo selbst bestimmen, ob schnell oder langsam.
    Also, es tut mir leid, aber da kann ich dir wirklich nicht weiterhelfen.
    Gruss Katha

    Hallo Syopix,
    es ist egal welche Merkmale überschritten werden, es darf nur nicht mehr als ein Merkmal sein, sonst ist es eine mittelgroße KG.
    Allerdings arbeitest du nicht mit aktuellen Zahlen. Nach neustem Recht liegt bei kleinen KGs die Bilanzsumme bei 4015.000,-, die Umsatzerlöse bei 8030.000,- und die AN bei 50. Was für Zahlen hast du?
    Dann liegt im Jahr 01 eine kleine (überschreitet nur ein Merkmal) und im Jahr 02 eine mittelgroße ( Überschreitet zwei Merkmale) vor.
    Und um noch auf den Punkt zu kommen. Es müssen nicht die gleichen Merkmale sein.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen. Grüße Katha

    Ich habe auf einer Akademie in der Schweiz studiert. Da ich ja auf der Warteliste der ZVS stand, durfte ich auf keiner deutschen Universität studieren. Das hieß Ausland oder eine Lehre. Aber es war ganz gut. Den meißten Lernstoff konnte man Zuhause büffeln und dann gab es immer Seminare für den praktischen Teil. Ich denke mal, dass es mir den Einstieg in die Tiermedizin erleichtern wird, vorallem bei der Homöopathie musste ich die Anatomie und die häufigsten Krankheiten schon lernen.
    Wohnst du wenigstens in der Nähe von Hannover, oder müsstest du auch noch eine Wohnung finden?
    Ich werde nach Giessen pendeln, auch wenn es etwas länger dauert. Ich müsste nur einmal umsteigen, das geht noch.
    Viele Grüße Katha

    Eine halbe Stunde? Es heißt immer der wäre so knallhart. Wie ist es bei dir gelaufenund was wollten die alles wissen? Ich bin über die Wartezeit reingekommen. Hat sich ganz gut ergeben. Habe vorher Tierpsychologie und -homöopathie studiert. Und habe im letzten halben Jahr noch Buchführung bei der Sgd gemacht, muss nur noch die Abschlussarbeit schreiben. Und dann geht es mit der Tiermedizin los.
    Das ist aber ganz schön knapp, erst am 26. Sept. Ich muss am 8. Oktober schon zum ersten mal nach Giessen und das Einschreiben war auch ein ganz schönes gerenne.
    Ich drück dir auf alle Fälle ganz fest die Daumen. Grüße Katha

    Hallo Kati,
    du musst zunächst den Bilanzkurs errechnen,( gez. Kap.+Rückl./gez. Kap. x 100) der ergibt bei A 120 und bei B 130.
    Danach den Ertragskurs, ( Ertrag x 100/Zinzfuss x gez. Kap. x 100)
    der ist bei A 80 und bei B 170.
    Und zum Schluss den inneren Wert, ( Bilanzkurs+ Ertragskurs /2)
    der ist bei A 100 und bei B 150.
    Somit erhalten B Aktionäre für zwei B-Aktien, drei A-Aktien.
    Grüße Katha

    Hallo Susann,
    zu Nr. 1 zählen Art. 2 Abs.1, 3, 6 Abs. 1 und 14 GG. Sie begrenzen den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Den genauen Inhalt kannst du ja nachlesen ?!
    Zu Nr.2 Für den Versicherten ergibt sich bei der Sachleistung der Vorteil, dass er die Kosten nicht vorfinanzieren muss, allerdings hat er keinen Anspruch auf erweiterte Leistungen.
    Für die Versicherung hat es den Vorteil, der Kosten und Leistungskontrolle, allerdings müssen sie die Verträge aushandeln.
    Bei der Kostenerstattung sind die Vor- und Nachteile jeweils anders herum, außerdem kommt noch die Verwaltungspauschale und der Verwaltungsaufwand hinzu.
    Zu Nr. 3
    Verhinderung einer weiteren kostenträchtigen Bürokratie und damit Kosteneinsparungen. Dadurch ergeben sich niedrigere Beiträge für die Versicherten und müssen sie sich bei Fragen nur an einen Träger wenden.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen.
    Grüße Katha

    Hallo,
    Im § 267 sind doch alle Gründe aufgelistet.
    Überschreitet die AG zwei oder drei Merkmale vom ersten Absatz ist es eine mittelgroße AG, tut sie es nicht, ist sie eine kleine.
    Vielleicht gibst du mal an wo genau der Schuh drückt, dann kann ich dir besser helfen.
    Grüße Katha

    Hallo,
    man muss allerdings noch die Transportkosten und die Kosten für Inbetriebnahme zu den Anschaffungskosten hinzurechnen.

    Anschaffungskosten netto 83333,61
    Transportkosten 800,-
    Inbetriebnahme 1166,-
    Anschaffungskosten= 85299,61

    - 3% Skonto 2558,99

    bilanz. Anschaffungskosten 82740,62 €

    Ich hoffe ich konnte helfen.
    Grüße Katha

    Hallo Krümelchen,
    werden die Computer nur für die Verwaltung des eigenen Betriebes eingesetzt, ist es nicht möglich direkte Gewinne zu erwirtschaften.
    Werden die Plätze allerdings als Dienstleistung angeboten, z. B. Durch die Übernahme von Verwaltungsarbeiten von anderen Betrieben, so ist es möglich direkte Gewinne zu erwirtschaften. Die Gewinne werden durch das investierte Kapital geteilt und mit 100 mal genommen, dies ergibt die direkte Rentabilität der Computerarbeitsplätze.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen.
    Grüße Katha

    Hallo,
    hier sind meine Ergebnisse

    Zu 8.
    gekürzte Vorsorgepauschale für Beamte

    11% von 30.000.-€ = 3.300.-€ höchstens 1.500.-€

    Die gekürzte Vorsorgepauschale beträgt 1.500.-€


    Zu 9.
    Altersvorsorgeaufwendungen dürfen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgezogen werden, d.h. 20.000.-€ und bei zusammenveranlagung 40.000.-€. Von den tatsächlichen Altersvorsorgeaufwendungen sind im Jahr 2006 60% anzusetze. Bei Beamten ist dieser Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtversicherungsbetrag (im Jahr 2006 19,5% der Arbeitslohnes) gekürzt.

    Höchstbetrag:

    Altersvorsorge 16,000.-€
    Höchstbetrag 40,000.-
    Höchstbetragkürzung v.19,8% von 50,000.-€ 9,750.-
    gekürzter Höchstbetrag 30,250.-


    16,000.-€ Altersvorsorge
    60% V. 16.000,-€ 9.600,-€

    Der Sonderausgabenabzug beträgt also 9.600,- €

    Ich hoffe ich konnte dir helfen
    Grüße Katha